Reaktionen auf die Resolution des Kreistages zum Erhalt des Level-1-Status des Perinatalzentrums in Coesfeld

 

FBL Schütt teilt mit, dass der Kreistag des Kreises Coesfeld sich am 15.12.2010 in einer Resolution (SV-8-0326) dafür ausgesprochen habe, dass auch zukünftig Frühgeborene mit höchster Anforderungsstufe im Perinatalzentrum des St. Vincenz-Hospitals (Christophorus-Kliniken) in Coesfeld versorgt werden können. Hier würden außerdem Resolutionen mit gleichlautendem Tenor des Kreises Borken, der Städte Coesfeld und Dülmen sowie der Gemeinden Rosendahl und Legden vorliegen. Anlass für die Initiativen sei eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedete Neuregelung der Mindestfallzahlen für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm gewesen. Greife die Änderung, könne der Fortbestand dieses Behandlungsbereiches im Coesfelder Perinatalzentrum gefährdet sein. Die Regelung sollte am 01.01.2011 in Kraft treten, sei aber bis Ende Februar 2011 ausgesetzt worden, weil in dieser Sache Klagen betroffener Krankenhäuser beim Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg anhängig seien.

Am 26.01.2011 habe das LSG im einstweiligen Anordnungsverfahren die Mindestmengenregelung in Frage gestellt. Es werde ein ausreichend gesicherter Beleg dafür vermisst, dass durch Mindestbehandlungsfallzahlen die Qualität der Versorgung im besonderen Maße gefördert werde. Die Entscheidung des LSG im „Hauptsacheverfahren“ stehe noch aus.

Das MGEPA NRW habe sich unlängst zu einem möglichen eigenen Weg für Nordrhein-Westfalen öffentlich geäußert. Im Rahmen der in Länderhoheit stehenden Krankenhausplanung sei ein Fortbestand von Perinatalzentren denkbar, selbst wenn die Vorgaben einer Mindestmengenregelung nicht erfüllt würden.

 

Die Resolution des Kreises Coesfeld sei an den Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bundesminister für Gesundheit geschickt worden. Ebenso seien die Bundestagsfraktionen, die Bundes- und Landtagsabgeordneten mit Wahlbezirk in den Kreisen Coesfeld und Borken, die Landesminister Frau Steffens (MGEPA NRW), Frau Schwall-Düren (MBEM NRW) und Herr Schneider (MAIS NRW) sowie die Landtagsfraktionen in NRW mit Übersendung der Resolution um Unterstützung gebeten worden.

 

Es lägen Antworten vor:

-          Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Neuregelung der Mindestmengen für die Versorgung Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm in Perinatalzentren wegen anhängiger Klagen betroffener Krankenhäuser bis Ende Februar 2011 ausgesetzt.

-          Ministerin Steffens habe in ihrem Antwortschreiben bestätigt, dass die im geburtshilflich-neonatologischen Schwerpunkt des Coesfelder Krankenhauses geleistete Versorgung Frühgeborener derzeit nicht zur Disposition stehe. In NRW werde über künftige Standorte zur Früh- und Neugeborenenversorgung im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Krankenhausplans entschieden. Versorgungsbeteiligte Kliniken würden dann einer Bewertung unter Bedarfsgesichtspunkten unterzogen. Mindestmengenvorgaben seien dabei relevant, aber nicht im Vordergrund.

-          Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im einstweiligen Anordnungsverfahren die Mindestmengenregelung in Frage gestellt. Es sei nicht hinreichend gesichert, dass dadurch eine Qualitätssteigerung erreicht werden kann. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

-          Das MAIS NRW habe keine eigene Zuständigkeit gesehen und über die Weiterleitung an das MGEPA NRW informiert.

-          Das MGEPA hat erklärt, dass ein Fortbestand der Perinatalzentren in NRW in bisheriger Form auch dann möglich sei, wenn die Kriterien von Mindestmengenregelungen nicht erfüllt werden. Das Coesfelder Perinatalzentrum stehe derzeit nicht zur Disposition. Im Zuge der Neuaufstellung des Krankenhausplans würden alle Standorte nach Bedarfsgesichtspunkten überprüft.

-          Das MBEM NRW habe die Resolution zur Beantwortung an das FM NRW weitergeleitet.

