Auswirkungen der Energiepolitik auf den Kreis Coesfeld

 

Ktabg. Liesert zitiert aus einer heute dem Landrat übersandten schriftlichen Anfrage seiner Fraktion zu den möglichen Auswirkungen der Energiepolitik auf den Kreis Coesfeld.

Nach dem beschlossenen Atomausstieg werde jetzt von den Gesetzgebern eine andere Energieversorgung geplant. Diese würden nach Überzeugung seiner Fraktion Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bürger im Kreis Coesfeld, die Umwelt, die Landschaft haben und auch direkte Umweltbelastungen erzeugen. Beispielhaft verweist er auf die Problemlagen, die mit einer neuen Energieverteilung mit neuen Stromtrassen, der Energiespeicherung, der Bioenergie und dem flächendeckenden Ausbau der Windenergie verbunden sind.

Generell stelle sich die Frage, wo im Kreis Coesfeld Windräder errichtet werden könnten und sollten. Der neue Windenergieerlass lasse viele Fragen offen. Die von der Landesregierung vorgeschlagene Bürgerbeteiligung sei in solchen Verfahren nicht zielführend.

Daher werde eine mit allen kreisangehörigen Gemeinden abgestimmte Planung für den Kreis angeregt.

 

Landrat Püning erklärt, dass die Fragen vielschichtig und schwierig zu beantworten seien. Klar sei, dass die Energiepolitik bzw. ihre Auswirkungen neu diskutiert werden müssen. Die Prozesse hätten bereits bei vielen Beteiligten, insbesondere bei den Städten und Gemeinden begonnen. Als Beispiel nennt Landrat Püning einen Ortstermin des Regionalrats, bei dem es um das Repowering der Windkraftanlagen auf dem Baumbergekamm gehe. Bekanntlich sei der Bereich Energie aus dem laufenden Aufstellungsverfahren des Regionalplans ausgeklammert worden. Dieser Bereich werde separat beraten und beschlossen.

Der Kreis Coesfeld habe nicht wie der Kreis Steinfurt ein Agenda-Büro. Daher seien im Kreis Coesfeld die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungen damit beschäftigt.

Die Zuständigkeit des Kreises sei in diesem Bereich relativ begrenzt. Sie liege zum Einen bei den naturschutzrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Verfahren und zum Anderen bei der Umsetzung der von der AG-Klimaschutz vorgeschlagenen Ziele.

Im Übrigen seien die Städte und Gemeinden planungsrechtlich gefragt.

Es stelle sich die Frage, ob und wie mit der Anfrage umgegangen werden solle. Er halte eine Beratung in einem Ausschuss für sinnvoll. In Betracht komme wegen des Planungsbezugs eine Verweisung in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung und wegen des Umweltbezuges in den Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung.

 

Ktabg. Dr. Gochermann hält als Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung eine Beratung im Ausschuss bzw. in den Ausschüssen für sinnvoll.

 

Ktabg. Holz teilt mit, dass nach Auskunft des Ministerialrats Paschedag ein Windenergieatlas in Auftrag gegeben worden sei. Neben einer Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) werde parallel ein Strukturgesetz vorbereitet, beides vorgesehen für den Herbst dieses Jahres.

 

Abschließend hält Landrat Püning fest, dass diese Anfrage der UWG-Kreistagsfraktion von den Ausschüssen aufgenommen werde.

Die Auswirkungen der Energiepolitik werden den Kreis Coesfeld und die Politik noch lange Zeit beschäftigen, so die Vermutung von Landrat Püning.

 

 

 

Inklusion

 

Vor einigen Monaten, so Ktabg. Wobbe, habe man hier in den Gremien auch über Inklusion gesprochen und festgestellt, dass zunächst die landesrechtlichen Regelung abzuwarten wären.

In einem Artikel in den Westfälischen Nachrichten vom 16.07.2011 mit dem Titel „Münsters neue Schulen“ werde in einem Begleitartikel ausgeführt, dass für die Stadt Münster die Marschrichtung des Landes bei der Inklusion neu sei. Förderschulen wären aufzulösen und Produktionsschulen wären zu errichten. Ihm stelle sich daher die Frage nach dem weiteren Vorgehen.

 

Hierzu führt FBL Schütt aus, dass die Landesregierung für den Schulbereich geplant hatte, bis zu den Sommerferien "Eckpfeiler eines Inklusionsplanes" vorzustellen, in dem zumindest die Grundzüge eines Beschulungskonzepts formuliert sein sollten.

In der letzten Kreistagssitzung, so FBL Schütt, sei über den vorliegenden Zwischenbericht der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „Auf dem Weg zum Aktionsplan“ berichtet worden. Danach solle der für alle Politikbereiche geltende Aktionsplan, der auch den schulischen Bereich mit umfasst, im Sommer fertig sein.

 

Das Schulministerium habe inzwischen eingeräumt, dass die "Eckpfeiler" erst nach den Sommerferien vorgestellt werden können. Vor Ort bestünden bei vielen Schulen, Schulträgern und Schulbehörden derzeit große Unsicherheiten, wie die inklusive Bildung umgesetzt werden solle.

