Sitzung: 14.06.2011 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
KD Gilbeau geht auf die am Kreishaus erkennbaren Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II ein. So wurden der Eingangsbereich und die Sitzungssääle (Wandpanele, Hörschleifen, Decken, Brandschutztüren, Teppiche) erneuert. Zu gegebener Zeit wird dem Fachausschuss ein ausführlicher Bericht über die vollzogenen Maßnahmen vorgestellt.
Darüber hinaus erläutert KD
Gilbeau das bisherige Verfahren der Direktvergabe und stellt heraus, dass die
Bürgerinnen und Bürger ein großes Interesse an Transparenz im Verfahren haben.
Er fasst die wesentlichen Eckpunkte zusammen. Zur Umsetzung des geänderten europäischen Rechtsrahmens hatten die
Münsterlandkreise für die bisherigen RVM-Verkehre eine neue vertragliche
Grundlage vorbereitet. Diese Grundlage konnte jedoch bis jetzt nicht in Kraft
gesetzt werden, da es, wie auch anderenorts in Deutschland, zu juristischen
Anfechtungen durch ein privates Verkehrsunternehmen gekommen war. Im März
dieses Jahres hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf zwar die entsprechenden
Bedenken der Vorinstanz (die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster)
nicht geteilt. Es hatte aber u.a. eine Vorschrift des nordrhein-westfälischen
Landesrechts als Hindernis für die Fortsetzung der bisherigen Praxis der
RVM-Beauftragung angesehen. Die Münsterlandkreise hätten umgehend damit
begonnen, die Beanstandungen hinsichtlich der vorgesehenen Vergabe auszuräumen.
So konnte bereits erreicht werden, dass im nordrhein-westfälischen Landtag eine
Klarstellung im Landes-ÖPNV-Gesetz auf den Weg gebracht wurde.
Wichtig sei ihm, die sich in
Folge der beabsichtigten Direktvergabe ergebene juristische Auseinandersetzung
zu beenden, weil hierdurch unnötig Ressourcen gebunden werden, die an anderer
Stelle fehlen. Das Mediationsverfahren stelle hierbei einen hoffentlich
geeigneten Weg dar. Die vorverhandelten Verträge werden im nichtöffentlichen
Teil diskutiert.
Kreisdirektor Gilbeau erläutert
im weiteren Verlauf, dass der Mediationsvertrag generell vorsehe, jedem
Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich um Linienbündel zu bewerben. Die
Diskriminierungsfreiheit sei gewährleistet. Wichtig sei aber auch, dass ein
Linienbündel hierbei sowohl gute als auch schlechte Linien in sich vereine. Das
erste Linienbündel könne im Jahr 2014 in den Wettbewerb gehen. Im Rahmen einer
sog. Wettbewerbstreppe könnten dann bis 2019 sukzessive alle Linienbündel im
Wettbewerb vergeben werden.
Die Durchführung entsprechend mittelstandfreundlich gestalteter Wettbewerbsverfahren durch die Münsterlandkreise bzw. durch die Bezirksregierung Münster war schon zuvor in den von den Kreistagen beschlossenen Nahverkehrskonzepten enthalten. In der Übergangszeit bis zum Auslaufen der entsprechenden Liniengenehmigungen werden die RVM und das klagende private Verkehrsunternehmen hinsichtlich der betroffenen Linien kooperieren. Mehrkosten entstehen durch das vorgeschlagene Vorgehen weder für die RVM noch für die Münsterlandkreise.