-          Die Bundestagsabgeordnete Frau Arndt-Brauer (SPD, Kreis Borken) halte die Neuregelung der Mindestfallzahlen für sinnvoll. Sie wolle gleichwohl durch Gesundheitspolitiker ihrer Partei prüfen lassen, ob „der Gesetzgeber es ermöglichen könne, dass auch gute Klinikkonzepte, wie in Coesfeld, bei Standortentscheidungen mit zu Grunde gelegt werden“.

-          Der Landtagsabgeordnete Herr Jostmeier (CDU, Kreis Coesfeld) zeige Verständnis für die Befürworter der Neuregelung, da damit eine Qualitätssteigerung erwartet werde. Dennoch unterstütze er das in der Resolution zum Ausdruck gebrachte Anliegen. Fallzahlen allein dürften nicht entscheidend sein, Klinikkonzepte und Lage der Einrichtungen im ländlichen Raum müssten ebenso Berücksichtigung finden. Das Coesfelder Krankenhaus sei für diese Aufgabe prädestiniert. Er habe die Landesregierung um Unterstützung gebeten.

-          Der Arbeits-, Gesundheits- und Sozialpolitische Sprecher der Landtagsfraktion der FDP, Dr. Stefan Romberg, habe erklärt, er sei „bei Frühchenstationen der Auffassung, dass neben der Strukturqualität insbesondere der Ergebnisqualität, nämlich der Senkung der Mortalitätsrate, eine herausragende Bedeutung zukommen sollte“. Dafür wolle er sich einsetzen.

 

MAIS NRW: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

MGEPA NRW: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

MBEM NRW: Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen 

FM NRW: Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

Anfrage der Grünen zu den Schuleingangsuntersuchungen

FBL Schütt teilt mit, dass die ärztliche Schuleingangsuntersuchung im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG § 12) und im Schulgesetz für das Land NRW § 54 vorgeschrieben sei.

Die Vorsorgeuntersuchungen U1 – U9 seien Früherkennungsuntersuchungen zum Erfassen von Krankheiten, die von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden. Die letzte Vorsorgeuntersuchungen vor Eintritt in die Schule sei die U9, welche im Alter von fünf Jahren durchgeführt werde.

Einschulungszeitpunkt sei das Alter von ca. sechs Jahren. Die Schuleingangsuntersuchung stelle eine betriebsärztliche Untersuchung des Kindes für den Arbeitsraum Schule dar. Sie solle sicherstellen, dass das Kind durch die Schule keinen gesundheitlichen Schaden nehme. Im Rahmen dieser Untersuchung würden die Sinnesfähigkeiten wie Sehen und Hören überprüft, die körperliche Gesundheit erfasst und die schulischen Vorläuferfähigkeiten wie visuelles Wahrnehmen und Schlussfolgern, Visuomotorik, Sprachentwicklung, sowie Farb- und Mengenerfassung getestet. Bei Auffälligkeiten könne bei Bedarf noch häusliche Förderung angeregt oder eine medizinische Abklärung veranlasst werden.

Die Vorsorgeuntersuchungen seien auf die Erfassung von zum Teil alterstypischen Erkrankungen hin ausgerichtet.

Die Schuleingangsuntersuchung solle neben einer möglichen körperlichen Erkrankung den Entwicklungsstand des Kindes in den für den Schulerfolg relevanten Bereichen erfassen. Somit werde das Kind jeweils aus einer anderen Perspektive betrachtet. Daraus folge, dass sich die eine Untersuchung nicht durch die andere ersetzen lasse.

Letztendlich werde noch die gesetzliche Auflage vom Robert-Koch-Institut erfüllt, den Impfstatus aller Kinder zu erfassen und zentral zu melden.

 

 

Neuberechnung der Regelbedarfe nach dem SGB II und SGB XII;

hier: Bedarf für Warmwasserbereitung

 

FBL Schütt erläutert, dass nach vorliegenden Informationen der Bedarf für die Warmwasserbereitung bisher bei der Neubemessung der Regelbedarfe nach dem SGB II und dem SGB XII nicht berücksichtigt worden sei.

Sollte es dabei verbleiben, dass künftig die Warmwasserbereitung nicht mehr zum Regelbedarf gehört, sondern den Unterkunftskosten zuzurechnen wäre, würde dies bedeuten, dass die Kommunen die entsprechenden Kosten zu tragen hätten.

