Wahlers Venn

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Dr. Kraneburg erklärt AL Dr. Foppe, dass der Bereich des Wahlers Venn, der möglicherweise zukünftig entsandet werden könnte, naturschutzrechtlich nicht geschützt sei. Weder liege er innerhalb eines Natur- oder Landschaftsschutzgebietes, noch genieße das Gebiet einen sonstigen Schutzstatus.