Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Der Sperrvermerk für die Erweiterung der Trockensalzlager wird aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten, damit möglichst kurzfristig eine Streuguthalle auf dem Gelände des Kreisbauhofs in Buldern errichtet werden kann.

 

  1. Der Baubeschluss zur Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen (SV-8-0435) wird abgeändert. Die Maßnahme K2/Abschnitt 13 von der B58 in Richtung Nordkirchen wird aufgrund der in Aussicht gestellten Förderung zurückgestellt.

 

 


Unter Verweis auf die Sitzungsvorlage und auf Grundlage der in der Anlage beigefügten Powerpointpräsentation erläutert Kreisdirektor Gilbeau die Vorteile, die mit der Erstellung einer eigenen Lagerhalle einhergehen und die Nachteile, die sich aus den möglichen Alternativen ergeben würden. Er stellt die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen dar, die ebenfalls der Anlage zu entnehmen ist.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Lonz erläutert AL Dammers, dass der Bau einer Halle als Lagerstätte für die Salzbevorratung keine negativen Auswirkungen auf die Herstellung von Salzsole hat, da diese vor Ort unter Hinzunahme von Wasser selbst produziert werden kann. Bezugnehmend auf die Nachfrage des Ktabg. Bontrup teilt er die geplanten Hallenmaße (12,20 m x 25,00 m) mit.

 

Anschließend lässt Vors. Suntrup über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig