Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die solitäre Frühförderung im Kreis Coesfeld ab dem 01.04.2011 durch den Abschluss von Verträgen bis zum 31.12.2013 gemäß Variante III

 

-          Reduzierung des Budgets für jeden Anbieter in

2011 um mindestens 5 % der Gesamtkosten 2010

2012 um mindestens 5 % der Gesamtkosten 2011

2013 höchstens das gleiche Budget wie 2012

sicherzustellen.

 

Die Möglichkeit einer jährlichen Kündigung ist zu vereinbaren, falls das obengenannte Mindestbudgetziel nicht erreicht wird.

 

 

 


FBL Schütt teilt einleitend mit, dass die Sitzungsvorlagen zu den Tagesordnungspunkten vier und fünf nachgereicht worden seien , weil in der letzten Woche noch Verhandlungen mit den Anbietern angestanden hätten, welche auch jetzt noch nicht zum Abschluss gekommen seien. Auf Wunsch des Ausschusses seien Fallzahlendarstellungen der Nachbarkreise in die Sitzungsvorlagen aufgenommen worden. Der Kreis Borken und die Stadt Münster hätten eine Veröffentlichung der entsprechenden Statistiken leider nicht genehmigt, ein Vergleich könne jedoch unter Berücksichtigung der Fallzahlen der Kreise Warendorf und Steinfurt sowie der Durchschnittswerte für das Münsterland gezogen werden.

FBL Schütt betont, dass jeder die Leistung und Förderung erhalten müsse, die notwendig sei. Trotzdem sei ersichtlich, dass die Kosten der solitären Frühförderung (FF) im Kreis Coesfeld im Vergleich zu den Nachbarkreisen deutlich höher seien. Dieses Ergebnis sei auch an die Anbieter der FF herangetragen worden mit der Bitte, Möglichkeiten der Steuerung der Fallzahlen zu prüfen. Zur Reduzierung der Fallzahlen sei der Nachranggrundsatz, d.h. eine vorrangige Inanspruchnahme von anderen Maßnahmen und Förderangeboten, konkreter zu fassen. Es müsse künftig genauer geprüft werden, wann eine Frühförderung als solitäre Leistung zusätzlich notwendig sei.

FBL Schütt erläutert, dass die Varianten I und II bereits auf Grund der angestrebten Kurzfristigkeit der herbeizuführenden Lösung nicht in Frage kommen würden. Variante III sei demnach das Modell, welches nicht nur von der Verwaltung, sondern auch von den Anbietern befürwortet werde.

Ktabg. Havermeier bedankt sich bei der Verwaltung für die Fallzahlenübersicht und hebt hervor, dass auch die Steuerungsmöglichkeiten im Einzelnen nachvollziehbar abgebildet worden seien. Des Weiteren spricht sie sich dafür aus, dass die vorhandenen Strukturen zum Vorteil der Betroffenen durch die Beschlussfassung von Variante III erhalten bleiben sollen und bittet um Mitteilung, ob auch kleinere Anbieter an der Aufstellung der Variante III beteiligt worden seien.

Ref’in Hesselmann teilt hierzu mit, dass mit allen Anbietern, auch mit den freien Praxen, über die Variante III verhandelt worden sei und diese zugestimmt hätten.

Ktabg. Merschhemke begrüßt die zu erwartende Kostenreduzierung und regt an, die Fallzahlen- und Kostenentwicklung weiterhin zu beobachten.

Ktabg. Wilhelm dankt der Verwaltung für die Zuverfügungstellung der Fallzahlen sowie für die Steuerungsmöglichkeiten gegen eine weitere Fallzahlensteigung.

Ktabg. Kämmerling begrüßt, dass die Verwaltung mit der Aufstellung eine freiwillige Selbstkontrolle eingeführt habe.

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung gemäß Variante III abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig