Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2012 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/ -fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 40 (öffentliches Schulwesen) und 41 (Kultur)  – inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden mit folgenden Änderungen anerkannt:

 

1.         Teilergebnisplan Produktgruppe 40.01 – Leistungen der Schulen

            Jahresergebnis lt. Entwurf:                 - 2.072.826 €

            Änderung:                                            - 1.951.826 €

 

2.         Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 – Serviceleistungen

            Jahresergebnis lt. Entwurf:                 - 294.087 €

            Änderung:                                            - 287.837 €

 

 

 


Vorsitzende Müller schlägt vor, den zu beratenden Bereich anhand des vorliegenden Entwurfs des Haushaltsplans 2012 seitenweise, beginnend mit S. 127, durchzugehen und dabei zugleich die seitens der FDP-Kreistagsfraktion vorgelegten Anfragen und Anträge an den entsprechenden Stellen einzubeziehen.

FBL Schütt weist zunächst auf die Nachträge zum Produktbuch bzw. Haushalt 2012 hin, die dadurch  notwendig geworden seien, dass die Haushaltsmeldungen einen gewissen Vorlauf erforderten und somit einige Zahlen seinerzeit noch nicht vorgelegen hätten. 

Daher seien den Ausschussmitgliedern mit Schreiben vom 23.11.2011 ergänzende Unterlagen übersandt worden. Er hoffe, dass diese Unterlagen als Hilfestellung bei der Haushaltsberatung dienlich sind.

 

Sodann beginnt Vorsitzende Müller mit S. 127 des Haushaltsentwurfs und greift dazu die Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion nach dem Unterschiedsbetrag im Jahresergebnis Teilergebnisplan bei der Produktgruppe 41.01 zwischen dem Jahresergebnis 2010 und dem Ansatz 2011 auf. FBL Schütt erläutert dazu, dass eine finanzielle Beteiligung der Bezirksregierung Münster für das Münsterlandfestival pART, welche eigentlich dem Haushaltsjahr 2009 zuzuordnen war, im Jahr 2010 verbucht wurde und damit das Jahresergebnis 2010 verbessert worden sei.

 

Produktbereich 40:

Zu dem auf S. 134 dargestellten Investitionsrahmen der Schulen fragt Ktabg. Havermeier, warum dort keine konkreten Beschaffungsmaßnahmen genannt würden.

Hierzu erläutert AL Jasper, dass im Rahmen der bestehenden Budgetvereinbarung die konkreten Entscheidungen über Beschaffungsmaßnahmen bei den Schulen lägen. Vorläufige Planungen der Schulen lägen durchaus vor, jedoch würden erst im Schuljahresverlauf die endgültigen Beschaffungsentscheidungen getroffen. Die Erfahrungen der Vorjahre belegten, dass die Schulleitungen  damit wesentlich flexibler auf die auftretenden Bedarfe reagieren könnten, als diese schon bei der Haushaltsplanung festlegen zu müssen. Gleichwohl würden die Betragsaufteilung und die geplanten Maßnahmen mit den Schulleitungen abgestimmt. 

FBL Schütt unterstreicht die positiven Erfahrungen, die mit der Umsetzung der Budgetvereinbarung bislang gemacht worden seien.

 

Ktabg. Höne bezieht sich auf seine Anfrage zur Produktbeschreibung Produkt 40.01.01 (S. 137), wie hoch die Auslastungsquoten in vergleichbaren Schulformen in Nachbarkreisen seien. FBL Schütt verweist hierzu auf den Workshop des Ausschusses am 29.11.2010 zu Zielen und Kennzahlen. In den Nachbarkreisen gebe es keine so detaillierte mit Kennzahlen unterlegte Planung. Ferner werde in dem jüngsten GPA-Bericht dem Gebäudemanagement im Schulbereich ein besonders gutes Ergebnis attestiert und zudem die Auslastung sowohl mit der Politik als auch den Schulleitungen abgestimmt.  

 

Ktabg. Vogelpohl bittet um Auskunft, warum sich der Planwert des Raumbestandes in den Jahren 2014 und 2015 um zwei reduziere. AL Jasper erläutert, dass es sich hier um zwei Räume am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg handele, die ab 2014 als Besprechungsräume und nicht mehr als Klassenräume vorgesehen seien.

 

Ktabg. Havermeier bezieht sich auf die auf Seite 139 ab 2013 gewählte Darstellung der Planwerte zu den Schülerzahlen in den Förderschulen und möchte dort Zahlenwerk angegeben haben, ansonsten würde suggeriert, dass die Inklusion bereits vollständig umgesetzt sei.

FBL Schütt legt dar, dass noch überhaupt nicht klar sei, wie ein Inklusionsplan aussehe, deshalb entbehrten etwaige Zahlen jeglicher Grundlage. Daher habe man mit „*)“ erläutert, dass die Bildung von Kenn- und Grundzahlen zurückgestellt werde, bis die Rahmenbedingungen konkretisiert seien.

 

Ktabg. Höne greift seine Anfrage zum Produkt 40.02.01 auf S. 143 nach den durchschnittlichen Beförderungskosten je Kilometer im Kreis Coesfeld und in den Nachbarkreisen auf.

FBL Schütt teilt mit, dass diese im Kreis bei 0,96 €/km lägen. Aus den Nachbarkreisen lägen keine Zahlen vor, aufgrund der unterschiedlichen Art der Förderschulen und der besonderen Erfordernisse seien diese aber auch nur schwer vergleichbar.

 

Ktabg. Wäsker erkundigt sich nach dem Einsatz und den Kosten von „Schüler-Online“. MA Mohring führt aus, dass „Schüler-Online“ im ersten Durchgang gut angelaufen sei und vom Anbieter in seiner Struktur noch sukzessiv erweitert werde. AL Jasper ergänzt, dass in dem Betrag von jährlich 12.500 € auch ein Betrag für den First-Level-Support enthalten sei; dieser sei in der Anfangsphase notwendig.  Für die weiteren Jahre bliebe abzuwarten, ob dieser auch anderweitig sichergestellt werden könne.

 

Ktabg. Liesert erkundigt sich, ob es richtig sei, dass die auf S. 149 genannte Anzahl der erworbenen Medienlizenzen ständig ansteige und nicht über die Jahre stagniere. Laut AL Jasper haben die erworbenen Lizenzen in der Regel eine Laufzeit von 10 Jahren, daher sei wegen der Neuanschaffungen ein jährlicher Anstieg eingeplant.

 

Zum Produkt 40.03.03 auf Seite 150 stellt Ktabg. Höne den folgenden auch schriftlich formulierten Antrag:

„Die Schulen im Kreis Coesfeld sollen möglichst viele Entscheidungen selbstverantwortlich und in Eigenregie treffen. Das trifft auch auf den Bereich der Berufswahlorientierungsprojekte zu. Die Verwaltung wird darum beauftragt, bis zur nächsten Durchführung der Projekte Sponsoren zu finden, die ihre Unterstützung dieser Projekte nicht von der Festlegung  auf einzelne Anbieter abhängig machen.“

 

FBL Schütt stellt zunächst dar, dass die in 2012 veranschlagten Mittel für die Maßnahme im Schuljahr 2012/13 vorgesehen sei. Im Haushalt 2012 sind die Mittel mit einem Sperrvermerk versehen, bis a) die Entscheidung des Landes und b) die Ko-Finanzierung durch die Agentur für Arbeit geklärt sei. Insgesamt sei die Koordinierung durch den Kreis bisher eine Voraussetzung für die Förderung durch die Agentur für Arbeit; sie wolle einen Ansprechpartner beim Kreis und nicht bei den einzelnen Städten und Gemeinden.

Darüber hinaus könnten auch die Ergebnisse des Ausbildungskonsenses in NRW Auswirkungen auf die Ausrichtung und Trägerschaft der künftigen Berufswahlorientierung an Schulen haben

 

Ktabg. Klaus spricht sich dafür aus, in der Sitzung keine Entscheidung zu treffen.

Ktabg. Höne zieht den vorgenannten Antrag zurück, möchte aber vor der Mittelfreigabe die Angelegenheit noch einmal im Ausschuss diskutieren.

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Aufhebung des Sperrvermerks und der Durchführungsbeschluss über die Maßnahme 2012/13 durch den Kreistag getroffen würden. 

 

Zu den durch die FDP-Kreistagsfraktion gestellten Fragen zum Produkt 40.04.02 (S. 155),

- wie viele teilnahmeberechtigte Schulen es im Kreis Coesfeld gibt und

- welche Maßnahmen unternommen werden, um die Teilnahmequote zu steigern

antwortet FBL Schütt, dass 39 Schulen der Sekundarstufen I und II teilnahmeberechtigt seien. Maßnahmen zur Steigerung der Quote entzögen sich der Zuständigkeit des Kreises, weil es sich um eine Landesangelegenheit handele. 

 

 

 

 

Produktbereich 41:   

 

Zu den auf S. 165 dargestellten Kostendeckungsgraden der Musikfreizeit erläutert Ktabg. Höne den von der FDP-Fraktion gestellten Antrag, die Planwerte für die Kostendeckungsgrade der Musikfreizeit wie folgt zu erhöhen:

 

2013 auf 70 %, 2014 auf 70 % 2015 auf 75 %.

 

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeit eines Sozialtarifs zur ermäßigten Teilnahme zu prüfen.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der seit Jahren nicht mehr erhöhten Teilnehmerbeiträge und der allgemein angespannten finanziellen Situation der Kommunen erscheint es aus Sicht des Ktabg. Höne erforderlich, auch die Kostendeckungsgrade für die Musikfreizeit nach oben zu korrigieren.

 

FBL Schütt teilt mit, dass eine Erhöhung der Kostendeckungsgrade auf 70 % gemäß dem Antrag der FDP-Fraktion zu einer Erhöhung der Kostenbeiträge für Teilnehmer aus dem Kreis Coesfeld von 155,- € je Teilnehmer auf 175,- € und für Teilnehmer aus der übrigen Region von 180,- € auf 200,- € führen wird. Hinsichtlich der Einführung eines Sozialtarifs schlägt FBL Schütt vor, dass etwaige Teilnehmer, deren Familien Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes erhalten, einen ermäßigten Beitrag von 120,- € zu entrichten haben.

 

Ktabg. Klaus sieht ebenfalls die Notwendigkeit der Erhöhung der Teilnehmerbeiträge der Musikfreizeit.

 

Der Ausschuss fasst daraufhin folgenden Beschluss:

 

Der Planwert für den Kostendeckungsgrad der Musikfreizeit wird wie folgt erhöht:

für 2013 auf 70 %, für 2014 auf 70 %, für 2015  auf 75 %.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                    11 Ja – Stimmen

                                                           5  Nein - Stimmen 

                                                           0 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit angenommen.

 

 

 

Sodann lässt Vorsitzende Müller über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:                    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                    10 Ja –Stimmen

                                                            0 Nein –Stimmen

                                                            6 Enthaltungen