Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Darstellungen der Verwaltung zur Entwicklung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen bis zum Kindergartenjahr 2013/14 unter Berücksichtigung des Ausbaus von Plätzen für Kinder unter drei Jahren – Anlage 1 - werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 


Vorsitzender Wobbe stellt den Tagesordnungspunkt vor und gibt das Wort an FBL 2 Schütt.

 

FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass in der Sitzungsvorlage die voraussichtlich zu erwartenden Betriebskosten für 2013/14 aufgezeichnet wurden. Dabei sei von einer Planungsgröße mit 35 % Abdeckung für Kinder unter drei Jahren ausgegangen. Ob diese Planungsgröße dem tatsächlichen Bedarf entsprechen wird, wisse man nicht. Genauso seien für Kinder, die im Zeitraum Oktober bis Dezember geboren sind auf Antrag vorzeitige Einschulungen möglich, so dass auch hier Veränderungen möglich seien, die mit den vorgelegten Hochrechnungen nicht abgebildet wurden. Inwieweit zusätzliche Belastungen im Rahmen der angekündigten zweiten KiBiz-Revision geplant sind, sei nicht bekannt.

 

Ktabg. Wilhelm erkundigt sich, was wäre, wenn in einer Gemeinde mehr ausgebaut würde. Ob dies rechtlich zulässig sei und wer die Kosten tragen würde.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass zurzeit jeder von einer U3-Abdeckungsquote von 35 % ausginge. Hierbei handele es sich jedoch um die unterstellte erwartete Quote, so dass die Frage berechtigt sei, was erfolgt, wenn tatsächlich mehr Bedarfe gemeldet werden. Dabei könne man sich nicht auf die gesetzten 35 % zurückziehen, da zum 01.08.2013 ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr besteht.

 

Mitglied Mensing fragt mit Blick auf die dramatischen Kosten nach dem Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge und ob seitens der Verwaltung bereits Überlegungen zur Erhöhung bzw. Anpassung dieser erfolgt sind.

 

AL´in 51 Dülker antwortet, dass eine Anhebung der Elternbeiträge bislang noch nicht in Betracht gezogen worden sei. Zunächst sollte die KiBiz-Revision abgewartet werden, da durch diese Änderungen zum Elternbeitragsrecht angekündigt sind, die noch nicht ganz klar seien.

 

Mitglied Mensing weist darauf hin, dass grundsätzlich von einem Kostendeckungsgrad von 19 % ausgegangen wird und fragt nach, ob auf Kreisjugendamtsebene die Differenz in Beträgen dargestellt werden könnte.

 

FBL 2 Schütt sagt entsprechende Unterlagen als Anlage zum Sitzungsprotokoll zu.