Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt nachfolgende Neufassung der Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld, hier Förderposition A.10. Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit:

Der Kreiszuschuss kann bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten betragen. Ab einem Zuschussvolumen von mehr als 2.500.- EUR ist die Zuwendungsentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss erforderlich.“

 

 


 

Vorsitzender Wobbe kündigt TOP 4 an. Die Änderung der Förderrichtlinien sei auf Vorschlag von Mitglied Neumann vorbereitet worden. Vorsitzender Wobbe bittet die Verwaltung, dem Ausschuss regelmäßig über die geförderten Maßnahmen zu berichten und lässt dann – da Wortbeiträge zum TOP nicht erfolgen – über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig