Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Richtlinie zur ÖPNV-Förderung gem. § 11 (2) ÖPNVG NRW wird in ihren Grundzügen zugestimmt.

 


AL Tranel erläutert die Sitzungsvorlage, die den Ktabg. als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wurde. Mindestens 80 % der Fördermittel sind direkt an private und öffentliche Verkehrsunternehmen weiterzuleiten, während der restliche Anteil (maximal 20 %) für die Aufgabenträger als solche gedacht ist. Bei diesem Anteil handelt es sich um die frühere Aufgabenträgerpauschale. Auf Nachfrage des Ktabg. Wobbe erläutert AL Tranel, dass sich die landesweite Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Aufgabenträger und somit die Höhe der gewährten Pauschale nach der Kilometerleistung der Vorvorjahre richtet.

 

Ktabg. Lonz und Terwort erklären übereinstimmend, in der heutigen Sitzung über den Beschlussvorschlag entscheiden zu wollen. Darauffolgend lässt Vors. Suntrup über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen

                                                    0   Nein-Stimmen   

                                                    1   Enthaltung