Fachbereichsleiter Dr. Scheipers teilt mit:

 

EU-Wasserrahmenrichtlinie- Öffentlichkeitsarbeit

 

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist ebenfalls eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Nachdem in 2010 die Kooperationsgebiete und die damit verbundenen Zuständigkeiten festgelegt und die Koordinatoren eingestellt worden sind, hat man sich nun auf Münsterlandebene zu einem einheitlichen Vorgehen hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit verabredet.

 

Um möglichst einen großen Teilnehmerkreis anzusprechen, ist unter Federführung der Stadt Münster eine gemeinsame Internetplattform (www.vision-wasser.de) installiert worden. Auf dieser Plattform werden Aktivitäten, Berichte, Hintergrundinformationen zur Wasserrahmenrichtlinie dargestellt.

 

Des Weiteren wird in der Zeit vom 22.05. – 29.05.2011 die Wasseraktionswoche und Flusskonferenz Berkel  in Zusammenarbeit mit dem Kreis Borken und der Natur- und Umweltschutzakademie NRW durchgeführt. Die Veranstaltungen beschäftigen sich mit Fragestellungen der aquatischen Lebensgemeinschaften, der Gewässerökologie und Gewässerunterhaltung. Die zentrale Veranstaltung der Flusskonferenz, auf der die verschiedenen Nutzungsansprüche/ -wünsche für das gesamte Gebiet diskutiert werden sollen, findet am 26.05.2011 im Kreishaus der Kreisverwaltung Coesfeld ganztägig statt.

 

 

Geplanter Quarzsandtagebau in Coesfeld-Stevede (Wahlers Venn)

Planerische Mitteilung zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren

 

Mit Schreiben vom 13.09.2010 hatte ein privates Abgrabungsunternehmen darüber informiert, dass es Deutschland-weit eine Recherche zur Erschließung möglicher Quarzsandlagerstätten durchgeführt hat. Eine mögliche Abgrabungsfläche war in Coesfeld-Stevede im Bereich „Wahlers Venn“ identifiziert worden. Am 17.11.2010 wurde der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde über das bevorstehende Antragsverfahren informiert.

 

Mit Datum vom 21.01.2011 überreicht die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau, eine planerische Mitteilung (gemäß § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz) mit der Bitte, bis zum 18.03.2011 Stellung zu nehmen hinsichtlich des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Rahmen eines anschließenden Scoping-Termins wird der Untersuchungsrahmen mit den beteiligten Trägern öffentlicher Belange zur Festlegung besprochen.

 

Als eine von 19 potentiellen Vorratsflächen mit Quarzsanden wurde der Bereich in Coesfeld-Stevede näher untersucht. Mit acht Bohrungen wurde kreidezeitlicher Quarzsand von hoher Reinheit vorgefunden, der als Glas- oder Gießereisand geeignet ist. Daher wurde für die Fläche eine „planerische Mitteilung“ erstellt, um „im Einvernehmen mit den Trägern öffentlicher Belange die Rahmenbedingungen für den geplanten Tagebau abzustimmen“ (Zitat Antragsteller).

 

Für das Gesamtvorhaben wird eine Fläche von 160 ha zu Grunde gelegt. Neben 94 ha aktueller Vorratsfläche für den Abbau werden weitere Flächen für Schutzabstände, Abraumlagerung, Aufbereitungsanlagen und Schlammteiche benötigt. Für die Aufnahme in den Regionalplan darf die beantragte Fläche nicht größer sein, als der Bedarf für 30 Jahre ausweist. Abbaugenehmigungen werden für maximal 40 Jahre erteilt. Daher ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen, wobei zunächst eine reduzierte Fläche mit etwa 60 % des Gesamtvorhabens angestrebt wird. Für das Gesamtvorhaben wurde ein wirtschaftlich verwertbarer Vorrat von 33,5 Mio t Quarzsand ermittelt, der bei einer Jahresproduktion von ca. 500.000 t für 67 Jahre ausreicht.