Revision Kinderbildungsgesetz - KiBiz

 

Am 06.04.2011 hat die Landesregierung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – vorgestellt. Der Gesetzesentwurf soll im Mai in den Landtag einbebracht werden, die Änderungen schon zum nächsten Kindergartenjahr, das am 01.08.2011 beginnt, in Kraft treten.

 

Den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege wurde mit Schreiben vom 07.04.2011 vom Ministerium für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Gelegenheit gegeben, bis zum 29.04.2011 eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abzugeben.

 

Ob die Änderungen beschlossen wurden und welche konkreten Auswirkungen für Kinder, Eltern, Kindertageseinrichtungen und den Produkthaushalt des Kreises Coesfeld hiermit verbunden sind, werde ich in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses (nach den Sommerferien) berichten.

 

Vorgesehen sind im Gesetzesentwurf der Landesregierung u.a. folgende Änderungen:

 

-          Elternbeitragfreiheit für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung; für den Einnahmeausfall bei den Jugendämtern soll eine Ausgleich erfolgen, der in einer (inhaltlich bislang noch nicht bekannten) Verordnung geregelt werden soll.

 

-          Höhere Kind-Pauschalen und mehr Personal in den Gruppentypen I und II. Mit der vorgesehenen Erhöhung der Pauschalen wären für den Kreis Coesfeld im Kindergartenjahr 2011/12 Mehrkosten von etwa 1 Mio. EUR verbunden, davon 5/12, also rd. 420.000 EUR, im Haushaltsjahr 2011

 

-          Der familienähnliche Charakter der Kindertagespflege soll stärker betont werden. Die Anzahl der Betreuungsverträge wird auf fünf für die einzelne Tagespflegeperson begrenzt.

 

 

-          Bei der fachlichen Qualifikation für die Kindertagespflege sollen Inhalt und Umfang des Curriculums des DJI als Mindeststandard festgelegt werden.

 

-          Wahl eines Jugendamtselternbeirat, dem vom Jugendamt bei wesentlichen, die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung geben werden soll.

 

 

-          Erhöhung des Fördersatzes für die Familienzentren soll von 12.000 EUR auf 13.000 EUR/Jahr und auf 14.000 EUR/Jahr bei Familienzentren in sozialen Brennpunkten

 

-          Von den Trägern soll kein Verwendungsnachweis mehr vorzulegen sein. Angaben sollen nur noch zum Einsatz des pädagogischen Personals und zur Höhe der Rücklage erfolgen.