Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 17, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 12.10.2011 wird beschlossen.

 


Landrat Püning weist auf die ausführliche Diskussion im Jugendhilfeausschuss und im Kreisausschuss hin. In beiden Ausschüssen habe es eindeutige Mehrheiten für den Beschlussvorschlag gegeben. Am letzten Montag habe auch die Bürgermeisterkonferenz über dieses Thema diskutiert. Die Bürgermeister hätten sich dabei einhellig für die vorgesehene Beitragsgestaltung ausgesprochen. Landrat Püning lässt sodann eine Beispielrechnung unter Berücksichtigung der auch in der Presse angeführten Musterfamilie verteilen. Aus dieser Beispielrechnung sei eindeutig erkennbar, dass es keine Mehrbelastungen für die Familien gebe.

 

Ktabg. Kleerbaum begrüßt die getroffene Einschätzung der Bürgermeister. Im zuständigen Fachausschuss sei der Beschlussvorschlag mit 13 JA-Stimmen zu einer NEIN-Stimme zur Entscheidung empfohlen worden. Schuldenfinanzierte Maßnahmen durch das Land würden bezogen auf den Kreis nicht akzeptiert. Im vorliegenden Beschlussvorschlag sehe er den richtigen Ansatz für den Kreis. In der Vergangenheit habe es zahlreiche Presseveröffentlichungen und emotionale Leserbriefe gegeben, die nicht alle jedes Mal die schwierigen und unterschiedlichen Sachverhalte objektiv wiedergegeben hätten, die sich in Folge der Änderung des sog. KiBIZ mit der Einführung des elternbeitragsfreien letzten Kindergartenjahres ergeben hätten. Ktabg. Kleerbaum weist weiter darauf hin, dass gerade im Kindergartenbereich in den nächsten Jahren noch weitere erhebliche Belastungen zu bewältigen seien. Von daher sei es richtig so wie vorgeschlagen zu verfahren. Am Montagabend habe die CDU-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen nach ähnlichem Muster beschlossen. Insgesamt sei man auf gutem Wege, ein gängiges und zukunftsfähiges Modell zu schaffen. Auch die CDU-Kreistagsfraktion habe unmittelbar vor dieser Kreistagssitzung noch einmal beschlossen, den vorliegenden Beschlussvorschlag einstimmig mitzutragen.

 

Ktabg. Vogelpohl weist auf die bisherigen Beratungen im Jugendhilfeausschuss und im Kreisausschuss hin und führt aus, dass die GRÜNEN die bisherige Beitragsfreiheit für die Geschwisterkinder beibehalten wollen. So sei man der Meinung, dass die Kindergärten nicht nur eine wichtige Betreuungsfunktion wahrnehmen, sondern auch eine gesellschaftlich wertvolle Erziehungs- und Bildungsarbeit leisten. Bereits in früheren Debatten hätten sich die GRÜNEN unmissverständlich für eine Politik nach dem Motto „Frühe Hilfe statt später Kosten“ ausgesprochen. Dabei stehe man, so Ktabg. Vogelpohl, beim Stichwort „Kindergärten“ vor einer doppelten Herausforderung. Das Angebot müsse qualitativ und quantitativ auf die Erfordernisse der Gegenwart ausgelegt werden. In lokalen Medien sei unlängst, mit leicht ironischem Unterton, das Thema „Kindergartenbeitrag“ als Instrument der Wirtschaftsförderung betrachtet worden. So ganz abwegig sei der Gedanke nicht. Dazu zwei Aspekte. Viele Quellen, nicht nur die Daten des Regionalplans belegten, dass der demographische Wandel sich im Kreis Coesfeld besonders stark ausbilde. Dabei hätten in dieser Runde sicher alle die Sorge, das die bevorstehende oder bereits erkennbare „Fachkräftelücke“ die positive wirtschaftliche Entwicklung im Kreis Coesfeld abwürgen könnte. Lokales Fachkräftepotential müsse daher aktiviert werden. Ferner sei die Formel „Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ in diesem Saal schon oft angeführt worden. Vor diesem Hintergrund gehe es darum, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kreis Coesfeld weiter zu verbessern und lokal die Weiterentwicklung entsprechender, dringend erforderlicher Begleitstrukturen voranzutreiben. Berechnungsmodelle helfen hierbei nicht weiter. Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüße daher ausdrücklich, dass die Landesregierung das dritte Kindergartenjahr für die entsprechenden Eltern beitragsfrei halten will.

Ktabg. Vogelpohl zitiert abschließend das MdL Bernhard Tenhumberg aus seiner Landtagsrede vom 17. April 2008 „Natürlich, meine Damen und Herren, ist es wünschenswert, ein beitragsfreies Kindergartenjahr zu haben. ---Wir haben erklärt, dass wir uns das verlässlich und nachhaltig ab 2010/2011 wünschen.“ Wenn wir das auch so wollten, dann sollten wir das auch sagen.

