Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Landschaftsplan Rosendahl gemäß § 27 a (1, 2) und § 27 c (1) Landschaftsgesetz (LG)

hier: Offenlegung

fortzuführen.


Ktabg. Streyl schlägt vor, über die beiden Tagesordnungspunkte 2, Offenlegung Landschaftsplan Rosendahl und 3, Offenlegung Landschaftsplan Rorup, zusammen zu beraten, da es sich praktisch um gleiche Vorgänge handelt. Diesem wird seitens der weiteren Ausschussmitglieder wie auch der Verwaltung zugestimmt.

Er fasst noch einmal die Vorgeschichte der beiden Landschaftspläne zusammen und streicht heraus, es sei eine gute Vorgehensweise gewesen, die Landschaftspläne komplett selber zu erstellen und Teilarbeiten nicht an externe Büros vergeben zu haben. In diesem Zusammenhang streicht er die Bedeutung der Naturförderstation heraus, deren Mitarbeiter bei der Kartierung der Plangebiete durch Studenten der Universität Münster sehr hilfreich gewesen seien.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg sieht die beiden Landschaftspläne nicht so positiv. So müsste man das restliche nicht umbruchwürdige Grünland fast vollständig als Naturschutzgebiete ausweisen, so klein seien diese Flächen nur noch.

Des Weiteren kritisiert er die mangelnde Umsetzung der Landschaftspläne im Kreis Coesfeld. So würden zwar auf dem Papier viele Maßnahmen festgeschrieben, es sei jedoch in der Vergangenheit fast nichts umgesetzt worden, so dass sich die investierte Arbeit nicht auszahlen würde.

Diesem widersprechen Ktabg. Streyl und KBD Dr. Foppe. KBD Dr. Foppe erinnert an die mit der Niederschrift zur SV 6-543 versandte Umsetzungsübersicht zu den Planbereichen Coesfelder Heide / Flamschen und Merfelder Bruch / Borkenberge, wonach im erstgenannten Bereich 85 und im zweiten Bereich 69 % der geplanten Maßnahmen auch umgesetzt worden sind. Er erinnert des Weiteren an die vielfältigen Umsetzungen in Plangebiet Olfen / Seppenrade, die dort im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens mit Unterstützung des Amtes für Agrarordnung erzielt werden konnten. Einzig im Plangebiet Nordkirchen / Herbern gäbe es noch Defizite, da die zuständigen Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde direkt nach Veranschiedung dieses Landschaftsplanes durch die beiden hier zur Debatte stehenen Pläne gebunden gewesen wären. Für die Zukunft zeichne sich aber angesichts leerer Kassen eine deutliche Verlangsamung der Umsetzung zumindest seitens der öffentlichen Hand ab.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig