Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass der Jahresbericht der Einladung bereits beigefügt worden sei.

 

Ktabg. Havermeier macht unter Bezugnahme auf den als Anlage 8 beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2011 deutlich, dass die im Jahresbericht ausgewiesenen Vermittlungszahlen erneut die gute Arbeit des Jobcenters belegen würden. Jedoch sei von den Gewerkschaften und Sozialverbänden kritisiert worden, dass die Vermittlungen häufig nicht nachhaltig oder lediglich in geringfügige Beschäftigungen erfolgten. Aus diesem Grund würde sie anregen wollen, künftig in den Monatsberichten auch darzustellen, in welche Beschäftigungsverhältnisse eine Vermittlung erfolgt sei.

 

FBL Schütt erklärt, dass die Erfahrungen gezeigt hätten, dass einer Einstellung im Rahmen eines sog. Mini-Jobs in einigen Fällen durchaus eine Übernahme in eine Teilzeitbeschäftigung oder sogar Vollzeitbeschäftigung folge. Insofern mache eine Vermittlung in eine geringfügige Beschäftigung durchaus Sinn. Ähnlich sei es in Einzelfällen mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die nach Ablauf in unbefristete übergingen.

Er könne den Wunsch nach einer detaillierten Ausweisung der vermittelten Beschäftigungsverhältnisse nachvollziehen, jedoch sei zurzeit nicht absehbar, ob die entsprechenden Daten vom Statistik Service West lieferbar seien. Im Übrigen werde der Kreis Coesfeld den Monatsbericht inhaltlich neu gestalten. Anstelle der bisherigen in den Monatsberichten dargestellten händischen Statistik und der daneben geführten amtlichen Statistik sollen künftig die Monatsberichte auch die amtlichen Zahlen enthalten, damit – um Verwirrungen zu vermeiden – in Zukunft nur noch mit einer Zahl gesprochen werde. Die Absprachen mit dem Statistikservice West seien noch nicht abgeschlossen. Er werde dort jedoch in Erfahrung bringen, ob eine Herunterberechnung der Vermittlungszahlen auf die einzelnen Beschäftigungsverhältnisse möglich ist.

 

Schließlich regt Ktabg. Pieper an, im örtlichen Beirat bei Gelegenheit einmal näher zu betrachten, wie hoch die jeweiligen aus der Vermittlung resultierenden Einkommen der Leistungsberechtigten seien. Eine Beleuchtung der Einkommenssituation solle insbesondere auch im Hinblick auf die Frage erfolgen, ob eine Bezahlung unter dem Mindestlohn erfolge.

FBL Schütt sichert dieses zu.