Sitzung: 18.08.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0477
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die mit Bescheid vom 22.06.2011 zur Verfügung gestellten Fördermittel bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen für folgende U3-Maßnahmen vorzusehen:
Einrichtung |
Ort |
Art der Maßnahme |
U3-Plätze |
Förderbetrag |
Mittel 2011 |
Mittel VE 2012 |
Tagespflege in Räumen der Tagespflegeperson |
verschiedene Orte |
Ausstattung |
28 |
11.982 |
11.982 |
0 |
Tagespflege in anderen Räumen (hier: Rasselbande Olfen) |
Olfen |
Ausstattung |
8 |
13.600 |
13.600 |
0 |
St. Johannes |
Senden |
Ausstattung |
10 |
17.000 |
17.000 |
0 |
Kita Rasselbande Olfen |
Olfen |
Ausstattung |
16 |
27.200 |
27.200 |
0 |
von Galen-Kinder-garten |
Havixbeck |
Neubau |
16 |
272.000 |
95.200 |
176.800 |
DRK Regenbogen |
Olfen |
Neubau |
22 |
360.500 |
252.350 |
108.150 |
DRK Südkirchen |
Nordkirchen |
Ausstattung |
10 |
17.000 |
17.000 |
0 |
DRK Langeland |
Senden |
Neubau |
16 |
272.000 |
113.764 |
158.236 |
St. Dionysius |
Lüdinghausen |
Neubau |
16 |
262.523 |
262.523 |
0 |
Summe |
|
|
|
1.253.805 |
813.319 |
443.186 |
Darüber hinaus wird der Verwaltung die Freigabe gegeben, noch zur Verfügung stehende Restmittel aus einer Verpflichtungsermächtigung 2012 (max. 44.806 EUR) für gegebenenfalls noch eingehende einzelne Investitionskostenförderanträge aus dem Bereich Tagespflege in Räumen der Tagespflegeperson zu verwenden.
Vorsitzender Wobbe erläutert den Hintergrund zur Sitzungsvorlage und gibt das Wort an FBL 2 Schütt.
FBL 2 Schütt erläutert, dass aus dem vom Land aufgelegten U3-Sonderprogramm dem Kreisjugendamt Coesfeld 1,3 Millionen EUR Fördermittel zur Verfügung stehen. Weitere Mittel seien für 2012 und 2013 zu erwarten. Die Jugendämter seien aufgefordert die aktuell zur Verfügung gestellten Mittel kurzfristig zu verteilen, damit eine Verausgabung der für das Haushaltsjahr 2011 bereit gestellten Mittel noch in 2011 erfolgen kann.
In der Kreistagssitzung vom 22.06.2011 habe man sich darüber verständigt, dass sofern eine Auswahlentscheidung unter Zugrundelegung der Kriterien, die bereits im Januar 2011 zur Verteilung der Nachtragsmittel 2010 herangezogen wurden, getroffen werden soll, eine politische Entscheidung entbehrlich ist.
Nach Auswertung entsprechend der Kriterien aus Januar 2011 habe sich jedoch gezeigt, dass das Ergebnis nicht zielführend sei. Die Kriterien aus Januar 2011 hatten vorrangig das Ziel, die Provisorien der Härtefallliste aus August 2010 abzubauen. Die Verwaltung sei für die jetzige Verteilung, mit Blick auf die nur geringe Höhe in Aussicht gestellten Mittel, der Auffassung, dass nun vorrangig eine Angleichung der Orte nach erreichtem Ausbaustand notwendiges Ziel sein müsse. Dabei habe man den aktuellen Ausbaustand in ein Verhältnis gesetzt mit dem bei einer U3-Versorgungsquote von 35 % voraussichtlichen Bedarf für 2013/14.
Für eine Entscheidung innerhalb des Ortes schlage die Verwaltung eine Bevorzugung von Ausstattungsmaßnahmen vor, bei der mit wenig Mitteln schnell U3-Plätze geschaffen werden können. Sofern über dieses Kriterium keine Auswahl geschaffen werden könne, sollen die einrichtungsspezifischen Kriterien aus Januar 2011 herangezogen werden. Dieses Prozedere wurde von der Verwaltung nach jedem Zuschlag wiederholt.
Anträge aus dem Bereich der Tagespflege wurden dagegen ohne nähere Gewichtung berücksichtigt, weil hier mit recht günstigen Mitteln (500 EUR / je Platz) U3-Plätze geschaffen werden können und diese nur schwierig in das Verteilsystem einbezogen werden können.
