Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 12.10.2011 wird beschlossen.

 


Vorsitzender Wobbe leitet den Tagesordnungspunkt ein und gibt das Wort an FBL 2 Schütt.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass es nicht üblich sei, so kurzfristig Sitzungsvorlagen vorzulegen. Der ursprünglich angesetzte Sitzungstermin am 08.09.2011 sei aufgrund fehlender Angaben zu den Ausgleichszahlungen des Landes erfolgt. Auch eine Abfrage zur Auskömmlichkeit der Landesmittel sei erfolgt und habe Aufwand verursacht.

Zunächst sei der Versuch einer kreisweiten Abstimmung gestartet worden, um eine einheitliche Regelung für den gesamten Kreis Coesfeld zu erzielen. Mit der Sitzungsvorlage habe man nun seitens der Verwaltung ein möglichst gerechtes Modell vorschlagen wollen.

 

Die Landesregierung habe zum 01.08.2011 per Gesetz das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei gesetzt. Das angekündigte Gesetz zur Regelung der Ausgleichszahlung sei jedoch noch nicht da, so dass übergangsweise zunächst eine Regelung per Verordnung erfolgt sei.

 

Die mit dieser Regelung verbundenen Ausgleichszahlungen seien nicht auskömmlich, um den mit dem beitragsfreien letzten Kindergartenjahr verbundenen Einnahmeverlust des Kreisjugendamtes Coesfeld decken zu können. Es verbleibe ein Defizit von 240.000 EUR. Auch die Städte Coesfeld und Dülmen haben für sich ein Defizit errechnet. Auf Nachfrage beim Spitzenverband ist nicht damit zu rechnen, dass durch die erwartete gesetzliche Regelung wesentlich höhere Ausgleichszahlungen erfolgen. Dabei werden die Ausgleichszahlungen pauschaliert an die Jugendämter verteilt, so dass zum Beispiel auch die Stadt Düsseldorf Ausgleichszahlungen erhält, obwohl dort keine Elternbeiträge erhoben werden und somit auch kein Beitragsausfall zu verzeichnen ist.

 

Die vorgeschlagene Satzungsänderung führe dazu, dass der finanzielle Vorteil an die Familien nur in der Höhe weitergegeben wird, wie er auch über Landesmittel gegenfinanziert ist.

 

Die Sitzungsvorlage zeige drei verschiedene Varianten auf, wobei die 1. Variante vorsieht, dass für alle Geschwisterkinder ein Elternbeitrag in Höhe von 25 % zu zahlen ist. Diese Variante beinhalte jedoch den Nachteil, dass zum einen Familien ohne Vorschulkind zusätzlich belastet werden und zum anderen mit dieser Variante das zu erwartende Defizit von 240.000 EUR nicht in Gänze ausgeglichen werden kann.

 

Mit der Variante 2 habe man nun versucht, die Deckungslücke von 240.000 EUR durch einen einkommensabhängigen prozentualen Beitrag für Geschwisterkinder von 25 % bis 35 % auszugleichen. Allerdings könne durch diese Variante das Gerechtigkeitsproblem nicht behoben werden.

 

Variante 3 sieht für Geschwisterkinder von Vorschulkindern einen um 40 % ermäßigten Elternbeitrag vor, so dass, bezogen auf die Regelungen vor Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres, keine Familie zusätzlich belastet würde. Auch Familien mit einem Vorschulkind würden insofern entlastet, dass vor Einführung des beitragsfreien Kindergartenjahres ein Beitrag für das teuerste Kind von 100 % zu zahlen war und mit der Variante 3 nun ein Beitrag für das teuerste Geschwisterkind von 60 % zu zahlen wäre.

Da mit dieser Variante das Defizit von 240.000 EUR ohne zusätzliche finanzielle Belastung der Familien ausgeglichen werden kann, schlägt die Verwaltung Variante 3 vor.

 

Mitglied Neumann bemerkt, dass die UWG-Fraktion die Variante 3 unterstützt, allerdings erwartet, dass sofern durch die gesetzliche Regelung höhere Ausgleichszahlungen erfolgen, auch die Familien entsprechend entlastet werden.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Wilhelm, ob das Jugendamt tatsächlich die Freiheit hat, eigenständig zu entscheiden, antwortet FBL 2 Schütt, dass vor ein paar Jahren das Beitragsrecht per Gesetz an die Gemeinden übertragen wurde. Damit sei das Jugendamt berechtigt, eigenständig über die Frage, ob und in welcher Höhe Beiträge erhoben werden sowie ob Geschwisterkinder befreit werden, entscheiden zu können. Der Kreis Warendorf habe vor Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres bereits eine Regelung getroffen, dass für Geschwisterkinder ein Beitrag von 30 % erhoben wird. Die Stadt Coesfeld hat einen Geschwisterbeitrag von 25 % eingeführt.

Sofern nun das Land eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder per Gesetz fordern würde, so müsse es auch für diese ausfallenden Beiträge aufkommen.

 

Ktabg. Wilhelm bemerkt, dass die Sitzungsvorlage zu kurzfristig erfolgt sei. Sie fühle sich überrollt und habe noch nicht mit der Fraktion darüber sprechen können. Variante 3 schiene aus ihrer Sicht jedoch akzeptabel.

 

Ktabg. Klose weist darauf hin, dass der Fehlbetrag grundsätzlich abhängig ist von Altersstruktur, Buchungszeiten und Einkommenshöhe. Dadurch könne sich jährlich ein anderer Fehlbetrag ergeben. Es stelle sich ihr die Frage, ob nun jährlich die Geschwisterkindregelung überprüft und angepasst werden soll. Aus verschiedenen Foren sei zu entnehmen, dass bei den Familien große Unzufriedenheit herrscht. Sie fordere für alle Geschwisterkinder die volle Beitragsfreiheit.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass zur Ermittlung der ausfallenden Elternbeiträge die Fälle bei den Städten und Gemeinden abgefragt wurden. Die Höhe des Ausfalls wurde pro Gemeinde anhand vorhandener durchschnittlicher Beitragszahlen hochgerechnet. Die Einkommensverhältnisse im Kreis Coesfeld seien über die Jahre relativ konstant, so dass belastbare Zahlen vorlägen. Das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr dürfe nicht zu Lasten der Gemeinden gehen. Jede Satzungsregelung habe im übrigen einen generalisierenden Inhalt.

 

Mitglied Cordes weist darauf hin, dass viele Familien sich eine Entlastung vorgestellt haben, die jetzt nicht wie erwartet erfolgt.

 

FBL 2 Schütt erwidert, dass diese Erwartungshaltung eine Folge der Äußerungen der Landesregierung sei, dass das Vorschulkind vom Beitrag freigestellt wird und Ausgleichszahlungen erfolgen. Dem Kreisjugendamt fehlt jedoch mehr als das, was das Land an Entlastung zahlt.

 

Mitglied Schröer schließt sich der Meinung an, dass der Kreis Coesfeld die fehlenden Mittel nicht aufbringen kann und die Kommunen damit nicht belastet werden dürfe.

 

Mitglied Katze erfragt, warum der Grundbeitrag des ersten Kindes nicht erhöht würde und weist auf den Sonderfall einer Familie mit Zwillingskindern hin.

 

FBL 2 Schütt antwortet, dass eine Erhöhung des Beitrages für das erste Kind dem Ansatz widerspräche, durch die Regelung keine Mehrbelastung für Familien herbeizuführen. 

Der Sonderfall würde geprüft und ggfs. nachgearbeitet.

 

Ktabg. Kleinert bezieht sich auf die Äußerungen von Ktabg. Klose und erläutert, dass sofern jetzt 240.000 EUR Kosten nach unten an die Gemeinden weitergegeben würden, die kommende Generation später die finanzielle Belastung trage und das sollte vermieden werden.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Ja-Stimmen            13

                                                    Nein-Stimmen         1

                                                    Enthaltungen           0