Freigabe von Anlagen nach BImSchG

 

Ktabg. Vogelpohl führt aus, dass von betroffenen Anliegern beklagt werde, dass einzelne Maststallbetreiber neue Anlagen erstmalig aufstallen, ohne dass z.B. in der Genehmigung vorgesehene Schutzeinrichtungen wie Filteranlagen eingebaut bzw. betriebsbereit seien. Er möchte daher wissen, ob Anlagen, die nach BImschG genehmigt werden, vor der Aufstallung durch den Kreis oder eine andere Behörde besichtigt und frei gegeben werden.

 

Landrat Püning antwortet, dass die Baufertigstellung der Stallanlage durch die Bauverwaltung abgenommen werde, sobald eine Fertigstellungsanzeige vorliege. Prüfumfang seien hierbei ausschließlich die baulichen Anlagenkomponenten. Die Inbetriebnahme von Anlagen werde in einigen Fällen durch den Antragstelle nicht angezeigt. Angezeigte Inbetriebnahmen werden medienübergreifen – entsprechend der jeweiligen BImSch-Genehmigung – überprüft. Genehmigungsauflagen werden – wie in der Vergangenheit auch durch die damalig zuständige Bezirksregierung – vor allem anlassbezogen überwacht. Für die zukünftig – insbesondere bei IVU-Anlagen – erforderliche systematische Überwachung werde zurzeit ein Konzept vorbereitet. Dabei gehe es insbesondere auch um den hierfür erforderlichen personellen Mehrbedarf. Da der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt nicht auszuschließen sei, sollten sich die betroffenen Anlieger mit der Umweltabteilung in Verbindung setzen. Anlassbezogen finde eine Prüfung statt.

 

 

 

 

 

 

 

Püning                                                                                                 Vöcking

Landrat                                                                                                Schriftführer