Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beauftragung von Zartbitter vom 26.10.2011

 

Mit Schreiben vom 26.10.2011 fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand der Beauftragung des Vereins Zartbitter e.V. Münster durch den Kreis Coesfeld an. Bezug nehmend auf die Haushaltsberatungen zum Produkthaushalt 2011 zur Sitzungsvorlage 08-360 vom 20.01.2011 „Produkthaushalt des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2011“ hat die Verwaltung die politischen Aufträge zur Bereitstellung eines Beratungsangebotes für Mädchen und Jungen bei sexualisierter Gewalt zwischenzeitlich umgesetzt.

 

Die Angebotsentwicklung in Zusammenarbeit mit den Vereinen „frauen e.V. Coesfeld“ und „Zartbitter Münster e.V.“ erfolgte mit dem Ziel, ein ortsnah erreichbares und fachlich qualifiziertes Angebot vorzuhalten. Mit Wirkung vom 15.07.2011 wurden die Vereine mit der Erbringung der Beratungsleistungen beauftragt.

 

Der Verein „frauen e.V.“ bietet frei zugängliche Beratungen an in seinen Geschäftsstellen in Coesfeld und Dülmen, der Verein „Zartbitter e.V.“ in Münster an. Bei dem Wunsch persönlicher Beratung wird auch von „Zartbitter e.V.“ an einem öffentlich zugänglichen Ort im Kreisgebiet persönlich beraten.

 

Im Vertrag mit Zartbitter wurde folgendes vereinbart:

 

 

III.8 Örtlichkeit der Beratungsstelle

 

Die Beratungsstelle befindet sich in Münster, Berliner Platz 8, direkt gegenüber dem Haupteingang des Hauptbahnhofs Münster.

Jugendlichen, die aus Kostengründen die Beratungsstelle nicht aufsuchen können, wird im Einzelfall eine Übernahme der Kosten gewährt.

Sollte aus besonderen Gründen eine Beratung vor Ort erforderlich sein, wird der Beratungsstelle Raum vor Ort zur Verfügung gestellt.“

 

Die Erfahrungen mit dem Verein Zartbitter e.V. verdeutlichen, dass die Anonymität der Beratung in Münster von der Zielgruppe angenommen wird.  Die 10 Wochenstunden Beratung werden bereits ausgelastet, darüber hinaus hat das KJA 3 Prozessbegleitungen beauftragt. Die Beratungen finden in Münster statt, vor Ort Termine wurden bislang nicht angefragt.

 

Die Inanspruchnahme des Angebotes gilt auch für den Verein „frauen e.V. Coesfeld“, Beratungsanfragen sind erfolgt und Beratungen finden vor Ort statt.

 

Der finanzielle Aufwand für die Beratungsleistungen liegt bei rd. 15.000 Euro/Jahr und wird aus Mitteln des Produktes 51.01.01 „Abwendung Kindeswohlgefährdung“ bereitgestellt.

 

Das Angebot wurde durch Pressemitteilungen am 16. August der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Fachöffentlichkeit wurde das neue Angebot am 20.09.2011 beim Runden Tisch zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld eingehend erörtert. In Zusammenarbeit mit den Beteiligten plant die Verwaltung derzeit eine Information (Flyer) für die Zielgruppe und Multiplikatoren im Kreisgebiet.

 

Mit den Vereinen ist eine erste Evaluation der Annahme, Akzeptanz, Zugänge und Wirkungen nach Ablauf von 6 Monaten nach Beauftragung der Leistungen vereinbart. Die Verwaltung wird dem Jugendhilfeausschuss über das Ergebnis der ersten Evaluation im 1. Quartal 2012 berichten.

 

 

FBL 2 Schütt ergänzt, dass ein erster Zwischenbericht zur Ersten Jugendhilfeausschusssitzung in 2012 erfolgt.