Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld; Umbenennung „Zentrum für Arbeit“ in „jobcenter“

 

FBL Schütt teilt mit, dass gemäß § 6d SGB II (n.F.) ab dem Jahre 2011 die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a die Bezeichnung „jobcenter“ führen.

 

Um eine kreisweit einheitliche Außendarstellung in Form eines gemeinsamen Logos zu ermöglichen, habe die Kreisverwaltung unter Beibehaltung der bisherigen graphischen Kernattribute des Zentrums für Arbeit Vorschläge für ein künftiges Logo erarbeitet und im Einvernehmen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern beschlossen.

 

Dieses Logo

 

 

werde künftig sowohl in der o.a. Kreisvariante, als auch in den gemeindespezifischen Varianten kreisweit für die Umsetzung des SGB II in kommunaler Hand werben.

 

 

 

 

Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld; Zielvereinbarung mit dem Land 2011

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass - wie bereits in der Ausschusssitzung am 22.11.2010 (SV-8-0290) vorgestellt – der Kreis Coesfeld als zugelassener kommunaler Träger die Verpflichtung gemäß § 48b SGB II anerkannt habe, mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) eine Zielvereinbarung über Leistungen nach dem SGB II abzuschließen.

 

Nachdem die bilateralen Gespräche zwischen den einzelnen Grundsicherungsträgern und dem MAIS einvernehmlich abgeschlossen werden konnten, sei am 07.04.2011 durch das MAIS die offizielle Übergabe der Zielvereinbarungen an die jobcenter in NRW erfolgt.

 

Inhaltlicher Schwerpunkt der Zielvereinbarung für das Jahr 2011 sei die

 

-          Verringerung der Hilfebedürftigkeit

-          Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

-          Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

-          Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit sowie die

-          Verringerung der Leistungen für Unterkunft und Heizung.

 

Da sich die Zielvereinbarungspraxis aufgrund unvollständiger bzw. erstmalig erhobener Vergleichdaten in 2011 noch in einer bundesweiten Erprobungsphase befinde, seien für dieses Jahr zwischen dem MAIS und den jobcenter in NRW keine direkten Zielwerte oder Zielkorridore, sondern nur Entwicklungstendenzen in den o.a. Bereichen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher oder regionaler Entwicklung vereinbart worden.

 

 

 

Energieberatung für SGB II - Leistungsberechtigte

 

FBL Schütt trägt vor, dass in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 01.02.2010 von der SPD-Fraktion beantragt worden sei, dass die Verwaltung prüfen möge, inwieweit die Einführung einer Energieberatung für SGB II-Leistungsbezieher/innen diese in ihren Bemühungen um eine möglichst sparsame und effektive Nutzung von Energie im Privathaushalt unterstützen könne.

 

Es werde Bezug genommen auf die Mitteilung des Landrats in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 10.02.2011, in der über den Sachstand der Gespräche mit den Stadtwerken Dülmen berichtet worden sei.

 

In der Sitzung sei der Hinweis erfolgt, dass mit den Stadtwerken Coesfeld ein Konzept noch abgesprochen würde. Nunmehr habe am 24.03.2011 ein Gespräch mit Vertretern der Stadtwerke Coesfeld stattgefunden.

 

In diesem Gespräch hätten sich die Vertreter der Stadtwerke Coesfeld bereit erklärt, das angedachte Vorhaben zu unterstützen. Es sei der folgende 7-Stufen-Plan vereinbart worden:

 

Erste Stufe:

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Zentrums für Arbeit der Stadt Coesfeld ermitteln 10 bis 12 Fälle, in denen im Rahmen der Jahresabrechnung 2010 deutlich geworden ist, dass die Energiekosten insbesondere für Gas und Strom die Angemessenheitsgrenze deutlich überschritten haben. In Einzelgesprächen wird mit diesen SGB II-Leistungsberechtigten die Falllage erörtert. Die SGB II-Leistungsberechtigten werden aufgefordert, den Energieausweis – entweder verbrauchs- oder bedarfsorientiert – für das jeweilige Wohnhaus vorzulegen (hierzu sind Vermieter verpflichtet).

 

Zweite Stufe:

Es erfolgt ein Abgleich zwischen den Kennzahlen des Energieausweises und den Verbrauchsdaten der Wohnung durch das örtliche Fallmanagement. Sollte die Prüfung ergeben, dass anhand der Kennzahlen des Energieausweises die Energiekosten im Vergleich zu anderen Wohnungen des Gebäudes unangemessen hoch sind, so wird der SGB II-Leistungsberechtigte aufgefordert, an einer Energieberatung mit den Stadtwerken Coesfeld teilzunehmen. Die Energieberatung findet im Haushalt des SGB II-Leistungsberechtigten statt. Die Beratung wird durch den Energieberater der Stadtwerke Coesfeld durchgeführt.

 

Dritte Stufe:

Der Fallmanager schließt mit den SGB II-Leistungsberechtigten eine Eingliederungsvereinbarung, in der vereinbart wird, dass der Energieberater der Stadtwerke Coesfeld die Energieberatung im Haushalt des SGB II-Leistungsberechtigten durchführt. Zudem verpflichtet sich der Leistungsberechtigte, die Ergebnisse dieser Energieberatung dem Fallmanager mitzuteilen. Er soll sich zudem damit einverstanden erklären, dass der Fallmanager sich direkt mit dem Energieberater von den Stadtwerken Coesfeld in Verbindung setzen kann, um so Details des Energieberatungsgespräches zu erfahren.

 

Vierte Stufe:

Der Fallmanager vereinbart einen Energieberatungstermin sowohl mit dem SGB II-Leistungsberechtigten als auch mit dem Energieberater der Stadtwerke Coesfeld.

 

Fünfte Stufe:

Sollte sich herausstellen, dass der SGB II-Leistungsberechtigte die überhöhten Energiekosten zu vertreten hat, weil er z.B. nicht sachgerecht lüftet, wird er aufgefordert, sein Verhalten entsprechend der Energieberatung zu ändern. Gleichzeitig wird mit ihm vereinbart, dass unterjährig möglicherweise sog. Simulationen durchgeführt werden, die es ermöglichen, den Energieverbrauch auch vor Abschluss der Heizperiode 2011 darzustellen. Insofern findet ein Controlling während des laufenden Jahres statt.

 

Sechste Stufe:

Sollte der SGB II-Leistungsberechtigte sein Verhalten trotzdem nicht ändern, erfolgt der Hinweis, dass eine Kostenübernahme aus SGB II-Mitteln künftig nicht erfolgen kann, soweit die Kosten nicht angemessen sind.

 

Siebte Stufe:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit der Stadt Coesfeld werden künftig bei jedem Neufall SGB II-Leistungsberechtigte auffordern, den Energieausweis dem Zentrum für Arbeit vorzulegen.

 

Gegenüber dem Konzept der Stadtwerke Dülmen werde in Coesfeld die Anzahl der Fälle, in denen eine Energieberatung erfolgen wird, auf zwölf beschränkt sein. Des Weiteren werde im Gegensatz zu Dülmen, wo die Beratungen in den Räumlichkeiten der Stadtwerke stattfinden, der Energieberater der Stadtwerke Coesfeld die betroffenen Leistungsberechtigten in deren Wohnungen aufsuchen und dort vor Ort die Beratung durchführen.

 

 

 

Frühförderung im Kreis Coesfeld

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass durch die Beschlüsse des Kreistages vom 02.03.2011 (Sitzungsvorlagen Nr. SV-8-0341 und SV-8-0342) die Verwaltung damit beauftragt worden sei, die solitäre und interdisziplinäre Frühförderung im Kreis Coesfeld durch Verträge sicherzustellen. Es sollten Einsparungen durch die Vereinbarung von Budgetzielen erreicht werden.

 

Die Verhandlungen mit den Leistungsanbietern und den Krankenkassen seien zwischenzeitlich abgeschlossen. Derzeit würden die Vertragsentwürfe geprüft, die dann in das Unterschriftsverfahren gehen würden. Es bestehe Einigkeit mit den Anbietern zu den jeweiligen Budgetzielen.

 

In der Sitzungsvorlage SV-8-0341 sei zur Erreichung der Budgetziele darauf hingewiesen worden, dass unter anderem beabsichtigt sei, den Nachranggrundsatz der Sozialhilfe stärker zu beachten. In Abstimmung mit den Leistungsanbietern seien hierzu zwischenzeitlich die Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld über die Änderungen informiert worden. Es sei auch auf die Notwendigkeit von Steuerungsmaßnahmen im Bereich der Frühförderung hingewiesen worden. Entsprechend habe man auch die Kinderärzte im Kreis Coesfeld informiert.

 

Neben den verschiedenen positiven und negativen Reaktionen hierzu habe sich stellvertretend für die DRK-Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld insbesondere Frau Leifken vom DRK-Kreisverband Coesfeld e.V. zu dem Sachverhalt kritisch geäußert. Dieses Schreiben sei auch an die Vorsitzende, Frau Schäpers, gesandt worden.

 

Frau Leifken seien die Beweggründe der Entscheidung des Kreises zur geänderten Verwaltungspraxis nochmals schriftlich erläutert worden. Im Rahmen einer telefonischen Rückmeldung hierzu habe Frau Leifken am 04.05.2011 mitgeteilt, dass die Entscheidung nunmehr für sie nachvollziehbar und akzeptabel sei. Ihr sei deutlich geworden, dass nicht willkürlich alle integrativ betreuten Kinder von der Frühförderung ausgeschlossen würden, sondern im Einzelfall der individuelle Bedarf durch eine Diagnostik fundiert geprüft werde.

 

Es werde noch darauf hingewiesen, dass den Betroffenen in laufenden Fällen zur Vermeidung von Härtefällen für einen Übergangszeitraum ein Bestandsschutz zugestanden wurde.

 

Insgesamt werde vor dem Hintergrund der geänderten und weitgehend auch akzeptierten Bewilligungspraxis sukzessiv mit rückläufigen Fallzahlen in der Frühförderung gerechnet, wodurch auch die Erreichung der Budgetziele erwartet werde.