Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzende Schäpers begrüßt Herrn Nagel - Fellerhoff vom Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. und bedankt sich für die Einladung, die Seniorenwohngemeinschaft „Haus am Kirchplatz“ besichtigen zu dürfen.

Herr Nagel - Fellerhoff stellt zunächst sich sowie die Einrichtungs- und Pfegedienstleiterin, Frau Jandrey, vor. Er teilt mit, dass die erste Idee zur Konzeption der Seniorenwohngemeinschaft bereits im Jahr 2004 in einem gemeinsamen Gespräch mit der Heilig – Geist – Stiftung aufgekommen sei. Die Umsetzung der Idee sei dann erst im Jahr 2007 tatsächlich in Angriff genommen worden, als in Rorup die entsprechend erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Seniorenwohngemeinschaft sei angelehnt an das Konzept des Altenheims der 5. Generation, in denen die Zahl der Bewohner/innen auf acht bis maximal 12 Personen beschränkt sei. Angesprochen werden sollten Personen, die sich eigentlich bereits für eine stationäre Heimunterbringung interessiert haben. Vorrangiges Ziel sei die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in das gesellschaftliche Umfeld. Wichtig sei hierbei, den Blickwinkel auf die Senioren zu richten. Die Impulse für etwaige Aktionen kämen häufig von der Wohngemeinschaft und würden dann durch den Caritasverband als Betreiber der Wohngemeinschaft lediglich organisatorisch umgesetzt, so z.B. ein Besuch des Wochenmarktes. Die Wohngemeinschaft stehe unter dem Prinzip der Selbstbestimmung, vom Mittagessen bis hin zum gesamten Tagesablauf.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Seniorenwohngemeinschaft sei neben der Tatsache, dass es sich um ältere Menschen handeln müsse, die aufgrund ihrer Erkrankung auf Dauer nicht in der Lage seien, in einer eigenen Wohnung zu leben, dass die älteren Menschen auch hilfebedürftig seien. Des Weiteren müsse zwingend soziale Bindungsfähigkeit vorliegen, da ansonsten das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft nicht funktioniere. Auch müssten die Bewohnerinnen und Bewohner über einen Wohnberechtigungsschein verfügen.

Im Erdgeschoss des „Hauses am Kirchplatz“ sei Wohnraum für insgesamt 8 Personen vorhanden. Jede/r Bewohner/in habe dabei eine Wohnfläche von rund 50 qm zur Verfügung, die sich unterteile in ein 25 qm großes eigenes Zimmer sowie einer Fläche der Gemeinschaftsräume von 25 qm.

Neben den Räumen der Wohngemeinschaft seien dort ferner eine Wohnung für Eheleute sowie im ersten Obergeschoss fünf Einzelwohnungen vorhanden.

Die Leistungen, die der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. als Betreiber dort zur Verfügung stelle, würden von der Grundpflege nach dem SGB XI und der Behandlungspflege nach dem SGB V, die direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet würden, über das Alltagsmanagement bis hin zur Betreuung reichen. Beim Alltagsmanagement würde der Caritasverband sehr zurückhaltend und lediglich assistierend agieren. Im Rahmen der Betreuung würden in der Regel die Bewohner/innen ihre Bedürfnisse äußern und der Caritasverband prüfe dann, wie sich diese befriedigen lassen.

Herr Nagel - Fellerhoff betont, dass es eine Vereinbarung mit den Bewohner/innen gebe, dass der Caritasverband nicht unangekündigt in das Haus „spaziere“. Der Caritasverband sehe sich als Gast der jeweiligen Bewohner/innen, so dass im Vorfeld Terminabsprachen erfolgen würden und die Mitarbeiter dort auch klingeln.

Er hebt hervor,  dass der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. zwar als Betreiber der Seniorenwohngemeinschaft agiere, die Bewohnerinnen und Bewohner jedoch durchaus die Möglichkeit hätten, andere Pflegedienste und Angebote zu wählen.

