Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt erläutert im Hinblick auf die dargelegten Berechnungen der Kostendeckungsgrade, dass nur bei den Schlosskonzerten auch die Raumkosten berücksichtigt worden seien.

 

Ktabg. Höne teilt mit, dass er dankbar für den Anstoß zur politischen Beratung der Finanzierung von kulturellen Veranstaltungen sei. Vor dem Hintergrund der allgemein schwierigen finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte sollten zukünftig Kostendeckungsgrade von annähernd 100 % angestrebt werden. Weiterhin erkundigt sich Ktabg. Höne, ob es auch für die Jahre 2008 und 2009 eine Ermittlung von Kostendeckungsgraden gebe und weshalb die anteiligen Miet- bzw. Investitions- und Personalkosten bei den dargelegten Berechnungen nicht mit berücksichtigt worden seien.

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass erst im Jahr 2010 damit begonnen worden sei, die Kostendeckungsgrade für eigene Konzerte zu ermitteln. Darüber hinaus bedürfte eine Berücksichtigung von anteiligen Miet- bzw. Investitions- und Personalkosten einer aufwendigen Zeitanalyse jeder einzelnen Veranstaltung.

 

Ktabg. Brülle-Buchenau erkundigt sich, weshalb die Zahl der Abonnementkunden für die Schlosskonzerte in den vergangenen Jahren rückläufig sei.

FBL Schütt antwortet, dass der Kauf eines Abonnements dem heute immer mehr festzustellenden gesellschaftlichen Trend widerspreche, sich nicht mehr ein ganzes Jahr auf eine bestimmte Anzahl von Konzerten festlegen zu wollen. Darüber hinaus seien im unmittelbaren Umkreis etliche neue kulturelle Angebote entstanden (z. B. Konzerttheater in Coesfeld und Dortmund). Auch dieser Umstand sei ein Grund für das massive Absinken der Abonnementzahlen. Weiterhin lasse die seit Jahren festzustellende Altersstruktur der Besucherrinnen und Besucher der Schlosskonzerte den Schluss zu, dass viele ehemalige Abonnementkunden aufgrund altersbedingter Umstände nicht mehr den Kauf eines Abonnements in Erwägung ziehen.

 

Abtl. Sörries erklärt, dass auch aufgrund der eingeschränkten räumlichen Situation in der Oranienburg des Schlosses Nordkirchen, kein adäquates Catering der Veranstaltungen sichergestellt werden könne. Insofern hinke man hier den Erwartungen des Publikums hinterher, da bei anderen Konzertveranstaltern, wie z.B. dem Konzerttheater in Coesfeld, entsprechende Möglichkeiten vorhanden seien.

 

Ktabg. Klaus teilt mit, dass es vor dem Hintergrund der angesprochenen Altersstruktur der Schlosskonzertbesucher nicht opportun sei, nunmehr den von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Beschluss zu fassen, die Kostendeckungsgrade auf 100 % zu steigern und damit kurzfristig die Eintrittskarten der Schlosskonzerte signifikant zu erhöhen.

 

FBL Schütt erläutert, dass es schwierig für den Kreis Coesfeld sei, sich mit dem Kulturangebot von den Angeboten umliegender Kommunen abzugrenzen und gleichzeitig ein bezahlbares Kulturangebot zu bieten. Allerdings werde insbesondere bei den Schlosskonzerten ein moderater Anstieg der Verkäufe von einzelnen Eintrittskarten verzeichnet.

 

Vors. Müller teilt mit, dass in der nächsten Ausschusssitzung Angaben über die genauen Besucherzahlen der Schlosskonzerte gemacht werden sollen.

 

Ktabg. Vogelpohl fragt nach, ob es Überlegungen gebe, die räumliche Situation in Nordkirchen zu verändern.

FBL Schütt erwidert, dass eine andere bzw. bessere räumliche Situation aufgrund baulicher Einschränkungen nicht bzw. nur schwer umsetzbar sei.

 

Ktabg. Vogelpohl stellt die Frage in den Raum, ob es unter diesen Gesichtspunkten nicht besser sei, zukünftig auf die Durchführung von Schlosskonzerten zu verzichten.

 

Abtl. Sörries teilt mit, dass der für die Schlosskonzerte vorgesehene Raum in der Oranienburg derzeit der einzige adäquate Platz für die Durchführung der Schlosskonzerte im Kreis Coesfeld sei, da dieser Raum über 250 Sitzplätze verfüge.

 

Ktabg. Höne erwidert, dass er trotz der vorgenannten Problematik an der signifikanten Erhöhung der Kostendeckungsgrade festhalte.

 

Ktabg. Brülle-Buchenau erkundigt sich, ob es hinsichtlich der Kostendeckungsgrade kultureller Veranstaltungen etwaige Vergleichswerte zu Nachbarkreisen gebe.

 

FBL Schütt erläutert, dass hierzu derzeit keine Daten vorlägen und diese erst über eine Abfrage bei den Nachbarkreisen ermittelt werden müssten.

 

Ktabg. Klaus gibt zu bedenken, dass dies ggf. heiße „Äpfel mit Birnen“ zu vergleichen, da nicht bekannt sei, ob die Kostendeckungsgrade der Nachbarkreise unter den gleichen Voraussetzungen ermittelt würden. Darüber hinaus sollte die Frage der Kostendeckungsgrade Gegenstand der alljährlichen Haushaltsberatungen sein und deshalb hier und heute kein Beschluss zum Antrag der FDP-Fraktion (s. Anlage) gefasst werden.

 

Ktabg. Höne teilt mit, dass eine allmähliche und moderate jährliche Erhöhung der Eintrittspreise angestrebt werden müsse, um so eine bessere Kontrolle über die Entwicklung der Besucherzahlen zu erhalten.

 

Ktabg. Dr. Wenning hält es für illusorisch, dass bei einer Erhöhung der Eintrittspreise automatisch der Kostendeckungsgrad steige.

 

Nach Ansicht des Ktabg. Vogelpohl sei es wichtig, das bisherige Kulturangebot grundsätzlich zu erhalten und schrittweise Veränderungen der Eintrittspreise herbeizuführen. Weiterhin sollten auch die Teilnehmergebühren für die Musikfreizeit erhöht werden, da diese im Vergleich zu ähnlichen Veranstaltungen zu günstig seien.

Er ist der Ansicht, dass in der ersten Ausschusssitzung eines jeden Jahres die Kostendeckungsgrade kultureller Veranstaltungen geprüft werden müssten.

 

Ktabg. Dr. Wenning sieht dieses Unterfangen jedoch als wenig sinnvoll an.

 

Sodann lässt die Vorsitzende Müller über den folgenden vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion abstimmen:

 

„Die Verwaltung wird zum Haushaltsjahr 2012 mit der Erarbeitung eines Preiskonzeptes beauftragt, das den folgenden Bedingungen entspricht:

-          Die in der SV-8.0442 dargestellten Kostendeckungsgrade der Produktbereiche 41.01.01, 41.01.02 und 41.01.03 sollten bis zum Haushaltsjahr 2014 bei 100 % liegen.

-          Innerhalb eines Produktbereiches sind Verrechnungen zwischen verschiedenen Veranstaltungsarten – natürlich auch mit einmaligen Zusatzveranstaltungen – zulässig.

-          Die Preisstruktur der Musikfreizeit soll für die Teilnehmer aus dem Kreis Coesfeld einen Sozialtarif beinhalten, um Kindern aus finanzschwächeren Familien auch weiterhin eine Teilnahme zu ermöglichen. 

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wird ein Mal pro Jahr über die Entwicklung der Kostendeckungsgrade und Besucherzahlen informiert, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können.“

 

 

Form der Abstimmung:                    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                      2 - Ja-Stimmen

                                                         14 - Nein-Stimmen

                                                           1 Enthaltung

 

Damit ist der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion abgelehnt. 

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.