 

Ktabg. Havermeier erinnert daran, dass die Mitteilung der Geschäftsführerin der REGIONALE 2016 über die Landesförderung mit Beifall aufgenommen worden sei. Generationengerechtigkeit zeige sich auch in der Übernahme von Kindergartenbeiträgen. In der SPD-Kreistagsfraktion sei das Thema noch einmal sachlich diskutiert worden. Der Kreis leiste sich im freiwilligen Bereich „Ambulant vor Stationär“ einen Betrag von 50.000 €. Jetzt habe man aber nicht den Mut, für die Bildung entsprechende Beträge anzusetzen. Dabei handele es sich bei den Zahlungen des Landes erst um Abschlagszahlungen. Keiner könne zum jetzigen Zeitpunkt wissen, wie die Zahlungen letztlich tatsächlich aussehen werden. Insgesamt sollte das Thema nicht nur unter finanzpolitischen, sondern auch unter familiären Aspekten gesehen werden.

 

Ktabg. Höne führt aus, dass die Entlastung des Landes 1 zu 1 weitergegeben werde. Dabei seien zwei Ziele herauszustellen. Zum Einen sollte der Kindergartenbesuch komplett frei sein. Zum Anderen sollte eine kreisweit einheitliche Lösung gefunden werden. Beide Ziele seien aber nicht herstellbar bzw. darstellbar. Als umlagefinanzierter Bereich sei es wichtig, auf ein Signal aus den Kommunen zu warten bzw. zu achten. Die Grundhaltung der Bürgermeister sei eindeutig. Die FDP-Kreistagsfraktion halte die vorgeschlagene Lösung für richtig. Auf die Städte Coesfeld und Dülmen sollte zugegangen werden, um eine gleichartige Lösung zu erreichen.

 

Ktabg. Wobbe erklärt, dass die Beschlussempfehlung im Jugendhilfeausschuss ausgiebig diskutiert worden sei, obwohl die Sitzungsvorlage erst einen Tag vor der Sitzung vorlag. Nur die Vertreterin der GRÜNEN habe dagegen gestimmt. Die Problematik sei seitens der Verwaltung in der Sitzungsvorlage überzeugend dargestellt worden. So würde bei voller Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder von Vorschulkindern dem Kreis Coesfeld ein über die aktuelle Ausgleichszahlung nicht gedeckter Beitragsausfall in Höhe von rd. 240.000 € verbleiben. Danach führt Ktabg. Wobbe einige kreisangehörige Gemeinden mit relativ hoher Pro-Kopf-Verschuldung an. Soweit der nicht gedeckte Beitragsausfall über die Jugendamtsumlage finanziert würde, hätte dies zur Folge, dass dieser Betrag bis auf Olfen kreditfinanziert werden müsste. Damit würden der nachfolgenden Generation weitere Lasten aufgebürdet. Dieses alles habe auch mit Zukunftsfähigkeit zu tun. Das Land NRW habe inzwischen die zweithöchste Verschuldung aller Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass sich die Gremien der Stadt Dülmen noch abschließend mit der Frage der Beitragsbefreiung befassen werden. Es sei beabsichtigt, den Ausgleich über eine Gebührenerhebung bei den Geschwisterkindern zu erreichen. Wenn die Bedeutung für eine Beitragsbefreiung entsprechend seinen Vorrednern so im Vordergrund stehe, dann sollte das erste Kindergartenjahr freigestellt werden. Ferner stellt Ktabg. Wessels fest, dass in dem differenzierten System keine zusätzliche Belastung für die Familien entstehe. Von einer Überlastung der Familien könne schon gar nicht die Rede sein.

 

Landrat Püning führt zur Klarstellung aus, dass die Bürgermeisterin der Stadt Dülmen, Frau Stremlau, in der Bürgermeisterkonferenz darauf hingewiesen habe, dass die Stadt Dülmen sich noch in der Findungsphase befinde und noch keine Beschlüsse der Gremien vorlägen. Mit einer Entscheidung sei im Dezember zu rechnen.

 

Ktabg. Vogelpohl hält es für streitwürdig, ob bereits das erste Kindergartenjahr beitragsfrei sein sollte. In diesem Zusammenhang weist er noch auf die letztjährigen Haushaltsberatungen hin, bei denen die GRÜNEN Einsparvorschläge in Höhe von 2,0 Mio. € eingebracht hätten, die nicht einmal ansatzweise diskutiert worden seien.

 

Danach lässt Landrat Püning über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               32 JA-Stimmen

                                                    17 NEIN-Stimmen

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Die Änderungssatzung wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.