Flächenbelastung durch Tiermastanlagen

 

Ktabg. Vogelpohl bezieht sich auf das „Gemeinsame Positionspapier“ (Anlage 1 zu SV-8-0490). Dort werde im Abschnitt „Zukunftsperspektive“ dargestellt, das „...eine Flächenbelastung, wie sie z.B. in Teilen von Niedersachsen zwischenzeitlich erreicht worden ist, vermieden ....“ werden soll.

Hierzu möchte Ktabg. Vogelpohl wissen, wie hoch die Flächenbelastung derzeit in den angesprochenen Teilen Niedersachsens in GV/ha und welche Flächenbelastung aus Sicht der Verwaltung für Coesfeld hinnehmbar ist. Mit Blick auf die Umwelt- und Nachbarschaftsbelastung ist die Entwicklung zu immer größeren Tiermastanlagen kritisch zu hinterfragen.

 

Landrat Püning führt aus, dass besonders hohe Viehdichten die niedersächsischen Landkreise Vechta mit 3,29 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (GV/ha LNF) und Cloppenburg mit 2,75 GV/ha LNF aufweisen (Agrarstrukturelle Erhebung – Uni Göttingen 2007).

Welche Flächenbelastung aus Sicht der Verwaltung für den Kreis Coesfeld hinnehmbar sei, lasse sich nicht mit einer einfachen Zahl beantworten. Sie berühre verschiedenste Aspekte, etwa des Bodenschutzes, der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der tierischen und menschlichen Gesundheit, aber auch Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, des örtlichen und überörtlichen Verkehrs oder der Tierseuchenhygiene, und reiche bis hin zu ethischen Aspekten. Exakte Quantifizierungen „hinnehmbarer“ Flächenbesätze i.S. einer „Zumutbarkeit“ für ein bestimmtes Referenzschutzgut seien daher nicht möglich.

Soweit die Frage auf die vielfach diskutierte Verträglichkeit der Viehhaltung mit diversen Umweltschutzgütern wie Luft, Boden und Grundwasser abziele, komme es wiederum darauf an, ob. z.B. technische Reinigungsverfahren für die Abluft vorgesehen werden oder auch darauf, wie der Aspekt der Gülleverbringung gelöst werde.

In den zum „Gemeinsamen Positionspapier“ geführten Gesprächen mit den Vertretern der Landwirtschaft bestand Einigkeit dahingehend, dass die erwähnten Viehdichten der niedersächsichen Landkreise vermieden werden sollten, ohne dass ein konkreter Wert genannt worden sei. Für den Kreis Coesfeld wurde die Flächenbelastung zuletzt mit 1,78 GV/ha LNF angegeben (Anfang 2010, Quelle: IT NRW, früher LDS).

 

 

Kreislaufwirtschaftsgesetz

 

Ktabg. Vogelpohl führt das Ende Oktober in Berlin beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz an und erinnert an die im Dezember 2010 vom Kreistag beschlossene Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Er möchte wissen, inwieweit seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen wird, auf das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz zu reagieren und ggfls. wie die Politik hierbei eingebunden wird.

 

Landrat Püning antwortet, dass die im Dezember 2010 beschlossene Resolution an die Bundes- und Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Coesfeld sowie an die zuständigen Ministerien weitergeleitet worden sei. Hauptkritikpunkt am Referentenentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz sei der unkontrollierte Wettbewerb um Wertstoffe, die sog. „Rosinenpickerei“ gewesen. Das Gesetz werde zurzeit im Fachbereich ausgewertet.

 

FBL Dr. Scheipers ergänzt, dass er gestern an einer Umweltausschusssitzung des Landkreistages NRW in Steinfurt teilgenommen habe. Dort sei über das weitere Vorgehen beraten worden, nachdem der Deutsche Landkreistag am Kompromisspapier zum Kreislaufwirtschaftsgesetz mitgearbeitet habe. Der Deutsche Landkreistag werbe zurzeit bei den Landesverbänden für eine Zustimmung zum Gesetz. Der Niedersächsische Landkreistag spreche sich inzwischen für eine Zustimmung aus, während der Badenwürttembergische Landkreistag die Neufassung kritisch sehe. Beim Landkreistag NRW werde noch diskutiert. Festzustellen bleibe, dass es gegenüber dem Referentenentwurf Verbesserungen gegeben habe, so z.B. beim Prüfverfahren für gewerbliche Sammlungen. Dagegen hätte es zum Kritikpunkt zur Begrifflichkeit von gewerblichen Sammlungen keine Änderung gegeben. Insgesamt würden die Bedenken noch überwiegen. Weitere Verbesserungen könnten hoffentlich noch über den Bundesrat im Vermittlungsausschuss erreicht werden.

 

Landrat Püning sagt zu, über die weitere Entwicklung im zuständigen Fachausschuss zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Püning                                                                                                             Vöcking

Landrat                                                                                                            Schriftführer