Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Kreis Coesfeld ist bereit, eigenverantwortlich die kommunale Trägerschaft bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu übernehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zulassung als Träger im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 6a SGB II über die oberste Landesbehörde beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu beantragen.

Dies gilt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld und dem Vorbehalt, dass die vom Bund für die Durchführung des SGB II (Verwaltungsaufwand für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II sowie Finanzierung der Eingliederungsleistungen) zu zahlenden Pauschalen (Verwaltungs-/Sachkostenpauschale und Eingliederungspauschale) – wie angekündigt – auskömmlich sind.

 

b)    Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Optionsbewerbung die Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit Coesfeld über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung weiterzuführen.

 

c)    Zur Sicherstellung der Leistungsgewährung für alle Berechtigten auf der Grundlage des SGB II wird die Verwaltung beauftragt, mit der Agentur für Arbeit Coesfeld für den Zeitraum ab dem 01.01.2005 eine Übergangsregelung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des SGB II zu vereinbaren.


Ktabg. Bergmann teilt mit, dass die Umsetzung der Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) im Kreis Coesfeld am vergangenen Freitag durch die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen mit der Verwaltungsleitung erörtert worden sei. Er bemerkt, dass hierbei für die Verwaltung KD Gilbeau, Ltd. KRD Schütt sowie KAR Bleiker für eine umfangreiche und intensive Beratung zur Verfügung gestanden haben und der mögliche Handlungsrahmen für den Kreis Coesfeld für die Erfüllung zukünftiger Aufgabenstellungen in der Sitzungsvorlage SV-6-0902/1 ausführlich dargestellt worden sei.

 

Ktabg. Püning teilt mit, dass die Thematik im vg. Gespräch sowie innerhalb der Kreistagsfraktionen ausführlich besprochen worden sei. Er weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag von der CDU-Kreistagsfraktion mitgetragen werde, sofern die Finanzierung der dem Kreis Coesfeld entstehenden zusätzlichen Ausgaben durch den Bund auskömmlich sei und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden diesem Verfahren zustimmen. Unter Berücksichtigung der Signale aus der Bürgermeisterkonferenz in der vergangenen Woche gehe er derzeit von der Erteilung der Zustimmung durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus.

Er weist darauf hin, dass derzeit noch einige Fragen, insbesondere hinsichtlich der Auskömmlichkeit der vom Bund angekündigten Verwaltungs-/Sachkosten- und Eingliederungspauschalen zu klären seien.

Aus seiner Sicht bleibe abzuwarten, welche Konsequenzen mit den vom Bundeskanzler in einem Gespräch mit den Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer getroffenen Absprachen verbunden seien. Möglicherweise könnten Regionen mit höherer Arbeitslosigkeit höhere als die bislang mitgeteilten Pauschalen erhalten. Es bleibe abzuwarten, ob der Umfang der vom Bund insgesamt erstatteten Beträge steige oder ob damit für die übrigen Regionen nur noch ein reduziertes Finanzvolumen zur Verfügung stehe.

Ktabg. Püning macht deutlich, dass eine abschließende Beurteilung der Finanzierung heute nicht möglich sei, der im Beschlussvorschlag aufgezeigte Weg jedoch insgesamt große Vorteile habe. Diese sieht er konkret darin, dass die Aufgabenerfüllung in einer Hand liege und die Hilfeempfänger Anlaufstellen vor Ort hätten.

Ktabg. Püning teilt weiterhin mit, dass das Vorgehen lt. Punkt b) des Beschlussvorschlags mitgetragen werde, sofern die im Beschlussvorschlag unter Punkt a) beschriebene Vorgehensweise nicht umgesetzt werden könne. Er betont, dass der Gesetzgeber Vorsorge dafür getroffen habe, dass alle Hilfeempfänger auch über den 01.01.2005 hinaus die erforderlichen Sozialleistungen erhalten. Sollten die Optionsbewerbungen bzw. die Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit bis zum vorgenannten Termin ergebnislos verlaufen, so bleibe die gesetzlich im SGB II normierte Zuständigkeit erhalten. Die damit für die betroffenen Hilfeempfänger bestehende Sicherheit sei sehr wichtig.

