Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 12.10.2011 wird beschlossen.

 


Landrat Püning weist zu Beginn der Beratung darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss nach einer ausführlichen Beratung mehrheitlich mit 13 JA-Stimmen und lediglich einer NEIN-Stimme dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt hat.

Die Thematik beschäftige derzeit viele Gremien nicht nur im Kreis Coesfeld. Eine angestrebte kreisweit einheitliche Lösung werde es aus unterschiedlichen Gründen nicht geben. So seien die Beratungen in den Gremien der Städte noch nicht abgeschlossen. Ferner gebe es unterschiedliche Vorstellungen der Verwaltung einerseits und der Räte andererseits.

Aus Sicht des Kreises sei kein weiteres Zuwarten möglich gewesen.

Der Verwaltungsvorschlag berücksichtige die landesrechtliche Freistellungsregelung für die Vorschulkinder und erweitere die Freistellung für das Geschwisterkind im Umfange der Landeszuweisung. Dies sei in der Presseberichterstattung untergegangen, so sein Eindruck.

Er macht nochmals deutlich, dass es bei dieser Satzungsänderung nur um die Beitragsanpassung für Geschwisterkinder von Vorschulkindern gehe und im Ergebnis niemand mehr bezahle als vor der landesrechtlichen Freistellungsregelung und gleichzeitig keine Belastung für den Kreishaushalt entstehe. Die Jugendamtsumlage des Kreises Coesfeld sei die höchste im Münsterland und einer der höchsten landesweit. Daher sei eine für den Kreis Coesfeld kostenneutrale Regelung wichtig. Diesen Erwägungen sei der Jugendhilfeausschuss mit seinem Votum gefolgt.

FBL Schütt nimmt Bezug auf eine in der Jugendhilfeausschusssitzung gestellte Frage und teilt mit, dass nach der zugesagten Prüfung eine Ergänzung der Satzungsregelung bezüglich etwaiger Zwillingskinder nicht erforderlich sei, denn die Freistellungsregelung gelte für jedes betroffene Kind.

Ktabg. Stinka hebt hervor, dass die Sitzungsvorlage mit den verschiedenen Varianten „zeitknapp“ an die Jugendhilfeausschussmitglieder gesandt wurde. In dieser würden nach seiner Einschätzung zur Auskömmlichkeit der Landeszuweisungen widersprüchlich wirkende Angaben gemacht. Ferner werde in der Sitzungsvorlage von Schätzungen und Vermutungen gesprochen und dass es sich um Abschlagszahlungen des Landes handelt. Der Kreis Warendorf erhebe zwar auch Beiträge für Geschwisterkinder, der Kreis Unna dagegen nicht.

Die SPD-Kreistagsfraktion werde sich nach der gestrigen intensiven Fraktionsberatung wegen der besonderen Bedeutung der frühkindlichen Förderung für eine Beitragsfreiheit und gegen den Verwaltungsvorschlag aussprechen. Für Bildung müsse Geld in die Hand genommen werden. Bildung zum „Nulltarif“ sei nicht möglich, so Ktabg. Stinka. Leider sei es in der Jugendhilfeausschusssitzung seitens der SPD zu einem fehlerhaften Abstimmungsverhalten gekommen.

 

Ktabg. Pieper erinnert an die mit der landesrechtlichen Beitragsfreiheit verbundenen Intention des Gesetzgebers und sieht eine Verschlechterung darin, dass künftig Geschwisterkinder nicht mehr beitragsfrei gestellt werden. Ihre Fraktion werde ebenfalls gegen den Verwaltungsvorschlag votieren.

 

Ktabg. Stauff bedauert, dass kreisweit kein Konsens möglich ist. Die Ursache hierfür sieht er darin, dass das Land keine Vollkostenerstattung gewährt. Er erinnert daran, dass die Jugendamtsumlage des Kreises Coesfeld einer der höchsten im Lande Nordrhein-Westfalen ist und dass  niemand durch die beabsichtigte Beitragsregelung schlechter gestellt wird als zuvor. Er halte die Satzungsänderung daher für tragbar.

 

Ktabg. Kleerbaum weist darauf hin, dass die vom Land gewährte Erstattung nur einen Teil der Kosten deckt und zudem schuldenfinanziert ist. Die so nicht gedeckten Kosten seien letztlich von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Jugendamtsbezirks zu tragen.

Darüber hinaus weist er darauf hin, dass die einkommensschwachen Eltern ehedem und weiterhin keine Beiträge zahlten. Ferner bestehe eine steuerrechtliche Regelung, wonach weite Teile der Kindergartenbeiträge steuermindernd geltend gemacht werden können.

Man könne eine Gerechtigkeitsdiskussion so oder anders führen. Die anvisierte Regelung führe zu einer enormen Entlastung aller.

Bedauerlicherweise werde es trotz intensiver Bemühungen keine kreisweit einheitliche Regelung geben. Der zuvor vom Ktabg. Stinka erwähnte Kreis Unna stelle die Eltern von Kindergartenbeiträgen zwar frei, sei aber überschuldet. Es stelle sich die Frage, wie man in einer solchen Situation noch Eltern von Beiträgen frei stellen könne.

Vor der nächsten Kreistagssitzung werde man in der Fraktion noch einmal beraten und auch die unterschiedlichen Regelungen der Städte Coesfeld und Dülmen erörtern. Er vermutet, dass an der Haltung seiner Fraktion keine Änderung erfolgen werde. Er kündigt an, dass er sich auch im Rat der Stadt Dülmen für die Übernahme der mit der Sitzungsvorlage des Kreises vorgeschlagenen Regelung einsetzen werde. Er würde es ebenfalls begrüßen, wenn auch die Stadt Coesfeld eine solche Regelung übernähme.

Unabhängig von der Frage einer Schuldenfinanzierung durch das Land sei es auch eine Frage der Gerechtigkeit und Belastungsverteilung. Die Belastung sei nur gering und die Gerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit sprächen für diese vorgeschlagene Beitragsregelung.

Er habe Verständnis für die SPD-Vertreter im Landtag NRW. Die vorgetragenen Argumente seien lediglich politisch.

Man sollte auch die Bürgermeister zu diesem Thema befragen, wie sie die evtl. Mehrkosten sehen.

 

Ktabg. Lonz bestätigt, dass es sich zutreffend um eine politische Entscheidung handelt. Alle beklagten den demographischen Wandel. Mit der Beibehaltung der Freistellung der Geschwisterkinder werde ein den Nachwuchs förderndes Signal gesetzt.

Zu der Frage der Voll- oder Teilkostenfinanzierung durch das Land NRW sieht er noch Klärungsbedarf.

Er beantragt, den letzten Satz des ersten Absatzes sowie den gesamten Absatz zwei des § 3 des Satzungsentwurfes zu streichen.

 

Ktabg. Müller hebt die Generationengerechtigkeit hervor und stellt klar, dass letzlich diejenigen zu zahlen hätten, die noch nicht geboren seien.

 

Ktabg. Stinka erwidert, dass für die Sozialdemokraten die Beitragsfreiheit für die Geschwisterkinder keine Wohltat sei. Sie entspreche letztlich einer gemeinsamen Initiative. Es gehe um die Zukunftsfestigkeit und führt als weitere Beispiele hierfür das Projekt PFAU sowie den Ausbau der Burg Vischering an. Er hinterfragt kritisch diese Entscheidungen, wenn man sie nur unter Wirtschaftlichkeitsaspekten betrachte.

Es gehe hier um Zukunftsgestaltung und um Bildung, und Bildung koste nun mal etwas. Seine Fraktion stehe für die zur Verfügung zu stellenden Mittel und für eine verlässliche Regelung. Es bleibe beim Antrag seiner Fraktion.

 

Ktabg. Schäpers erklärt im Hinblick auf das Abstimmungsergebnis in der Jugendhilfeausschusssitzung, dass sie nicht zugegen gewesen sei. Es könne ferner nicht sein, dass eine Vorlage am Vortag der Sitzung um 17.30 Uhr per E-Mail übermittelt werde. Dies sei ihr zu spät. Für die nachfolgenden Generationen bittet sie, die Geschwisterkinderbeitragsfreiheit beizubehalten. Dies könne ein Aspekt bei der Frage der Eltern sein, ob es bei einem Kind bleibe.

 

Landrat Püning stellt klar, dass die Verwaltung an der vorgeschlagenen Regelung bis spät abends und mit hohem Einsatz gearbeitet hat. Hierzu seien Datengrundlagen soweit möglich zu ermitteln und zusammenzutragen gewesen, wobei noch nicht alle Daten vorgelegen hätten. Aus letzterem ergebe sich eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich des Landesausgleiches. Festzustellen ist, dass der Kreis Coesfeld ein relativ hohes Beitragsaufkommen hat. Auf Grund der Systematik trete eine Verschlechterung für den Kreis ein. Ein gegenteiliges Beispiel sei die Stadt Düsseldorf, die noch nie Beiträge erhoben habe aber trotzdem nunmehr eine Landeserstattung erhalte.

 

Anschließend lässt Landrat Püning über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 12.10.2011 wird - modifiziert durch Streichen des letzten Satzes des Absatzes 1 und des Absatzes 2 des § 3 – beschlossen.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 7 JA-Stimmen

                                                    10 NEIN-Stimmen

   

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Hiernach lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 JA-Stimmen

                                                      7 NEIN-Stimmen

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Änderungssatzung wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.