Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 17

Ausschussvorsitzender Dr. Wenning leitet in den TOP ein und gibt Gelegenheit zu Fragen.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg berichtet von Anregungen der Naturschutzverbände für Maßnahmen, die zusätzlich mit Mitteln aus Ersatzgeldern gefördert werden sollten. Es handelt sich dabei um folgende Anregungen:

 

·        Renaturierung einer 4 ha großen Ackerfläche in der Nachbarschaft zu einem Naturschutzgebiet in Nordkirchen. Diese Fläche sei bereits seitens des Landes NRW angepachtet.

 

AL Dr. Foppe schätzt dieses als denkbare zusätzliche Maßnahme ein.

 

·        Intensivierung von naturschutzfachlichen Maßnahmen im Bereich der Quellen des Heubachs. Auf dem Gebiet des Kreises Borken würden bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt und es sei sinnvoll, diese im Kreis Coesfeld fortzusetzen.

 

AL Dr. Foppe weist hierzu darauf hin, dass dort das Planfeststellungsgebiet der B67n läge. Dieses sei zwingend bei jedweder Planung zusätzlicher Maßnahmen zu bedenken und zu berücksichtigen.

 

·        Ankauf jeweils einer Ackerfläche im Roruper Holz und einer bereits angepachteten Fläche im Bereich Plümer Feld Süd.

 

AL Dr. Foppe erwidert hierzu, beide Flächen seien der Verwaltung bekannt und es seien durch den beauftragten Gutachterausschuss auch Wertgutachten erstellt worden. Die Preisvorstellungen der Grundstückseigentümer lägen aber deutlich über den nach Gutachten angemessenen Preisen, so dass man bisher keine Einigung mit den Grundstückseigentümern habe erzielen können und daher bisher von einem Ankauf Abstand genommen habe.

 

Nachfolgend kritisiert Ktabg. Dr. Kraneburg die mangelnde Öffentlichkeitsarbeit des Runden Tisches Wasserrahmenrichtlinie, der praktisch völlig unter Ausschluss der Öffentlichkeit arbeiten würde.

Ktabg. Holz weist diese Kritik zurück und verweist insbesondere auf die Internetpräsentationen zu dieser Thematik (http://www.lippe.nrw.de/index.jsp http://www.flussgebiete.nrw.de) Des Weiteren verweist er auf den beigefügten Flyer, in dem allgemein Naturschutzprogramme für Landwirte im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz im Kreis Coesfeld vorgestellt werden. AL Dr. Foppe verweist auf eine im weiteren Sitzungsverlauf unter TOP 4 ö.T. noch folgende Mitteilung.

 

Abschließend gibt Ktabg. Dr. Kraneburg ein Bitte des Naturschutzbundes weiter. Dieser bittet um die Erstellung eines Ausgleichsflächenkatasters aller in den letzten 20 Jahren als Ausgleichsflächen festgesetzten Bereiche. Da dieses nach seiner Vermutung die personelle Kapazität der Unteren Landschaftsbehörde nicht hergeben würde, regt er an, das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld möge dieses als Projekt aufgreifen und ggfls. projektbezogen eine Stelle einrichten.

 

AL Dr. Foppe erwidert, dass ein Ausgleichsflächenkataster im Aufbau befindlich sei, dieses aber nicht den Zeitraum der letzten 20 Jahre abdecken werde. Eine rechtliche Verpflichtung bestände seit der Novellierung des Landschaftsgesetzes in der Fassung vom 21.07.2000.

Seitens der Verwaltung sei beabsichtigt, in einer der nächsten Sitzungen das Thema “Ausgleichsflächenkataster“ umfassend darzustellen.