Landrat Püning teilt folgendes mit:

 

Gründung einer Stiftung Burg Hülshoff

 

„Am 15.04.2011 hat der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe beschlossen, die Gründung einer Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung zu unterstützen. Der LWL will sich dafür einsetzen, dass der Aufsichtsrat der Kulturstiftung Westfalen-Lippe gGmbH beschließt, sich an der Kulturstiftung Westfalen-Lippe gGmbH mit einem Betrag in Höhe von 4 Mio. € zu beteiligen. Für die Stiftungsgründung ist ein Stiftungskapital in Höhe von 20,3 Mio. € erforderlich.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Stiftungsgründung erst dann erfolgt, wenn das für eine verlässliche finanzielle Absicherung des Stiftungsbetriebs benötigte Stiftungskapital in Höhe von 20,3 Mio. € von den einzelnen Parteien schriftlich zugesagt ist und das Land NRW zu seiner in der Vergangenheit abgegebenen Erklärung steht, sich an der Stiftungsgründung mit 4 Mio. € beteiligen zu wollen.

 

Der Landschaftsausschuss erwartet zudem von der Belegenheitsregion (Kreis Coesfeld, Stadt Münster und Gemeinde Havixbeck) eine nennenswerte Beteiligung von ca. 1 Mio. €.

 

In einem ersten Gespräch zwischen den Verwaltungsleitungen des Kreises Coesfeld, der Stadt Münster und der Gemeinde Havixbeck wurde angedacht, dass sich die Stadt Münster und der Kreis Coesfeld (einschließlich Gemeinde Havixbeck) jeweils zur Hälfte beteiligen sollten.

 

Die Höhe der Beteiligung der Gemeinde am Anteil des Kreises Coesfeld ist noch zu besprechen.

 

Eine Beschlussvorlage wird nach der Sommerpause vorgelegt.“

 

Landrat Püning ergänzt, dass über den Fortgang der Gespräche stets informiert wurde, und es beabsichtigt sei, die Kulturdezernentin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur entsprechenden Sitzung einzuladen.

Es könne noch nichts Neues darüber berichtet werden, ob Zusagen über das gesamte Stiftungskapital vorliegen. Man sei aber optimistisch, so Landrat Püning auf die Nachfrage des Ktabg. Lonz.

 

 

Entwurf zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz – Elternbeitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr

 

„Die Landesregierung hat am 10. Mai 2011 den Entwurf des ersten KiBiz-Änderungsgesetzes beschlossen und dem Landtag zugeleitet.

Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, dass Eltern ab dem 01.08.2011 keine Beiträge mehr für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung zu zahlen haben. Einnahmeausfälle der Jugendämter sollen nach Aussage von Ministerin Schäfer ausgeglichen werden. Die genauen Modalitäten dazu werden derzeit zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden geklärt.

Wie in Bezug auf vorhandene Regelungen zu Geschwisterbefreiungen umgegangen werden soll, wurde bislang nicht thematisiert, so dass hierzu voraussichtlich keine Vorgaben zu erwarten sind. 

 

Nach aktueller Elternbeitragssatzung des Kreisjugendamtes Coesfeld ist bislang eine Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder gegeben, wonach Elternbeiträge lediglich für das Kind zu zahlen sind, für das sich ohne die Geschwisterbefreiung der höhere Beitrag ergibt.

 

Nach dem Wortlaut der Satzung müsste bei Einführung  eines beitragsfreien letzten Kindergartenjahres der Beitrag für ein jüngeres Geschwisterkind erhoben werden, unabhängig davon, ob dieses zuvor beitragsfrei war oder nicht. Folglich erhielten Familien von denen mehr als ein Kind eine Kindertageseinrichtung besuchen und von denen ein Kind sich im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung befindet, im Vergleich zur bisherigen Regelung, keinen finanziellen Vorteil.

In diesen Fällen würden zu erwartende Ausgleichzahlungen des Landes nicht zur Entlastung an die Familien weitergegeben, sondern als zusätzliche Einnahme beim Jugendamt verbleiben.

 

Die Verabschiedung des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes ist für den 20. oder 22.07.2011 vorgesehen. Es soll bereits zum 01.08.2011 greifen. Da die Elternbeitragsbescheide in der Regel noch vor Beginn des Kindergartenjahres von den beauftragten Gemeinden erstellt werden, ist mangels ausreichender Vorlaufzeit zunächst auf der aktuell gültigen Rechtslage zu entscheiden.

Bei Inkrafttreten der vorgesehenen Änderungen zum Elternbeitragrecht durch das 1. KiBiz-Änderungsgesetz wäre zur Weitergabe der Vorteile der Beitragsfreiheit an Familien mit jüngeren Geschwisterkindern eine Änderung der Elternbeitragssatzung zu veranlassen. Die mit der Festsetzung der Elternbeiträge beauftragten Städte und Gemeinde müssten ihre auf der derzeit geltenden Rechtslage basierenden Bescheide prüfen und anpassen oder aufheben.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Stauff erläutert Landrat Püning die Befreiungsregelung anhand eines Einzelfalls. Er weist weiter darauf hin, dass für den Fall, dass eine Änderung der Verfahrensweise nach Erlass der neuen Landesregelung zur Beitragsfreiheit erfolgen solle, eine entsprechende Initiative seitens der Fraktionen des Kreistages erforderlich sei.

 

Ktabg. Kleerbaum führt aus, dass an der falschen Stelle gespart werde und stellt kritisch die Frage, ob die absolute Kostenzusage der Ministerin zutrifft. Es sei zzt. zu vermuten, dass die Kosten der Freistellung beim Kreis bleiben bzw. Zusatzkosten zu beklagen sein werden.

Wegen der Folgen bittet er darum, die Entwicklung sehr gewissenhaft zu verfolgen.

 

Ktabg. Stinka glaubt, dass man davon ausgehen könne, dass die Kommunen ihre Aufwendungen erstattet bekommen, wie sie anfallen werden.

 

Landrat Püning fügt hinzu, dass Zahlen nicht lügen.