Sitzung: 17.02.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: SV-8-0352
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt nachfolgende Neufassung der Förderbestimmungen zum Kinder- und
Jugendförderplan des Kreises Coesfeld, hier Förderposition A.10.
Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit:
„Der Kreiszuschuss kann bis zu 25
% der anerkannten Gesamtkosten betragen. Ab einem Zuschussvolumen von mehr als 2.500.- EUR
ist die Zuwendungsentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss erforderlich.“
Vorsitzender Wobbe kündigt TOP 4 an. Die Änderung der Förderrichtlinien sei auf Vorschlag von Mitglied Neumann vorbereitet worden. Vorsitzender Wobbe bittet die Verwaltung, dem Ausschuss regelmäßig über die geförderten Maßnahmen zu berichten und lässt dann – da Wortbeiträge zum TOP nicht erfolgen – über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig