Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag des Kreises Coesfeld begrüßt die Vereinigung der Sparkasse Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2011.

Er nimmt den als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland zur Kenntnis. Der Vertragstext kann im Genehmigungsverfahren noch erforderliche Änderungen oder Ergänzungen erfahren.

 

  1. Der Kreistag des Kreises Coesfeld weist die von ihm in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland entsandten Vertreterinnen/Vertreter an,

 

    1. die Vereinigung der Sparkasse Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2011 auf der Basis der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2010 in Form der Aufnahme der Sparkasse Stadtlohn durch die Sparkasse Westmünsterland gemäß § 27 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. SpkG zu beschließen.

 

    1. dem im Entwurf als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen und bei Beschlussfassungen entsprechend der im öffentlich-rechtlichen Vertrag getroffenen Regelungen zu stimmen.

 

    1. den Neufassungen der im Entwurf als Anlagen 2 und 3 beigefügten Satzungen des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland und der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen.

 

    1. die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Westmünsterland der laufenden Wahlperiode bei der nach Sparkassenfusionen erforderlichen Neuwahl wiederzuwählen.

 


Einleitend erklärt Landrat Püning, dass die Verwaltungsräte der Sparkassen und die Räte der Städte Billerbeck, Coesfeld, Dülmen und Stadtlohn sich für den Beitritt der Stadt Stadtlohn  zum Sparkassenzweckverband ausgesprochen und allgemeine begrüßt haben. In Stadtlohn habe es eine Gegenstimme gegeben. Nach dem Zeitplan sei vorgesehen, dass die Sparkassenzweckverbandsversammlung in ihrer morgigen Sitzung über den Beitritt entscheide. Dieser bedürfe dann der Genehmigung der Sparkassenaufsicht. Mit der für den 01.08.2011 vorgesehenen Unterzeichnung der Verträge würden diese verbindlich.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

Anmerkung:

Die Anlagen 1 bis 3 der Sitzungsvorlage wurden zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten übersandt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.