Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

KD Gilbeau erläutert, dass zwischenzeitlich von der Bezirksregierung Münster aufgekommene Bedenken durch Anpassung der Bürgschaftserklärung ausgeräumt werden konnten. Insbesondere war fraglich, warum die Bürgschaft in voller Höhe erfolgte und nicht prozentual aufgeteilt wurde nach den Eigentümern. Die Bürgschaftserklärung kann jetzt ohne Einschränkung abgegeben werden.

 

Der Bericht der Verwaltung wird ohne weitere Wortmeldungen von den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis genommen.