Landrat Püning führt einleitend aus, dass die bisherige Vorberatung zu der heute zur Beratung anstehenden Nachtragsvorlage geführt hat. Zu diesem Tagesordnungspunkt lägen nunmehr jeweils ein Abänderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion und der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Tischen aus.

 

Ktabg. Kleerbaum weist darauf hin, dass sich weitere Fragen ergeben haben und im Hinblick auf die Ausführungen im Entwurf der Stellungnahme zum Regionalplan bezogen auf die beantragte Deponie in Rödder Irritationen bei den Gegnern aufgetreten sind. Der Kreistag habe vor wenigen Monaten deutlich gemacht, dass kein Interesse an einer Deponie in Rödder besteht. Er spricht sich dafür aus, sich in aller Ruhe insbesondere die Aussagen zur Deponie Rödder anzusehen, damit die mit dem zur Deponie Rödder in der Dezembersitzung gefassten Beschluss verfolgten Ziele auch in der Stellungnahme zum Regionalplan stimmig zum Ausdruck kämen. Es solle eine Formulierung gefunden werden, die dem gerecht wird.

Er schlägt vor, die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt in die kommende Kreistagssitzung zu schieben, damit eine fraktionsinterne Abstimmung möglich ist. Hinsichtlich der beantragten Deponie in Rödder bestehe kein Dissens in der Sache.

Abschließend bittet er die anderen Kreistagsfraktionen darum, künftig etwaige Anträge im Sinne eines guten Miteinanders früher zu stellen.

 

Ktabg. Bednarz ist wie die Deponiegegner irritiert. Ihr stellen sich weitere Fragen, bspw. ob die Aufnahme in den Regionalplan u.a. eine Voraussetzung für die Genehmigung der Deponie sei. Habe der Regionalplan bzw. das Aufstellungsverfahren aufschiebende Wirkung? Wer sei für die Genehmigung zuständig?

Sie merkt ferner an, dass die in Rödder geplante und beantragte Deponie der DK I im Landesentwicklungsplan (LEP)  nicht vorgesehen ist.

Landrat Püning berichtet, dass er über einen Brief eines Naturschutzverbandes, den er heute erhalten habe, erstaunt ist. Es bestehe ein großes Missverständnis, wenn geglaubt werde, dass mit dieser Stellungnahme zum Regionalplan die Errichtung einer Deponie in Rödder gefordert wird.

Es sei festzustellen, dass der Regionalplan keine Angaben zur beantragten Deponie in Rödder enthält. Es werde seit Wochen darum gestritten, ob die Errichtung einer Deponie der DK 1 einer Festsetzung im Regionalplan bedarf. Im Lande Nordrhein-Westfalen gebe es unterschiedliche Verfahrensweisen. Die Bezirksregierung in Köln unterziehe auch Deponien mit einer Fläche von weniger als 10 ha einer gesamträumlichen Abwägung und lasse sie nur dort zu, wo diese zu einem positiven Ergebnis geführt habe. Die Bezirksregierung in Münster nehme keine regionalplanerische Abwägung vor, sondern vertrete den Standpunkt, dass Deponien mit einer Fläche unter 10 ha nicht ausgewiesen werden müssen.

Der Kreis Coesfeld ist der Meinung, dass wegen der Bedeutung der beantragten Deponie in Rödder eine regionalplanerische Prüfung und Auseinandersetzung erfolgen müsse. Dies und nur dies sei beabsichtigt. Wenn dies nicht klar genug formuliert sei, werde dies präzisiert werden müssen.

Es sei jedoch fraglich, ob die Bezirksregierung Münster dieser Anregung folgt, denn in einer Vorsprache habe sie ihre diesbezügliche Skepsis geäußert.

FBL Dr. Scheipers weist ergänzend darauf hin, dass es sich hier lediglich um die Forderung nach einer im Planfeststellungsverfahren nicht zu leistenden landes- oder regionsübergreifenden Standortalternativprüfung handele. .

Kern der Kritik sei, dass ein privater Antragsteller die Errichtung einer Deponie aufgrund einer eher zufälligen Grundstücksverfügbarkeit an einem bestimmten Standort beantragt und dies alleine im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu beurteilen ist.

Für Siedlungs- und Sonderabfälle gebe es Abfallwirtschaftspläne.

Nach dem landesweit geltenden Landesentwicklungsplan seien Deponien in Anfallschwerpunkten auszuweisen. Der Abfallwirtschaftsplan NRW und der Regionalplan enthalten keine Angaben zum Umgang mit mineralischen Abfällen.

Es sei unbefriedigend, dass keine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung von Aufkommensschwerpunkten etc. vorgesehen ist. Daher werde eine Raumbedeutsamkeit der in Rödder geplanten Deponie gesehen. Die 10-ha-Grenze verkürze die Diskussion. Die Antragsstellerin habe einen Radius von 40 km um den Standort gezogen. Dieses Gebiet überschreite die Grenzen des Regierungsbezirks Münster. Ferner würden überörtliche Verkehrsbeziehungen durch eine Deponie in Rödder ausgelöst.

All dies mache eine gesamträumliche Abwägung im Rahmen eines hinsichtlich des Standortes offenen Zielaufstellungsverfahrens erforderlich. Eine solche Prüfung fehle bisher. Daher solle mit dieser Stellungnahme dies eingefordert werden.

Landrat Püning macht nochmals deutlich, dass keine Verfestigung der Deponie-Planung, sondern das Gegenteil gewollt sei.

Auf Nachfrage der Ktabg. Bednarz erläutert FBL Dr. Scheipers kurz die Bedeutung von Raumordnungsverfahren in NRW und ergänzt, dass mit der Stellungnahme die Bezirksregierung Münster gebeten werden soll, die Raumverträglichkeit zu prüfen. Wenn der Regionalplan bereits eine Zielangabe hätte (bspw. eine Deponie ist in Ostwestfalen vorgesehen) wäre dies für das hiesige Verfahren beachtlich. Der Kreis Coesfeld könnte dann einen anderen Standort nicht als geeignet ansehen.

Zzt. befinde sich der Regionalplan in der Aufstellungsphase. Gleichwohl werde ihm ein hohes Gewicht zugemessen, je konkreter die Angaben und Festsetzungen darin seien.

Landrat Püning hebt nochmals hervor, dass es sich bei der Stellungnahme zum Regionalplanentwurf lediglich um eine Anregung handelt. Auf die Anmerkung des Ktabg. Stauff zur Aufnahme der Deponie Rödder in den Regionalplan und zur zuständigen Genehmigungsbehörde merkt Landrat Püning an, dass das Regionalplanverfahren und das anhängige Genehmigungsverfahren unterschiedliche Verfahren seien. Nach Auffassung der Verwaltung sei die beantragte Deponie in Rödder raumbedeutsam und im Rahmen des Regionalplans abwägungswürdig. Hierfür sei der Regionalrat zuständig. Wenn nach dem Regionalplan eine Deponie der DK 1 in Rödder der falsche Standort sei, werde es dort keine Deponie geben. Wenn der Standort Dülmen-Rödder prinzipiell geeignet sei, bleibe es dennoch bei einem erforderlichen Planfeststellungsverfahren, für das der Kreis Coesfeld zuständig sei.

Ktabg. Stinka erklärt, dass der Standort Rödder sich zzt. nach dem derzeit geltenden GEP beurteilt. Er bezweifelt die Bedeutung des laufenden Regionalplanverfahrens für das bereits anhängige  Planfeststellungsverfahren und bittet um eine Einschätzung, wenn dem antragstellenden Unternehmen die Planfeststellung zu lange dauert und es eine Entscheidung des Kreises einfordert.

FBL Dr. Scheipers erläutert, dass ein Aussitzen der Entscheidung wohl nicht möglich ist. Mit dem Argument, dass der Regionalplan ehedem nicht rechtzeitig in Kraft tritt, diesbezüglich keine Stellungnahme abzugeben, sei aus seiner Sicht nicht richtig. Vielmehr sehe er in einem Ziel, welches sich in Aufstellung befindet, sehr wohl einen Abwägungsbelang.

Auf die Anmerkung der Ktabg. Bednarz, dass man noch nicht soweit sei, weist Landrat Püning abschließend darauf hin, dass man seine Situation durch die Stellungnahme nicht verschlechtere.

 

Ktabg. Kleerbaum erinnert an die Diskussionen mit der Verwaltung und den Vertretern der Gegner der Deponie. Seinerzeit waren sich alle im Kreistag einig. Die Verwaltung habe Regeln zu beachten. Er spreche sich daher für die Unterstützung aus. Alles was man tun könne, die Situation zu verbessern, werde für vernünftig gehalten.

Er weise etwaiges Misstrauen gegen die Kreispolitik zurück. Es bestehe kein Wille seitens der Politik, in Rödder eine Deponie zu errichten. Er regt an, dass man sich nach der Kreisausschusssitzung noch einmal kurz zusammensetzt, um einen gemeinsamen Weg zu finden.

Ktabg. Stinka war heute zu diesem Thema wichtig zu erfahren, wer was organisiert und wer was machen kann und erinnert an die Frage der Zuständigkeit. Wichtig sei ihm, keine Willkür, sondern ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln.

Landrat Püning äußert seine Freude über die klare Darstellung bei diesem schwierigen Thema. Es werden keine Bedenken gegen eine Beratung und Beschlussfassung über die zwei vorgelegten Anträge zusammen mit der Sitzungsvorlage in der kommenden Kreistagssitzung erhoben.

Ktabg. Vogelpohl ist ebenfalls erfreut über den Schulterschluss und weist darauf hin, dass die Anträge seiner Fraktion erst in der gestrigen Fraktionssitzung formuliert wurden und der Punkt a der Aufzählung, IV.2 Landwirtschaft zum Ziel 23 zurückgenommen werde.