Beschluss: Kenntnis genommen

Ausschussvorsitzender Dr. Gochermann führt kurz in den Tagesordnungspunkt ein und begrüßt den stellvertretenden Geschäftsführer der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse Münster, Herrn Dr. Bakenecker.

Herr Dr. Bakenecker erläutert anhand einiger Fallbeispiele die grundsätzliche Methodik der versicherungsmathematische Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen.

Er macht dabei deutlich, dass zwischen den zu Anfang eines jeden Jahres erstellten Prognosen zur Entwicklung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen des Kreises Coesfeld und den Berechnungen zum Bilanzstichtag 31.12. eines jeden Jahres erhebliche Anweichungen entstehen können. Auch verweist er darauf, dass mittlerweile Forderungen bzw. Erstattungsansprüche aus vorhergegangenen Dienstverhältnissen einer/s Beamtin/Beamten berechnet werden und auf Grund gesetzlicher Regelungen in die Bilanzierung einzubeziehen sind.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Dr. Bakenecker, dass nach der Gesetzeslage im NKF für die Berechnung der Pensionsrückstellung streng auf den Bilanzstichtag bezogene Werte zu berücksichtigen sind. Im Unterschied zum HGB neuer Fassung dürfen künftig zu erwartende aber zum Bewertungszeitpunkt noch nicht feststehende Gehalts- und Rentensteigerungen nicht eher in die Berechnung einbezogen werden, bis sie eingetreten sind. Unbestritten bleibt, dass eine Übernahme der Regelungen des BilMoG zur Bewertung für Pensionsrückstellungen in die Gemeindehaushaltsverordnung eine realistischere Abbildung der Verpflichtungen zur Folge hätte. Nach Auffassung von Herrn Dr. Bakenecker wollte der Gesetzgeber hier offensichtlich den Kommunen zur Schonung des Eigenkapitals entgegenkommen.

 

Es folgt eine weitere Aussprache in der auch Ergebnisse des Finanzberichtes zum Stand 31.08.2011 einbezogen und hinterfragt werden. Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass die erheblichen Veränderungen in der Prognose des Ergebnisses 2011 im Bereich der Personalaufwendungen auf den Methodenwechsel bei der Berechnung der zukünftigen Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zurückzuführen sind. Dieser war zunächst in dem Entwurf der Jahresergebnisrechnung 2010 enthalten war und wird nunmehr erst im HH-Jahr 2011 vollzogen. Der Prognose für das Jahresergebnis 2011 liegt ein Heubeck-Gutachten vom 25.07.2011 zugrunde, das die bis zu diesem Zeitpunkt bekannten personellen Veränderungen und eine bereits eingetretene Stufe der Dynamisierung berücksichtigt. Eine weitere Anpassung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zum Bilanzstichtag 31.12.2011 kann damit jedoch nicht ausgeschlossen werden.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen bedankt sich Ausschussvorsitzender Dr. Gochermann bei Herrn Dr. Bakenecker für die gemachten Ausführungen.