Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld 2010/2011 zur Kenntnis.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilberichte der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld dem jeweils zuständigen Fachausschuss zur nächsten Sitzung in Abstimmung mit der/dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden zur Kenntnisnahme und ggf. weiteren Beratung vorzulegen.

 


Vorsitzender Rampe berichtet, am 14.11.2011 habe die Vorstellung des Prüfungsberichtes durch die Gemeindeprüfungsanstalt hier im Hause stattgefunden. Teilnehmer seien neben den Vertretern der Verwaltung die Fraktionsvorsitzenden und seine Person als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses gewesen. Präsentiert worden sei ein grober Überblick über die Prüfgebiete, -inhalte und -ergebnisse. Als prägnant seien von ihm die Themen

-          quantitative und qualitative Personalausstattung des Jugendamtes und

-          zu erwartender Personalengpass in der Abt. 63 – Bauen und Wohnen in ca. 10 Jahren im Bereich der Bauingenieure

empfunden worden.

 

Ktabg. Vogelpohl bemerkt, dass der Bericht einen gewaltigen Umfang habe und er daher vorschlage, diesen – aufgeteilt in Teilbereiche – an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen.

 

Ktabg. Wessels regt darüber hinaus an, bei Präsentationen von GPA-Prüfungsberichten in der Zukunft allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses die Möglichkeit einzuräumen, an diesen Terminen teilzunehmen. Im Übrigen lobt er den Bericht dahingehend, dass die „Knackpunkte“ zutreffend dargestellt seien. Der Kreis habe ein beachtliches Ergebnis erzielt; die positiven Bewertungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt sollten auch an die Öffentlichkeit getragen werden.

 

Vorsitzender Rampe kündigt einen geänderten Beschlussvorschlag an und ergänzt, im vorgelegten Prüfungsbericht sei wiederum die Situation im Gesundheitsdienst thematisiert worden. Anlässlich des letzten GPA-Berichtes habe die Politik entschieden, aus Gründen der Bürgernähe die Außenstellen des Gesundheitsamtes beizubehalten.

 

Ktabg. Schulze Esking bemerkt, der Kreis Steinfurt, der flächenmäßig größer als der Kreis Coesfeld sei, gehe seines Wissens einen anderen Weg und errichte ein neues Gebäude für die zentrale Unterbringung des Gesundheitsamtes. Die Verwaltung solle das Konzept beim Kreis Steinfurt erfragen.

 

FBL Schütt informiert, dass derzeit eine Organisationsuntersuchung des hiesigen Gesundheitsamtes durch die Abt. 10 – Zentrale Dienste erfolge. Ziel sei u.a. festzustellen, welche gesetzlichen Aufgaben zu erledigen seien, auf welche Weise die Aufgabenerfüllung beim Kreis Coesfeld stattfinde und welche Alternativen zur Verfügung stünden. Der Politik würden zu gegebener Zeit Entscheidungsvorschläge unterbreitet werden.

 

Ktabg. Stauff stellt fest, dass die Pro-Kopf-Ausgaben im Gesundheitsamt mit 12,00 Euro lt. Bericht sehr hoch seien. Seines Erachtens sei es dringend geboten, die Kosten zu reduzieren und hierzu zeitnah entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

KD Gilbeau bestätigt die Höhe der Kosten. Allerdings sei auch die GPA auf Nachfragen nicht in der Lage, die Kostentreiber zu benennen. Sein Vorschlag sei es daher, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen, denn die weitere Beratung sei deren eigentliches Geschäft. Im Übrigen stimmt er zu, dass der Teilnehmerkreis bei zukünftigen Präsentationen von GPA-Berichten wie gewünscht erweitert wird.

 

FBL Schütt erläutert, dass die im Bericht ausgewiesene Differenz der Kosten des Gesundheitsamtes beim Kreis Coesfeld zu den von der GPA ermittelten durchschnittlichen Kosten in Höhe von rd. 450.000 Euro reduziert werden könnte, wenn man die Städte und Gemeinden an den Kosten der Schuleingangsuntersuchungen beteiligte (rd. 110.000 Euro) bzw. die Zuschüsse z.B. zur Suchtkrankenhilfe nicht mehr vom Kreis, sondern wie im Kreis Borken von den Ortsbehörden geleistet würden.

 

Ktabg. Wessels fragt an, wie man bei der GPA mit dem Vorwurf umgehe, es werde Ungleiches verglichen. Im Übrigen regt er an, nicht jedes Mal nach Vorlage eines GPA-Berichtes in die Diskussion Zentralisation versus Dezentralisation zu verfallen. Man habe seinerzeit eine Entscheidung getroffen. Sollten allerdings die finanziellen Rahmenbedingungen eine andere Entscheidung erzwingen, so müsse man sich hierzu auch durchringen.

 

KD Gilbeau erwidert, der angesprochene Vorwurf gegenüber der GPA sei „ein wunder Punkt“. Die GPA dürfe Daten anderer Kommunen ausschließlich mit deren Genehmigung herausgeben. In der KGSt werde offener mit Daten umgegangen. Nichtsdestotrotz seien aufgrund von GPA-Berichten in der Vergangenheit auch Verbesserungen erreicht worden: So habe man im Bereich der Abt. 62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster erhebliche Verbesserungen und Personaleinsparungen erzielen können.

 

Ktabg. Stauff hebt lobend hervor, dass der Kreis Coesfeld laut GPA-Bericht das in NRW niedrigste Umlagevolumen je Einwohner habe.

 

Ktabg. Wessels fragt an, ob die seitens der GPA unterbreiteten Vorschläge für das Jugendamt bereits umgesetzt werden oder ob die politische Diskussion abgewartet werde.

 

FBL Schütt erwidert, geprüft worden sei das Jahr 2009. Man befinde sich auch im Bereich des Jugendamtes in einem kontinuierlichen Optimierungsprozess und selbstverständlich werde auch an den von der GPA angesprochenen Punkten gearbeitet.

 

Vorsitzender Rampe verliest sodann den geänderten Beschlussvorschlag und stellt ihn zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

Auf Nachfrage von AL Brockkötter bestätigt Vorsitzender Rampe, dass alle Teilberichte des GPA-Berichtes – unabhängig vom Ergebnis der Bewertung – in den Fachausschüssen behandelt werden sollen. Parallel hierzu soll lt. KD Gilbeau eine Unterrichtung des Kreistages über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichtes und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 105 GO NRW erfolgen.

 

Laut Ktabg. Löcken sollen die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen dem Kreistag zur Kenntnis gebracht werden. Eine vorherige Sitzung zur Information des Rechnungsprüfungsausschusses sei nicht erforderlich; dieser solle einen Sachstandsbericht in seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung in 2012 erhalten.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig