Nachtrag: 24.06.2004

Ltd. KRD Schütt  führt aus, dass das zusammen mit dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz am 01.01.2003 in Kraft getretene Heimgesetz mit der Pflicht zur Erstellung des Tätigkeitsberichtes die Information der politischen Gremien sicherstelle. Die Öffentlichkeit erhalte damit ebenfalls Einblick in die strukturellen Daten im Heimbereich und werde allgemein informiert über die Pflege und Betreuung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Aus Sicht des Kreises Coesfeld sei das ein richtiger Schritt zu mehr Offenheit.

 

Der erste Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht des Kreises Coesfeld gebe eine Rückschau auf die Arbeit in den Jahren 2002 und 2003. Er gebe aber zugleich auch einen Ausblick auf notwendige Aktivitäten in den kommenden Jahren.

 

Der Bericht werde der Niederschrift als Anlage beigefügt. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren solle er besprochen werden.