Bezüglich der Finanzierung bzw. der Kosten der Bewohner/innen erklärt Herr Nagel - Fellerhoff, dass diese ein monatliches Haushaltsgeld zahlen würden, das im Rahmen einer Gemeinschaftskasse vom Caritasverband verwaltet werde. Von diesem Haushaltsgeld würden sämtliche Lebensmittel angeschafft und teilweise auch Gemeinschaftsaktionen finanziert. In der Vergangenheit sei damit sehr sparsam gewirtschaftet worden, so dass das Haushaltsgeld von seinerzeit 215,00 € auf nunmehr 150,00 € monatlich gesenkt werden konnte. Der Caritasverband achte auch darauf, dass die Anschaffungen, die aus der Gemeinschaftskasse getätigt würden, gerecht auf alle Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngemeinschaft verteilt seien.

Für Miete und Nebenkosten würden die Bewohnerinnen und Bewohner monatlich 365,00 € zahlen. Die durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. sichergestellte hauswirtschaftliche Versorgung koste in der Wohngemeinschaft lebende Menschen aktuell monatlich 299,26 €. Die Bewohner/innen würden sich nach ihren Fähigkeiten an den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beteiligen. Die Mitarbeiter/innen des Caritasverbandes seien zurzeit ca. 6 Stunden täglich in der Wohngemeinschaft anwesend.

Schließlich entstünden den Bewohnerinnen und Bewohnern teilweise Pflegekosten, die jedoch direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet würden.

 

Auf die Frage der Ktabg. Pieper, ob im Rahmen der Wohngemeinschaft lediglich Personen mit ähnlichen Schwierigkeiten leben würden, entgegnet Herr Nagel - Fellerhoff, dass es sowohl Demenzerkrankte als auch körperlich beeinträchtigte Menschen zu bedienen gelte.

Die Frage von Ktabg. Pieper nach dem Vorhandensein eines persönlichen Budgets verneint Herr Nagel - Fellerhoff und führt ergänzend aus, dass alle Leistungen, die sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner betreffen, pauschal abgerechnet würden. Individuell würden die im Einzelfall erforderlichen Pflegeleistungen nach dem SGB XI und SGB V abgerechnet. Darüber hinaus bestehe für die Bewohner/innen die Möglichkeit, zusätzliche individuelle Leistungen zu einem Stundensatz von 15,90 € beim Caritasverband einzukaufen.

Ktabg. Wilhelm erkundigt sich, ob eine gewisse Selbständigkeit vorausgesetzt werde, um überhaupt in die Wohngemeinschaft einziehen zu können oder ob z.B. schwer pflegebedürftige Menschen gar nicht erst aufgenommen würden. Daraufhin erklärt Herr Nagel - Fellerhoff, dass keine Ausgrenzung stattfinde. Jeder Mensch könne dort alt werden und, sofern gewünscht, bis zu seinem Tod verbleiben. Im Bedarfsfalle könne der Caritasverband dort auch eine vollständige Versorgung bis zu 24 Stunden täglich sicherstellen. Oft erfolge hierbei sogar eine Unterstützung der anderen Bewohner/innen. Er fügt hinzu, dass nicht der Caritasverband entscheide, wer in die Wohngemeinschaft einzieht, sondern die Bewohnerinnen und Bewohner und auch die Heilig – Geist – Stiftung als Vermieter. Der Caritasverband sei lediglich bezogen auf die Pflege in die Entscheidung einbezogen.

Ktabg. Pieper gibt zu bedenken, dass ein Prinzip des ambulant betreuten Wohnens darin bestehe, dass die Kosten dieser Wohnart nicht höher sein dürften als die einer stationären Betreuung. Sie bezweifle, dass dieses Prinzip bei einer 24-Stunden-Rundumbetreuung im Rahmen der Wohngemeinschaft möglich sei.

Herr Nagel - Fellerhoff bestätigt, dass eine 24-Stunden-Betreuung in einer Gemeinschaft von gerade einmal acht Personen teuer sei.  Ein solcher Bedarf würde bei dem derzeitigen Kostenbeitrag zur hauswirtschaftlichen Versorgung von rund 299 € monatlich pro Person zu einer Unterfinanzierung führen mit der Folge, dass in einem solchen Bedarfsfall die Stundenzahl erhöht werden müsste.

Sodann besichtigen die Ausschussmitglieder die Wohngemeinschaft des Hauses am Kirchplatz sowie eine der Wohnungen im ersten Obergeschoss. Im Anschluss bedankt sich Vorsitzende Schäpers bei Herrn Nagel - Fellerhoff für die Vorstellung des Konzepts der Senioren – Wohngemeinschaft.