Nach qualifizierter Schätzung müsste der Kreis Coesfeld in diesem Fall im SGB II-Bereich mit Mehrkosten in Höhe von ca. 450.000 € rechnen. Hinzu kämen ggf. notwendige Personalkosten zur Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme der Warmwasserkosten sowie von Widersprüchen und Klagen.

Zudem sei bei der Budgetermittlung 2011 im Kreis Coesfeld auch im Bereich des SGB XII nicht berücksichtigt worden, dass in den Regelbedarfen künftig keine Kosten für Warmwasser mehr enthalten sein könnten. Zur Finanzierung dieser Bedarfe wäre zusätzlich ein Betrag in Höhe von 150.000 € zu veranschlagen.

Sollten ferner die bisherigen Kostenanteile für Warmwasser in den Regelsätzen nicht auskömmlich gewesen sein und zukünftig eine Übernahme im Rahmen der Unterkunftskosten erfolgen, so würde dies zu weiteren Mehrkosten sowohl im SGB II-Bereich als auch im SGB XII-Bereich führen.

Im Hinblick auf die ohnehin finanziell angespannte Situation der Kommunen sei eine weitere Kostenbelastung nicht mehr zumutbar.

Mit Schreiben vom 25.01.2011 habe sich der Kreis Coesfeld daher an Herrn MdB Schiewerling mit der Bitte gewandt, sich dafür einzusetzen, im SGB II die Warmwasserbereitung wieder in den Regelbedarf aufzunehmen oder für einen finanziellen Ausgleich der kommunalen Mehrbelastungen zu sorgen.

Im Hinblick auf die Mehrkosten im SGB XII sei Herr MdB Schiewerling gebeten worden, sich auch hier für einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen stark zu machen.

Herr MdB Schiewerling habe nunmehr mit Schreiben vom 03.02.2011 auf die Anfrage reagiert und mitgeteilt, dass laut BMAS die Kosten der Warmwasserbereitung in der Regel künftig als Teil der Kosten der Unterkunft tatsächlich zu berücksichtigen und nicht wie bisher im Wege der Verwaltungsregelung pauschale Verschiebungen zu Lasten des Regelsatzes vorzunehmen seien. Für diejenigen – immer weniger gewordenen – Fälle, bei denen Warmwasser über Strom aufbereitet werde, könne ein Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag geltend gemacht werden.

Dadurch sei keine Verschlechterung der Situation eingetreten, sondern durch mehr Transparenz, mehr Klarheit und mehr Genauigkeit die Situation der Betroffenen verbessert worden. Die Frage der Kostenlasten im Verhältnis Bund/Kommunen sei so zu regeln, dass Lastenverschiebungen im Rahmen der Regelungen der Kosten der Unterkunft ein angemessener Ausgleich gegenübergestellt werde. Hierfür werde Herr MdB Schiewerling sich einsetzen.

 

 

Energieberatung für SGB II - Leistungsberechtigte

 

Zur Ausgangssituation führt FBL Schütt aus, dass in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 01.02.2010 von der SPD-Fraktion beantragt worden sei, dass die Verwaltung prüfen möge, inwieweit die Einführung einer Energieberatung für SGB II-Leistungsbezieher/innen diese in ihren Bemühungen um eine möglichst sparsame und effektive Nutzung von Energie im Privathaushalt unterstützen könne.

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 14.06.2010 habe die Verwaltung im Rahmen einer Mitteilungsvorlage einen ersten Sachstandsbericht vorgelegt. Es sei darauf hingewiesen worden, dass der Kreis Coesfeld die kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch eine Delegationssatzung beauftragt habe, die Aufgaben im Bereich der passiven Leistungen nach dem SGB II wahrzunehmen. Daher sei die Angelegenheit mit den Leitern der Zentren für Arbeit der Städte und Gemeinden besprochen worden. Von den Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden sei der Hinweis erfolgt, dass schon jetzt intensiv mit den SGB II-Leistungsberechtigten Gespräche geführt würden, wenn im Rahmen der Jahresrechnung deutlich werde, dass die Energiekosten im Vergleich zu anderen Wohnungen unangemessen hoch seien.

Der Kreis Coesfeld habe sich mit den Vertretern der Städte und Gemeinden trotzdem darauf verständigt, in einem ersten Schritt mit den Stadtwerken Coesfeld und Dülmen Gespräche mit dem Ziel zu führen, ob die jeweiligen Energieberater/innen dieser kommunalen Energieversorger in Einzelfällen modellhaft entsprechende Beratungen anbieten können. Anhand der Ergebnisse sollte dann entschieden werden, ob das Projekt ausgeweitet wird. Aufgrund von längeren krankheitsbedingten Vakanzen mussten zwei bereits anberaumte Termine abgesagt werden.

Am 02.02.2011 habe ein erster Termin bei den Stadtwerken in Dülmen stattgefunden. In diesem Gespräch sei ein 4-Stufen-Plan mit dem Vertreter der Stadtwerke Dülmen vereinbart worden:

1. Stufe

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit der Stadt Dülmen ermitteln die Fälle, in denen im Rahmen der Jahresabrechnung 2010 deutlich wird, dass die Energiekosten insbesondere für Gas und Strom die Angemessenheitsgrenze deutlich überschreiten. In Einzelgesprächen wird mit diesen SGB II-Leistungsberechtigten die Falllage erörtert. Die SGB II-Leistungsberechtigten werden aufgefordert, den Energieausweis für das Wohnhaus vorzulegen. Der Vermieter ist verpflichtet, einen Energieausweis zu erstellen.

2.Stufe

Es erfolgt ein Abgleich zwischen den Kennzahlen des Energieausweises und den Verbrauchsdaten der Wohnung. Sollte die Prüfung ergeben, dass anhand der Kennzahlen des Energieausweises die Energiekosten im Vergleich zu anderen Wohnungen des Gebäudes unangemessen hoch sind, so werden die SGB II-Leistungsberechtigten aufgefordert, an einer Energieberatung bei den Stadtwerken in Dülmen teilzunehmen. Zugleich wird gefordert, das Protokoll der Energieberatung dem Zentrum für Arbeit der Stadt Dülmen vorzulegen.

3.Stufe

Die Sachbearbeiter/innen schließen anhand des Protokolls weitere Vereinbarungen mit den SGB II-Leistungsberechtigten. Sollte sich herausstellen, dass die SGB II-Leistungsberechtigten die überhöhten Energiekosten zu vertreten haben, weil sie z.B. nicht sachgerecht lüften, so werden sie aufgefordert, ihr Verhalten entsprechend der Energieberatung zu ändern. Gleichzeitig wird mit ihnen vereinbart, dass unterjährig sog. Simulationen durchgeführt werden, die es ermöglichen, den Energieverbrauch auch vor Abschluss der Heizperiode 2011 darzustellen. Insofern findet ein Controlling während des laufenden Jahres statt.

4. Stufe

Sollten SGB II-Leistungsberechtigte ihr Verhalten trotzdem nicht ändern, erfolgt der Hinweis, dass eine Kostenübernahme aus SGB II-Mitteln nicht erfolgen kann, soweit die Kosten nicht angemessen sind. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter/innen des Zentrums für Arbeit der Stadt Dülmen künftig bei jedem Neufall die SGB II-Leistungsberechtigten auffordern, von ihrem Vermieter den Energieausweis zu verlangen.

 

FBL Schütt erklärt, dass das Gespräch mit den Stadtwerken Coesfeld zeitnah terminiert sei. Es werde dann zu entscheiden sein, ob für den Bereich der Stadt Coesfeld ein alternatives Konzept mit den Stadtwerken Coesfeld vereinbart würde, oder ob möglicherweise das Konzept für Dülmen auch in Coesfeld umgesetzt werden könne.

Die Verwaltung werde im Ausschuss über das weitere Verfahren berichten.

 

 

Errichtung von Pflegestützpunkten (PSP) im Kreis Coesfeld

 

FBL Schütt verweist auf die Sitzung des Ausschusses am 22.11.2010, in welcher ausführlich darüber berichtet worden sei, warum es bisher noch nicht zur Errichtung von PSP im Kreis Coesfeld gekommen sei.