 

Abschließend weist Ktabg. Püning darauf hin, dass mit der Zustimmung zum Beschlussvorschlag lt. Sitzungsvorlage SV-6-0902/1 die notwendigen Entscheidungen getroffen werden, damit der Kreis Coesfeld bis zur Kommunalwahl im September 2004 ohne erneute Einberufung des Kreistages die notwendigen Entscheidungen treffen könne.

 

Ktabg. Bednarz stimmt den Ausführungen des Ktabg. Püning grundsätzlich zu. Auch sie ruft die umfangreiche Darstellung der Thematik u.a. in der Sitzungsvorlage SV-6-0902/1 sowie die ausführliche Erörterung im Vorfeld der heutigen Sitzung des Kreisausschusses in den verschiedenen politischen Gremien in Erinnerung. Die SPD-Kreistagsfraktion stimme dem Optionsmodell ebenfalls unter den Vorbehalten einer auskömmlichen Finanzierung sowie der Zustimmung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur beabsichtigten Vorgehensweise zu. Ktabg. Bednarz begrüßt, dass parallel zur Optionsbewerbung die Kooperationsmöglichkeiten mit der Arbeitsverwaltung alternativ weiter geprüft werden. Auch sie stuft die Versorgung der betroffenen Hilfeempfänger vor Ort als überaus wichtig ein.

 

Ktabg. Kortmann teilt mit, dass die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde, sofern nicht einzelne kreisangehörige Städte und Gemeinden ein Vetorecht ausüben und die Finanzausstattung für die Abwicklung der zusätzlichen Ausgaben ausreichend sei. Mit Blick auf das Gespräch zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer führt er weiter aus, dass die Finanzausstattung kommunaler Träger im Rahmen des Optionsmodell mit der heutigen Finanzausstattung der Arbeitsämter identisch sein müsse.

 

Ktabg. Bergmann bittet darum, in Anlehnung an die eingangs beschriebene Erörterung der Thematik am vergangenen Freitag nach endgültiger Klärung der Finanzausstattung eine erneute Abstimmung zwischen den Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktionen vorzuziehen.

 

Ktabg. Püning sagt dem Ktabg. Bergmann eine entsprechende Beratung zu. Ergänzend weist er darauf hin, dass der Kreis Coesfeld die Übernahme der kommunalen Trägerschaft bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach dem SGB II eigenverantwortlich wahrnehmen müsse. Sofern die Finanzausstattung durch den Bund nicht entsprechend der in der Sitzungsvorlage SV-6-0902/1 dargestellten Weise erfolge, könne ggf. eine abweichende Geschäftsgrundlage vorliegen, die erneuten Beratungsbedarf hervorrufen könne.

 

Ktabg. Pieper nimmt Bezug auf die Zahl von heute vorgesehenen sechs kommunalen Trägern in Nordrhein-Westfalen. Sie möchte wissen, ob insoweit bereits Erkenntnisse über die Erstellung eines Ranking vorliegen und ob ggf. der Antragseingang für die Berücksichtigung ausschlaggebend sein könne.

 

Landrat Pixa teilt hierzu mit, dass ein Ranking bislang nicht bestehe, der Kreis Coesfeld jedoch bereits bei der obersten Landesbehörde in Nordrhein-Westfalen seine Absicht zur Einreichung einer Bewerbung signalisiert habe.

 

Ktabg. Kemper möchte wissen, nach welchen Kriterien die sechs kommunalen Träger in Nordrhein-Westfalen ausgewählt werden.

 

Ltd. KRD Schütt teilt hierzu mit, dass die Auswahl nach derzeitigen Erkenntnissen unter Berücksichtigung von drei Kriterien erfolge. Die Kriterien seien die in § 6a SGB II geforderte Eignung des kommunalen Trägers (Kreise oder kreisfreie Städte), die Darlegung der Auffassung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die finanzielle Situation der Antragsteller.

 

Ktabg. Bergmann beantragt daraufhin, in Punkt c) des Beschlussvorschlags die Worte „in Form eines Notprogramms“ zu streichen.

 

Landrat Pixa lässt sodann über den Beschlussvorschlag lt. Sitzungsvorlage SV-6-0902/1 unter Berücksichtigung der vg. Modifizierung abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig