Sitzung: 05.10.2011 Kreisausschuss
Landrat Püning macht folgende Mitteilungen:
Kommunalisierung von Verwaltungsaufgaben
„Der Kreis Coesfeld hat Anfang des Jahres 2008 im Zuge der
Verwaltungsstrukturreform Aufgaben im Bereich der Versorgungs- und
Umweltverwaltung vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Das Land hat den
neuen Aufgabenträgern Personal zur Verfügung gestellt und zahlt nach dem
Konnexitätsprinzip einen sogenannten Belastungsausgleich zur Finanzierung der
anfallenden Personal- und Sachaufwendungen.
Im Zuge der Evaluation zum Belastungsausgleich wurden die
Aufwandspauschalen zum 01.01.2011 wie folgt angehoben:
|
vor dem
01.01.2011 |
nach dem 01.01.2011 |
Differenz |
Umweltverwaltung |
|||
Personalaufwand Beamte |
43.300,00 € |
46.946,00 € |
3.646,00 € (+8,4 %) |
Pauschale Nachersatz |
55.800,00 € |
58.983,00 € |
3.183,00 € (+ 5,7 %) |
Sachaufwand pro Stelle |
4.470,24 € |
8.847,45 € |
4.377,21 € (+ 97,9 %) |
Versorgungsverwaltung |
|||
Personalaufwand Beamte |
35.000,00 € |
42.241,00 € |
7.241,00 € (+20,7 %) |
Pauschale Nachersatz |
49.583,23 € |
51.625,00 € |
2.035,77 € (+ 4,1 %) |
Sachaufwand pro Stelle (Beamte) |
3.500,00 € |
7.743,75 € |
4.243,75 € (+ 121,3 %) |
Sachaufwand pro Stelle
(Tarifbeschäftigte) |
4.650,00 € |
7.743,75 € |
3.093,75 € (+ 66,5 %) |
Zudem wurde eine zunächst vorgesehene Einsparverpflichtung im Jahr 2010
vom Land nicht mehr gefordert.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation ergibt sich
folgender Sachstand:
Der Ausgleich für den Sachaufwand
je Stelle wurde erheblich angehoben und entspricht nun in etwa dem Sachaufwand,
der nach den KGSt-Gutachten für Büro-Arbeitsplätze anzusetzen ist.
Dagegen kann auch durch die erhöhten Aufwandspauschalen der beim Kreis
Coesfeld notwendige Personalaufwand nicht ausgeglichen werden.
1. Umweltverwaltung
Im Bereich der Umweltverwaltung ist der Umfang des vom Land
übernommenen/gestellten Personalaufwandes um 0,8 Stellen auf insgesamt 7,8
Stellen angehoben worden.
Die Höhe der Aufwandspauschale (46.946 €/Jahr) entspricht im Jahr 2011
dem durchschnittlichen Personalaufwand der sieben vom Land übernommenen
Mitarbeiter/innen (46.210 €/Jahr).
Zur Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Bereich werden aber derzeit 9
Mitarbeiter/innen eingesetzt, so dass für den erbrachten Personalaufwand von
1,2 Stellen kein Ausgleich geleistet wird.
2. Versorgungsverwaltung
a) Elterngeld (BEEG)
Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem BEEG werden derzeit beim
Kreis Coesfeld drei Beschäftigte mit einem Beschäftigungsanteil von insgesamt
2,8 Stellen eingesetzt, von denen für eine Stelle das Personal gestellt wird
und für 1,5 Stellen die Kosten vom Land übernommen werden. Da die vom Land NRW
angesetzte Aufwandspauschale im Jahr 2011 den tatsächlich je Arbeitsplatz
anfallenden Personalaufwand übersteigt, können auch die Kosten der vom Kreis
Coesfeld eingesetzten 0,3 Stelle aus den Landesmitteln getragen werden.
b) Schwerbehindertenrecht
Vom Land NRW werden hier die Kosten für insgesamt 7,5 Stellen
übernommen. Für 3,5 Stellen erfolgt die Kostenübernahme durch Gestellung von
vier Landesbediensteten, davon eine Halbtagskraft. Für vier Stellen, davon zwei
als Nachersatz, erhält der Kreis Coesfeld pauschalierte Personalkosten in Höhe
von 187.732,00 € jährlich.
Zur Aufgabenwahrnehmung werden tatsächlich aber 8,85 Stellen benötigt,
die im Jahr 2011 insgesamt einen Personalaufwand in Höhe von ca. 225.000 € verursachen
werden. Da im Jahr 2011 in diesem Aufgabenbereich personelle Vakanzen bei den
eingerichteten Stellen aufgetreten sind, die in den nächsten Jahren nicht
erwartet werden, wird der Personalaufwand voraussichtlich um weitere 20.000
€/Jahr steigen.
Insgesamt ist daher festzustellen, dass die im Zuge der Evaluation des
Belastungsausgleichs vorgenommenen Anhebungen der Pauschalen zu einer
Verbesserung für den Kreis Coesfeld geführt haben. Gleichwohl muss hier
zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von ca. 100.000 €/Jahr getragen werden, um
eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Weiterhin sind aber
zusätzlich zu berücksichtigende Verwaltungsgemeinkosten – lt. KGSt. 10 – 20 %
des Personalaufwandes – in den o.g. Beträgen nicht enthalten. Eine Übernahme
dieser Kosten lehnt das Land grundsätzlich ab.
Zur pauschalen Abgeltung von Unterdeckungen in der Vergangenheit
erhalten die Kreise, kreisfreien Städte und Landschaftsverbände in NRW
spätestens im Jahr 2012 einen einmaligen Betrag von 7,5 Millionen Euro. Auf den
Kreis Coesfeld entfallen davon schätzungsweise ca. 80.000 €.“
Um- und Ausbau sowie Erweiterung des
Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg, Bahnhofstraße 33, 48653 Coesfeld
„Das Berufskolleg wurde im Jahr 1954
errichtet. Seit der Zeit wurde das Gebäude, trotz steigender Schülerzahler und
einem gewachsenen Lehrerkollegium, nur unwesentlich verändert. Der
erforderliche Klassenraummehrbedarf konnte bisher durch Anmietung der
städtischen Jakobischule aufgefangen und abgedeckt werden.
Anders verhält sich die Situation bei der
Deckung des, durch die Schul- und Verwaltungsleitung geltend gemachten
Mehrbedarfs für den Verwaltungsbereich. Durch Aufstockung des Westflügels soll
den Forderungen der Schule Rechnung getragen werden. Der Mehrbedarf wurde der
Politik in der Ausschlusssitzung für Strassen- und Hochbau, Vermessung und
Personennahverkehr am 04.12.2008 (SV-7-1215, Top 3) vorgestellt und durch die
Politik anerkannt. Für diese Maßnahme liegt zwischenzeitlich auch bereits die
Baugenehmigung der Stadt Coesfeld einschl. der Zustimmung durch den
Gestaltungsbeirat vor.
Die Ausführungsplanung und die
Tragwerksplanung für die Aufstockung des Westflügels sind überwiegend
abgeschlossen. Das Ausschreibungsverfahren ist in Vorbereitung. Die bauvorbereitenden
Maßnahmen (Stichwort: Auslagerung der Verwaltung in Büro-Container) sind am
20.09.11 mit der Schulleitung abgestimmt worden.
Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon
aus, dass die Umsetzung der Erweiterung des Westflügels und die Umbauarbeiten im
angrenzenden Verbindungsbau noch im Herbst 2011 begonnen werden und bis zum
Sommer 2012 abgeschlossen sein werden. Damit kann die Schulverwaltung über die
Erweiterung zum Schuljahresbeginn 2012/2013 verfügen. Im Finanzplan ist bisher
ein Betrag von rd. 1,1 Mio. € bereitgestellt.
Für weitere erforderlich werdende Maßnahmen
im Ost- und Südflüge des Gebäudes laufen derzeit die Planungen. Eine
Beschlussfassung in den zuständigen Gremien wird daran anschließend
herbeigeführt.
Ziel ist es, nach den im KJP II begonnenen
Maßnahmen sowie mit den noch ausstehenden Modernisierungsmaßnahmen im Süd- und
Ostflügel ein modernes, dem Stand der Technik entsprechendes Schulgebäude
herzurichten.
Aus erhaltenen Anzahlungen der
Schulpauschale stehen 1,4 Mio. € zur Verfügung. Durch die ertragswirksame
Auflösung der erhaltenen Anzahlungen könnte in der Haushaltsplanung 2012 eine
zusätzliche Belastung der allgemeinen Kreisumlage durch diese Maßnahmen
vermieden werden.“
Neue Plätze für Maßregelvollzug in NRW
(Forensik)
Ob und in welchem
Umfang bei den Städten und Gemeinden im Kreis tatsächlich Initiativen in der
gewünschten Richtung ergriffen werden, ist mir derzeit nicht bekannt.
Eine eigene Initiative des Kreises ist nicht
vorgesehen.“