Da nicht aus allen Orten U3-Förderanträge vorliegen, könne mit der Verteilung nur bedingt ein Ausgleich zwischen den Orten erfolgen. Insbesondere Nottuln sei mit einem Wert von unter 50 % des erreichten U3-Ausbauziels sehr schwach. Hier läge, bezogen auf das Sonderprogramm, kein Förderantrag vor. Es seien jedoch alle Träger durch ein Rundschreiben informiert und aufgefordert worden entsprechende Anträge bzw. Erklärungen bis zum 01.07.2011 vorzulegen.
Lange Zeit sei zudem unklar gewesen, wie mit dem Kombinationsverbot der verschiedenen Förderprogramme umzugehen sei. Nun sei jedoch entschieden, dass unter Anrechnung bisher erhaltener Ausstattungsförderungen räumlich provisorische Plätze über das Sonderprogramm gefördert werden dürfen. Sofern eine Förderung über das Sonderprogramm erfolgt, sei jedoch ein gleichzeitiger Verzicht auf Mittel aus dem Bundesprogramm erforderlich. Entsprechende Erklärungen seien von den Trägern angefordert worden.
Eine Aussicht auf noch vorhandene Bundesmittel von rund 78 Millionen EUR sei weiterhin fraglich. Neue Informationen dazu lägen nicht vor.
Ktabg. Wilhelm verweist auf das Bundesgesetz mit dem der Rechtsanspruch eingeführt wird und fragt, ob diesbezüglich nicht der Bund in der Verpflichtung sei, für die Kosten aufzukommen.
FBL 2 Schütt antwortet, dass mit dem Krippengipfel aus 2007 eine Verständigung zwischen Bund und Ländern erfolgt sei, wobei die Länder zugesagt haben, dass sie sich an dem Ausbau finanziell beteiligen. Letztendlich richte sich der Anspruch auf einen Betreuungsplatz gegen des Jugendamt und müsse entsprechend erfüllt und bezahlt werden.
Es stelle sich somit die Frage, wie man sich mit Land und Bund auseinandersetze. Das Ziel 35 % U3-Abdeckung sei ein Planungswert, der erwartet werde. Sofern tatsächlich mehr Bedarf angemeldet werde, müssten auch mehr Plätze zur Verfügung gestellt werden.
Ktabg. Klose bemerkt, dass der Ausbaurückstand von Nottuln sehr bedenklich sei und fragt nach Gründen.
FBL 2 Schütt antwortet, dass alle Träger informiert seien und seitens des Kreisjugendamtes bei Trägergesprächen immer wieder auf den Ausbaubedarf hingewiesen würde. Gegebenenfalls sei das Sonderprogramm auch zu kurzfristig terminiert.
AL´in Dülker ergänzt, dass mehrfach mit den Gemeinden gesprochen worden sei und in Nottuln aktuell die Kath. Kirche im Ortsteil Nottuln die Einrichtungen für Plätze für Kinder unter 3 Jahren ausbaut. Bei der Ev. Kirche sei die Planung noch nicht soweit fortgeschritten. Auf den Mangel der Fördermittel sei hingewiesen und vor Ort kommuniziert worden.
FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass in 2012 weitere Mittel zu erwarten seien und dass mit Trägern aus Nottuln gesprochen werden müsse.
Ktabg. Klose regt an, bei der Verteilung in 2012 zunächst Nottuln zu bedienen.
Ktabg. Danielczyk bestätigt den Vorschlag der Verwaltung als sachgerecht und erfragt, was Trägern, deren Antrag aktuell nicht bedient werden kann, geantwortet werden könne.
FBL 2 Schütt antwortet, dass die weiteren Summen für 2012 und 2013 von der Verwaltung unterstellt würden, für den endgültigen Ausbau jedoch weitere Mittel benötigt würden. Hier müssten von Bund und Land weitere Mittel gefordert werden. Hierzu sollte frühestens 2012, nach Bereitstellung weiterer Landesmittel oder auch Bundesmittel, ein weiteres Handeln abgestimmt werden.
Vorsitzender Wobbe bittet um Zahlen zur möglichen U3-Quote sowie aktuellen U3-Quote sowie um Mitteilung, welche An- und Umbauten sowie Investorenmodelle geplant seien.
FBL 2 Schütt antwortet, dass nur das weitergegeben werden könne, was dem Kreisjugendamt von den Trägern bereits gemeldet wurde. Man könne keine Gewähr dafür bieten, wie sich Träger tatsächlich entscheiden.
Ktabg. Schäpers begrüßt die Bitte des Vorsitzenden.
FBL 2 Schütt bietet an, der Sitzungsniederschrift eine Gegenüberstellung Ist-Stand und voraussichtlicher Bedarf anzuhängen (s. Anlage) und die Gespräche mit Gemeinden und Träger zu intensivieren.
Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig