Landrat Püning macht folgende Mitteilungen:

 

Kommunalisierung von Verwaltungsaufgaben

 

„Der Kreis Coesfeld hat Anfang des Jahres 2008 im Zuge der Verwaltungsstrukturreform Aufgaben im Bereich der Versorgungs- und Umweltverwaltung vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Das Land hat den neuen Aufgabenträgern Personal zur Verfügung gestellt und zahlt nach dem Konnexitätsprinzip einen sogenannten Belastungsausgleich zur Finanzierung der anfallenden Personal- und Sachaufwendungen.

 

Im Zuge der Evaluation zum Belastungsausgleich wurden die Aufwandspauschalen zum 01.01.2011 wie folgt angehoben:

 

 

vor dem 01.01.2011

nach dem 01.01.2011

Differenz

Umweltverwaltung

Personalaufwand Beamte

43.300,00 €

46.946,00 €

3.646,00 €

(+8,4 %)

Pauschale Nachersatz

55.800,00 €

58.983,00 €

3.183,00 €

(+ 5,7 %)

Sachaufwand pro Stelle

4.470,24 €

8.847,45 €

4.377,21 €

(+ 97,9 %)

Versorgungsverwaltung

Personalaufwand Beamte

35.000,00 €

42.241,00 €

7.241,00 €

(+20,7 %)

Pauschale Nachersatz

49.583,23 €

51.625,00 €

2.035,77 €

(+ 4,1 %)

Sachaufwand pro Stelle (Beamte)

3.500,00 €

7.743,75 €

4.243,75 €

(+ 121,3 %)

Sachaufwand pro Stelle (Tarifbeschäftigte)

4.650,00 €

7.743,75 €

3.093,75 €

(+ 66,5 %)

 

Zudem wurde eine zunächst vorgesehene Einsparverpflichtung im Jahr 2010 vom Land nicht mehr gefordert.

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation ergibt sich folgender Sachstand:

 

Der  Ausgleich für den Sachaufwand je Stelle wurde erheblich angehoben und entspricht nun in etwa dem Sachaufwand, der nach den KGSt-Gutachten für Büro-Arbeitsplätze anzusetzen ist.

 

Dagegen kann auch durch die erhöhten Aufwandspauschalen der beim Kreis Coesfeld notwendige Personalaufwand nicht ausgeglichen werden.

 

1.  Umweltverwaltung

Im Bereich der Umweltverwaltung ist der Umfang des vom Land übernommenen/gestellten Personalaufwandes um 0,8 Stellen auf insgesamt 7,8 Stellen angehoben worden.

Die Höhe der Aufwandspauschale (46.946 €/Jahr) entspricht im Jahr 2011 dem durchschnittlichen Personalaufwand der sieben vom Land übernommenen Mitarbeiter/innen (46.210 €/Jahr).

Zur Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Bereich werden aber derzeit 9 Mitarbeiter/innen eingesetzt, so dass für den erbrachten Personalaufwand von 1,2 Stellen kein Ausgleich geleistet wird.

 

2. Versorgungsverwaltung

 

a) Elterngeld (BEEG)

 

Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem BEEG werden derzeit beim Kreis Coesfeld drei Beschäftigte mit einem Beschäftigungsanteil von insgesamt 2,8 Stellen eingesetzt, von denen für eine Stelle das Personal gestellt wird und für 1,5 Stellen die Kosten vom Land übernommen werden. Da die vom Land NRW angesetzte Aufwandspauschale im Jahr 2011 den tatsächlich je Arbeitsplatz anfallenden Personalaufwand übersteigt, können auch die Kosten der vom Kreis Coesfeld eingesetzten 0,3 Stelle aus den Landesmitteln getragen werden.

 

b) Schwerbehindertenrecht

 

Vom Land NRW werden hier die Kosten für insgesamt 7,5 Stellen übernommen. Für 3,5 Stellen erfolgt die Kostenübernahme durch Gestellung von vier Landesbediensteten, davon eine Halbtagskraft. Für vier Stellen, davon zwei als Nachersatz, erhält der Kreis Coesfeld pauschalierte Personalkosten in Höhe von 187.732,00 € jährlich.

 

Zur Aufgabenwahrnehmung werden tatsächlich aber 8,85 Stellen benötigt, die im Jahr 2011 insgesamt einen Personalaufwand in Höhe von ca. 225.000 € verursachen werden. Da im Jahr 2011 in diesem Aufgabenbereich personelle Vakanzen bei den eingerichteten Stellen aufgetreten sind, die in den nächsten Jahren nicht erwartet werden, wird der Personalaufwand voraussichtlich um weitere 20.000 €/Jahr steigen.

 

Insgesamt ist daher festzustellen, dass die im Zuge der Evaluation des Belastungsausgleichs vorgenommenen Anhebungen der Pauschalen zu einer Verbesserung für den Kreis Coesfeld geführt haben. Gleichwohl muss hier zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von ca. 100.000 €/Jahr getragen werden, um eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Weiterhin sind aber zusätzlich zu berücksichtigende Verwaltungsgemeinkosten – lt. KGSt. 10 – 20 % des Personalaufwandes – in den o.g. Beträgen nicht enthalten. Eine Übernahme dieser Kosten lehnt das Land grundsätzlich ab.

 

Zur pauschalen Abgeltung von Unterdeckungen in der Vergangenheit erhalten die Kreise, kreisfreien Städte und Landschaftsverbände in NRW spätestens im Jahr 2012 einen einmaligen Betrag von 7,5 Millionen Euro. Auf den Kreis Coesfeld entfallen davon schätzungsweise ca. 80.000 €.“

 

 

Um- und Ausbau sowie Erweiterung des Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg, Bahnhofstraße 33, 48653 Coesfeld

 

„Das Berufskolleg wurde im Jahr 1954 errichtet. Seit der Zeit wurde das Gebäude, trotz steigender Schülerzahler und einem gewachsenen Lehrerkollegium, nur unwesentlich verändert. Der erforderliche Klassenraummehrbedarf konnte bisher durch Anmietung der städtischen Jakobischule aufgefangen und abgedeckt werden.

 

Anders verhält sich die Situation bei der Deckung des, durch die Schul- und Verwaltungsleitung geltend gemachten Mehrbedarfs für den Verwaltungsbereich. Durch Aufstockung des Westflügels soll den Forderungen der Schule Rechnung getragen werden. Der Mehrbedarf wurde der Politik in der Ausschlusssitzung für Strassen- und Hochbau, Vermessung und Personennahverkehr am 04.12.2008 (SV-7-1215, Top 3) vorgestellt und durch die Politik anerkannt. Für diese Maßnahme liegt zwischenzeitlich auch bereits die Baugenehmigung der Stadt Coesfeld einschl. der Zustimmung durch den Gestaltungsbeirat vor.

 

Die Ausführungsplanung und die Tragwerksplanung für die Aufstockung des Westflügels sind überwiegend abgeschlossen. Das Ausschreibungsverfahren ist in Vorbereitung. Die bauvorbereitenden Maßnahmen (Stichwort: Auslagerung der Verwaltung in Büro-Container) sind am 20.09.11 mit der Schulleitung abgestimmt worden.

 

Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon aus, dass die Umsetzung der Erweiterung des Westflügels und die Umbauarbeiten im angrenzenden Verbindungsbau noch im Herbst 2011 begonnen werden und bis zum Sommer 2012 abgeschlossen sein werden. Damit kann die Schulverwaltung über die Erweiterung zum Schuljahresbeginn 2012/2013 verfügen. Im Finanzplan ist bisher ein Betrag von rd. 1,1 Mio. € bereitgestellt.

 

Für weitere erforderlich werdende Maßnahmen im Ost- und Südflüge des Gebäudes laufen derzeit die Planungen. Eine Beschlussfassung in den zuständigen Gremien wird daran anschließend herbeigeführt.

 

Ziel ist es, nach den im KJP II begonnenen Maßnahmen sowie mit den noch ausstehenden Modernisierungsmaßnahmen im Süd- und Ostflügel ein modernes, dem Stand der Technik entsprechendes Schulgebäude herzurichten.

 

Aus erhaltenen Anzahlungen der Schulpauschale stehen 1,4 Mio. € zur Verfügung. Durch die ertragswirksame Auflösung der erhaltenen Anzahlungen könnte in der Haushaltsplanung 2012 eine zusätzliche Belastung der allgemeinen Kreisumlage durch diese Maßnahmen vermieden werden.“

 

 

Neue Plätze für Maßregelvollzug in NRW (Forensik)

 

„Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Frau Barbara Steffens, hat mir mit Schreiben vom 20. September die Durchschrift eines Schreibens an die Bürgermeister im Kreis zugeleitet, in dem diese um Prüfung gebeten werden, ob sie dem Land geeignete Grundstücke zur Errichtung einer neuen forensischen Klinik anbieten können und wollen. Den Kreisen wird – so die Ministerin – die Möglichkeit gegeben, an diesem Prozess mitzuwirken.

 

Ob und in welchem Umfang bei den Städten und Gemeinden im Kreis tatsächlich Initiativen in der gewünschten Richtung ergriffen werden, ist mir derzeit nicht bekannt.

 

Eine eigene Initiative des Kreises ist nicht vorgesehen.“