Sitzung: 14.07.2004 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-6-0902/1
Beschluss:
a) Der Kreis Coesfeld ist bereit, eigenverantwortlich die kommunale Trägerschaft bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zulassung als Träger im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 6a SGB II über die oberste Landesbehörde beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu beantragen.
Dies gilt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld und dem Vorbehalt, dass die vom Bund für die Durchführung des SGB II (Verwaltungsaufwand für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II sowie Finanzierung der Eingliederungsleistungen) zu zahlenden Pauschalen (Verwaltungs-/Sachkostenpauschale und Eingliederungspauschale) – wie angekündigt – auskömmlich sind.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Optionsbewerbung die Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit Coesfeld über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung weiterzuführen.
c) Zur Sicherstellung der Leistungsgewährung für alle Berechtigten auf der Grundlage des SGB II wird die Verwaltung beauftragt, mit der Agentur für Arbeit Coesfeld für den Zeitraum ab dem 01.01.2005 eine Übergangsregelung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des SGB II zu vereinbaren.
Landrat Pixa weist darauf hin, dass der Ausschuss für Soziales und Senioren und der Kreisausschuss in der vorangehenden gemeinsamen Sitzung den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der Streichung der Worte „in Form eines Notprogramms“ unter Buchstabe c) einstimmig beschlossen haben.
Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche ergänzt, dass die FDP-Kreistagsfraktion unter Berücksichtigung der Diskussion im Ausschuss für Soziales und Senioren und im Kreisausschuss dem Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig