Mitglied Schröer erkundigt sich nach Familienzentren in sozialen Brennpunkten.

 

FBL 2 Schütt antwortet, dass hierzu eine Definition seitens des Landes noch vorläge. Vorgaben des Landes dazu seien abzuwarten

 

AL ´in 51 Dülker ergänzt, dass hinsichtlich des Zuschlages nach § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten sich das Kreisjugendamt mangels aktuellerer Auslegungen auf einen Erlass aus 1972 beruft. Ob dies auch der  Zuordnung von Familienzentren entsprechen wird bleibe abzuwarten.

 

Mitglied Willing-Kertelge bittet um Information in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung, wer aus der benannten Rangfolge dem Ministerium für die Verteilung neuer Familienzentren benannt wurde.