Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die interdisziplinäre Frühförderung im Kreis Coesfeld ab dem 01.04.2011 durch den Abschluss von Verträgen mit den Anbietern

 

Bischöfliche Stiftung Haus Hall in Gescher und

Vestische Caritaskliniken GmbH Nordkirchen

 

weiter sicherzustellen.

 

Seitens des Kreises wird die Bereitschaft erklärt, im Rahmen der Verträge die auf ihn entfallenden Kosten der Heilpädagogik zu finanzieren.

 

Analog der Verhandlungen bei der solitären Frühförderung wird erwartet, dass die Kosten im Vertragszeitraum wie folgt reduziert werden:

 

2011 um mindestens 5 % der auf den Kreis entfallenden Kosten gem. Rechnungsergebnis 2010

2012 um mindestens 5 % der auf den Kreis entfallenden Kosten gem. Rechnungsergebnis 2011

 

Der Vertrag wird befristet bis zum 30.09.2012. Er verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht jeweils bis zum 31.03. des Jahres mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird.

 

 

 


FBL Schütt teilt einleitend mit, dass jedes Kind interdisziplinäre Frühförderung (IFF) bis zum Eintritt in die Schule erhalten könne, wenn es wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht und es deshalb gehindert sei, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und es innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr sowohl heilpädagogische als auch medizinisch-therapeutische Hilfen benötigte.

Der derzeit geschlossene Übergangsvertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und den Anbietern laufe zum 01.04.2011 aus. In weiteren Verhandlungen seien die Anbieter auf eine umfassende Prüfung des Nachranggrundsatzes, d.h. ob eine Inanspruchnahme von anderweitigen, vorrangigen Hilfen in Frage kommt, hingewiesen worden. Ferner habe der Kreis Coesfeld darauf gedrängt, den Kostensatz je Einzelförderung von 97,00 € auf 89,95 €, mindestens aber im Umfang des derzeit geltenden Übergangsvertrags, demnach auf 91,00 € abzusenken. Diesbezüglich sei von den Krankenkassen zunächst noch Beratungsbedarf mit ihren Vorständen angekündigt worden. Es sei ein Signal an die Krankenkassen ergangen, dass der Kreis nur das bezahle, was er auch verursache.

Ktabg. Merschhemke führt aus, dass die in der Sitzungsvorlage SV-8-0342 dargestellten Steuerungsmaßnahmen zur Reduzierung des Mittelansatzes von seiner Fraktion positiv gewertet würden. Weitere bzw. effektivere Alternativen zum Beschlussvorschlag seien nicht ersichtlich.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig