Sitzung: 14.07.2004 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-6-0918
Beschluss:
1.
Der Kreistag
stimmt nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Offenlegung eingegangenen
Anregungen und Bedenken den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu.
2. Die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Kreis Coesfeld wird erlassen.
Ktabg. Wohlgemuth gibt zu diesem Tagesordnungspunkt für die ödp eine Erklärung ab, die als Anlage beigefügt ist (Anlage).
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 48 JA-Stimmen
2 NEIN-Stimmen
Anmerkung:
Der Entwurf über die ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Kreis Coesfeld wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.