Wenige Tage nach der Sitzung habe ein erneutes Gespräch mit den Pflegekassen stattgefunden. Seitens des Kreises sei noch einmal folgender Standpunkt vertreten werden:

 

Gemäß dem Beschluss des Ausschusses soll im Kreis Coesfeld

 

1 mobiler PSP

in gemeinsamer Trägerschaft

mit 1 Vollzeitstelle je Träger

verbunden mit einem Ausbau der Sprechstunden vor Ort

und einer gemeinsamen Beratung von insgesamt 9 Stunden

 

eingerichtet werden.

Dieses Modell habe auch die Zustimmung der Landesstelle erhalten und den Weg für Fördergelder eröffnet.

Die Pflegekassen hätten den Kreisvorschlag abgelehnt und hingegen ihre Vorstellung wiederholt,

 

2 stationäre PSP in beiden Kassen (einer in Coesfeld, einer in Lüdinghausen) und

1 mobilen PSP des Kreises

mit einer insgesamt 9 stündigen gemeinsamen Beratung

 

einrichten zu wollen.

 

Da für drei Pflegestützpunkte 3 x eine 9 stündige gemeinsame Beratung für die Anerkennung gefordert werde, hätte der Vorschlag der Kassen keine Zustimmung bei der Landesstelle gefunden.

Daneben sei angeboten worden, dass die Kassen in Coesfeld und Lüdinghausen jeweils einen PSP errichten würden. Der Kreis könne selbst entscheiden, ob er einen eigenen PSP errichtet. Diesen Vorschlag habe die Verwaltung abgelehnt, da dies personell mit Kreismitarbeitern bzw. –mitarbeiterinnen nicht leistbar sei und außerdem eine gleichmäßige Versorgung der Fläche nicht gewährleistet wäre.

Am 10.12.2010 sei als gemeinsames Gesprächsergebnis festgehalten worden, dass auf die Einrichtung von PSP im Kreis Coesfeld verzichtet werde. Es sei gemeinsam festgestellt worden, dass der Bürger/die Bürgerin im Kreis Coesfeld bereits ein gutes Netz an Beratungsstellen vorfinde. Einerseits gebe es mehrere Geschäftsstellen von Kranken- bzw. Pflegekassen im Kreis, die alle auch eine Pflegeberatung anbieten.

Andererseits gebe es die kommunale Pflegeberatung bei den Städten und Gemeinden im Kreis und auch beim Kreis. Weiter sollten die Erfahrungen der in der Probezeit eingerichteten PSP abgewartet werden (die bisher durchaus unterschiedlich sind), bevor vorhandene Strukturen verändert würden.

Gemäß dem Beschluss des Ausschusses am 13.09.2010 seien den Kassen daher zur Verbesserung der Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung angeboten worden. Es bestehe seitens der Kassen ein Interesse an der Zusammenarbeit und auch daran, diese soweit erforderlich, zu verbessern, allerdings nicht im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung.

Mit Schreiben vom 10.01.2011 sei den Kassen daher seitens des Kreises ein Vorschlag außerhalb einer vertraglichen Vereinbarung  zur zukünftigen Zusammenarbeit gemacht worden.

Darin werde z.B. vorgeschlagen, dass feste Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen sowohl bei den Kassen als auch beim Kreis benannt würden, die dem Bürger quasi dann als „Lotse“ zur Verfügung stünden und bei Bedarf auch den Kontakt zur jeweils anderen Beratungsstelle herstellen würden. Auf Wunsch des Ratsuchenden solle auch eine gemeinsame Beratung ermöglicht werden. Federführend sei immer die vom Ratsuchenden zuerst angegangene Stelle.

Darüber hinaus sei seitens des Kreises angeboten worden, dass sich alle Pflegeberaterinnen und –berater im Kreis Coesfeld bei einer gemeinsamen Veranstaltung im Kreishaus kennenlernen und austauschen könnten. Hierbei solle außer einer persönlichen Begegnung auch die Information über die jeweils anderen Leistungsbereiche im Vordergrund stehen.

Eine Antwort der Pflegekassen sei bis zum Ende der 4. KW vereinbart worden, liege aber noch nicht vor.

 

 

Abschließend weist FBL Schütt auf die Statistik 2010 der Zentralen Pflegeberatung des Kreises Coesfeld hin, welche zum Mitnehmen ausgelegt worden sei.