Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, eine Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“ nach § 78 SGB VIII auf der Grundlage anliegender Geschäftsordnung zu bilden.

 

 

 

 


 

Nach Einleitung zum Tagesordnungspunkt durch Vorsitzenden Wobbe bittet Ktabg. Wilhelm um Information, ob zwei Termine im Jahr für die Arbeitsgemeinschaft ausreichend bemessen seien.

FBL 2 Schütt berichtet, dass die Geschäftsordnung bei Bedarf auch ein häufigeres Zusammenkommen der AG-Teilnehmer ermögliche.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig