KD Gilbeau geht auf die am Kreishaus erkennbaren Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II ein. So wurden der Eingangsbereich und die Sitzungssääle (Wandpanele, Hörschleifen, Decken, Brandschutztüren, Teppiche) erneuert. Zu gegebener Zeit wird dem Fachausschuss ein ausführlicher Bericht über die vollzogenen Maßnahmen vorgestellt.

 

 

Darüber hinaus erläutert KD Gilbeau das bisherige Verfahren der Direktvergabe und stellt heraus, dass die Bürgerinnen und Bürger ein großes Interesse an Transparenz im Verfahren haben. Er fasst die wesentlichen Eckpunkte zusammen. Zur Umsetzung des geänderten europäischen Rechtsrahmens hatten die Münsterlandkreise für die bisherigen RVM-Verkehre eine neue vertragliche Grundlage vorbereitet. Diese Grundlage konnte jedoch bis jetzt nicht in Kraft gesetzt werden, da es, wie auch anderenorts in Deutschland, zu juristischen Anfechtungen durch ein privates Verkehrsunternehmen gekommen war. Im März dieses Jahres hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf zwar die entsprechenden Bedenken der Vorinstanz (die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster) nicht geteilt. Es hatte aber u.a. eine Vorschrift des nordrhein-westfälischen Landesrechts als Hindernis für die Fortsetzung der bisherigen Praxis der RVM-Beauftragung angesehen. Die Münsterlandkreise hätten umgehend damit begonnen, die Beanstandungen hinsichtlich der vorgesehenen Vergabe auszuräumen. So konnte bereits erreicht werden, dass im nordrhein-westfälischen Landtag eine Klarstellung im Landes-ÖPNV-Gesetz auf den Weg gebracht wurde.

 

Wichtig sei ihm, die sich in Folge der beabsichtigten Direktvergabe ergebene juristische Auseinandersetzung zu beenden, weil hierdurch unnötig Ressourcen gebunden werden, die an anderer Stelle fehlen. Das Mediationsverfahren stelle hierbei einen hoffentlich geeigneten Weg dar. Die vorverhandelten Verträge werden im nichtöffentlichen Teil diskutiert.

Kreisdirektor Gilbeau erläutert im weiteren Verlauf, dass der Mediationsvertrag generell vorsehe, jedem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich um Linienbündel zu bewerben. Die Diskriminierungsfreiheit sei gewährleistet. Wichtig sei aber auch, dass ein Linienbündel hierbei sowohl gute als auch schlechte Linien in sich vereine. Das erste Linienbündel könne im Jahr 2014 in den Wettbewerb gehen. Im Rahmen einer sog. Wettbewerbstreppe könnten dann bis 2019 sukzessive alle Linienbündel im Wettbewerb vergeben werden.

Die Durchführung entsprechend mittelstandfreundlich gestalteter Wettbewerbsverfahren durch die Münsterlandkreise bzw. durch die Bezirksregierung Münster war schon zuvor in den von den Kreistagen beschlossenen Nahverkehrskonzepten enthalten. In der Übergangszeit bis zum Auslaufen der entsprechenden Liniengenehmigungen werden die RVM und das klagende private Verkehrsunternehmen hinsichtlich der betroffenen Linien kooperieren. Mehrkosten entstehen durch das vorgeschlagene Vorgehen weder für die RVM noch für die Münsterlandkreise.