U3-Ausbauprogramm - aktueller Sachstand

 

Mit Sondersitzung vom 13.01.2011 hatte der Jugendhilfeausschuss die Verteilung der mit Bescheid vom 22.12.2010 zugewiesenen rund 1,1 Millionen EUR aus dem Nachtragshaushalt 2010 vorgenommen. Die Meldung der fünf benannten Maßnahmen an das Landesjugendamt erfolgte am 20.01.2011. Die darüber hinaus noch offenen Maßnahmen in Höhe von rund 3 Millionen EUR wurden ebenfalls an das Landesjugendamt weitergegeben mit der Bitte, diese über die vom Landesrat Meyer Anfang Januar 2011 in Aussicht gestellten Mittel zu bewilligen.

 

Am 20.01.2011 erläuterte Landesrat Meyer telefonisch, dass die über den Nachtrag bereitgestellten 150 Millionen EUR insgesamt ausgezahlt sind und somit nicht von der einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichtshofes NW betroffen sind. Die für die beiden Landschaftsverbände jeweils zusätzlich bereitgestellten 10 Millionen EUR sind beim Landschaftsverband eingegangen. Da es sich bei diesen um Bundesmittel handelt, sind diese ebenfalls vom Verbot der Kreditaufnahme nicht betroffen.

 

Einen dem Kreisjugendamt Coesfeld gegenüber ursprünglich zugesagten Bescheid bis Ende Januar 2011 wird es laut Auskunft von Herrn Meyer nicht geben. Vielmehr wird das Landesjugendamt sofort die vom Kreis Coesfeld benannten Maßnahmen direkt mit einem Förderbescheid versehen, so dass nach und nach die entsprechenden Zuwendungsbescheide zu erwarten sind.

 

Zwischenzeitlich konnten für alle fünf Maßnahmen, die über die 1,1 Millionen EUR aus dem Nachtragshaushalt 2010 bedient werden, Bewilligungsbescheide an die jeweiligen Träger weitergeleitet werden. Darüber hinaus erfolgten für die durch Brand zerstörte DRK-Kindertageseinrichtung „Oberlau“ in Billerbeck sowie für den St. Marien-Kindergarten Lüdinghausen entsprechende Zuwendungsbescheide.

 

 

 

 

Referentenentwurf zum Bundeskinderschutzgesetz

 

Zum 1.1.2012 soll das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) in Kraft treten. Mit Stand vom 22.12.2010 liegt der Referentenentwurf des BMFSFJ vor.

 

Den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe werden neue Aufgaben übertragen, insbesondere in den Bereichen

 

  • der Einrichtung von Netzwerken früher Hilfen auf kommunaler Ebene und den Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz und

 

·         der Qualifizierung des Schutzauftrages des Jugendamtes und der Beratung, Verfahrensstandardisierung und Evaluation der Kinderschutzarbeit mit sozialen und schulischen Infrastruktureinrichtungen (Kinder- und Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen, Erziehungshilfe).

 

Ferner geregelt werden Befugnisnormen für Berufsgeheimnisträger zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt.

 

Das Jugendamt hat in 2010 252 Kinderschutzfälle bearbeitet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fallzahl mehr als verdoppelt (2009=117). Weitere 263 Meldungen über Nichtteilnahmen an U-Untersuchungen von Kindern wurden bearbeitet. Zunehmend in Anspruch genommen werden die Angebote der Beratung und Risikoeinschätzung des Jugendamtes von niedergelassenen Ärzten, Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen.

 

Typische Sachverhalte im Kinderschutz sind die Unzureichende Versorgung des Kindes in seinen Grundbedürfnissen, Gewalt und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen oder im häuslichen Umfeld und das Versäumnis der Teilnahme an medizinischen Untersuchungen.

 

Durch das Bundeskinderschutzgesetz werden die im Kreis Coesfeld erprobten und ausgebauten Netzwerke früher Hilfen und das Projekt „Hebammen im Familieneinsatz“ als Aufgaben festgeschrieben. Die geforderten Qualitätsstandards im Kinderschutz (Hausbesuch, Inaugenscheinnahme, Anhörung, Differenzierte Risikoeinschätzung) sind als Handlungsnorm bereits implementiert. Die Zusammenarbeit mit sozialen Infrastruktureinrichtungen in den Städten und Gemeinden steht im Fokus der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz (Informationsveranstaltungen, Vereinbarungen zum Zusammenwirken bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a Abs. 2).

 

Die Verwaltung wird über den Fortgang der Beratungen des Referentenentwurfes berichten.