Bekannt geworden sei aus einem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten (Prof. Klemm und Prof. Preuss-Lausitz), das einem "Gesprächskreis Inklusion" auf Landesebene im Juni vorgestellt wurde, dass bis 2020 alle Schüler/innen mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) zu 100 % inklusiv unterrichtet werden sollen. Damit solle das Ziel erreicht werden, bis 2020 eine Inklusionsquote von 85 v. H. zu erreichen.

Ein spannender Punkt werde in diesem Zusammenhang sein, ob und wie der Elternwille berücksichtigt werde. Nach seiner Einschätzung werde bei Berücksichtigung des Elternwillens  z. B. weiterhin der Bedarf der Förderschule "Sprache" gegeben sein.

 

In der letzten Sitzung des Lenkungskreises des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld am 13.07.2011 sei vereinbart worden, dass nach den Sommerferien  zunächst in zwei Arbeitsgruppen

- Schulträger und Leistungsträger

- pädagogischer Arbeitskreis (Vertreter verschiedener Schulformen)

jeweils unter Beteiligung des staatlichen Schulamtes für den Kreis Coesfeld (Herr SAD Löchte) die Thematik erörtert werden solle.

Die sonderpädagogische Förderung sowie die gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder sei seinerzeit als vorrangiges Handlungsfeld im Regionalen Bildungsnetzwerk festgelegt worden.

 

Der Kreis Coesfeld sei Träger der Förderschulen Sprache - Primarstufe - in Dülmen und der Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung in Lüdinghausen mit der Besonderheit der Beschulung der Jugendlichen im Martinistift, die für eine inklusive Beschulung wohl nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.

Weiter gebe es im Kreis Coesfeld drei Förderschulen Lernen in Trägerschaft der Stadt Coesfeld, der Stadt Dülmen und der Gemeinde Ascheberg.

Die erwähnten „Produktionsschulen“ seien für Schulverweigerer gedacht. Im Kreis Coesfeld bestehe jedoch eine andere Struktur, bspw. durch das Werkstattjahr,  so FBL Schütt.

 

Inzwischen sei bekannt geworden, dass das Land derzeit 53 Lehrerstellen – je Kreis eine Stelle -  auf der Ebene der staatlichen Schulämter zum 01.08.2011 ausschreibe. Diese Lehrpersonen sollen als Koordinatorinnen/Koordinatoren für Inklusion "Botschafter für Inklusion" eingesetzt werden und u. a. für die organisationsbezogene und schulfachliche Elternberatung sowie zur Unterstützung und Abstimmung mit den Schulträgern zur Verfügung stehen. Der Einsatz der Koordinatorinnen und Koordinatoren sei allerdings landesseitig bislang nicht mit den Kommunalen Spitzverbänden kommuniziert worden, sodass die genauen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht geklärt seien.

 

Ktabg. Pieper pflichtet den Aussagen von FBL Schütt bei und weist darauf hin, dass es auch andere Gutachten gebe. In Bezug auf den erwähnten Zeitungsartikel stellt sie fest, dass landesseitig noch keine Tatsachen geschaffen worden seien. Nach ihrer Auffassung werde ein solches Verfahren 20 Jahre in Anspruch nehmen. Es gebe aktuell noch keine neue Gesetzeslage, gleichwohl sei der Kreis aufgefordert, sich in den Prozess einzubringen.

 

 

Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Regionalplan

 

Ktabg. Vogelpohl erinnert an die Diskussion in der vergangenen Kreistagssitzung, in der es um die Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Regionalplan bezogen auf den Bereich Abfall, Deponie Rödder, ging. Seiner Erinnerung nach sei beantragt worden, zu prüfen, ob diese Fläche als BSN-Fläche ausgewiesen werden könne. Ein diesbezügliches Ergebnis bzw. Abstimmungsergebnis könne er der Niederschrift nicht entnehmen.

 

FBL Dr. Scheipers führt hierzu aus, dass nach dem protokollierten Sitzungsverlauf in der Stellungnahme des Kreises angeregt werden sollte, zu prüfen, ob die bisherige Festsetzung für den fraglichen Bereich in Rödder im noch geltenden GEP – Bereich zum Schutz der Natur -  beibehalten werden könne. Diese Ergänzung sei auch im Beschluss berücksichtigt worden. Auf weitere Nachfrage vom Ktabg. Vogelpohl sichert er zu, dass den Fraktionen jeweils eine Ausfertigung der Stellungnahme des Kreises Coesfeld übermittelt wird.

 

Abschließend stellt Landrat Püning eine „Erledigung durch faktisches Handeln“ fest. Ktabg. Vogelpohl stimmt dem zu.

 

 

 

 

Zum Abschluss der letzten Kreistagssitzung vor der Sommerpause wünscht Landrat Püning allen Anwesenden einen schönen Urlaub.

 

 

 

 

 

Püning                                                                                     Heuermann

Landrat                                                                                    Schriftführer