Sitzung: 15.02.2012 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
FBL Schütt teilt mit:
1. Medientag
im Medienzentrum des Kreises Coesfeld
Am 28.02.2012 findet
der dritte Medientag im Medienzentrum des Kreises Coesfeld in Dülmen statt. Das
Teilnahmeangebot richtet sich an Lehrpersonen, Schulleitungen,
Medienbeauftragte und an Vertreter der Schulträger.
Weitere
Informationen über die Veranstaltung finden Sie auf dem ausgelegten Flyer.
2. Schüler Online;
Zugang für Betriebe
Schüler Online ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung
von Schulübergängen. Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich
online für die Gymnasiale Oberstufe (Gesamtschule, Gymnasium, Berufskolleg),
oder an einem Berufskolleg für einen vollzeitschulischen Bildungsgang oder zur
Berufsschule im Rahmen einer dualen Ausbildung anzumelden.
Um die
Anmeldung von Schülerinnen und Schülern zur Berufsschule im Rahmen einer
Ausbildung im dualen System zu unterstützen, wurde Schüler Online für
Anmeldungen zum Schuljahr 2012/13 um eine Betriebeschnittstelle erweitert.
Diese ermöglicht es den Ausbildungsbetrieben, für die Auszubildenden eine
Berufsschule auszuwählen und der Schule das Ausbildungsverhältnis anzuzeigen.
Die endgültige Anmeldung erfolgt dann wie bisher direkt durch den Schüler oder
die Schülerin. Ausbildungsbetriebe und Auszubildende haben so jederzeit
Einsicht in den aktuellen Stand der Anmeldung.
Die Kammern
(IHK, HWK...) werden zurzeit über ein gemeinsames Schreiben der Kreise Borken,
Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster über die neuen
Möglichkeiten informiert. Über die Berufskollegs werden zudem die Betriebe vor
Ort direkt informiert. Informationen zu Schüler Online werden auf der
Internetseite des Bildungsnetzwerks (http://bildungsnetzwerk.kreis-coesfeld.de)
bereitgestellt.
3. Deutscher
Lernatlas 2011
Unter Mitteilungen
des Landrates wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur
und Sport am 28.11.2011 zu dem am 21.11.2011 durch die Bertelsmann-Stiftung
veröffentlichten Deutschen Lernatlas 2011 und das Abschneiden des Kreises
Coesfeld berichtet.
Unter Anfragen erbat
Ktabg. Vogelpohl eine vertiefende Information zu dieser Untersuchung im
Ausschuss, woraufhin dies von der Verwaltung in Aussicht gestellt wurde.
Es ist inzwischen
verwaltungsintern entschieden worden, den Lernatlas differenzierter auszuwerten
und die Ergebnisse danach vorzustellen.
Derzeit läuft diese
Auswertung noch.
4. Kündigung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule
zwischen der Gemeinde Rosendahl und der Stadt Coesfeld
Die Gemeinde Rosendahl hat
die mit der Stadt Coesfeld im Jahre 1975 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur
gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule zum 31.12.2011
gekündigt.
Im kommenden Monat sollen in
einem Gespräch zwischen der Stadt und dem Kreis Coesfeld die sich aus der
Kündigung ergebenden Auswirkungen aufgrund der Regelungen des
Weiterbildungsgesetzes erörtert werden.
5. Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen
Teilhabe und Integration in NordrheinWestfalen
Der Landtag hat am 08.02.2012 das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften verabschiedet. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft zu verbessern. Hierbei wendet sich das Gesetz insbesondere an die Landesbehörden.
Für den kommunalen Bereich sieht § 7 des Gesetzes eine Förderung von Kommunalen Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten vor. Damit sollen im Einvernehmen mit den Gemeinden
1. Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern;
2. die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort koordiniert werden.
Darüber hinaus ist es Aufgabe der Kommunalen Integrationszentren, ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigen in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den zugewanderten Eltern zu machen. Die Entscheidung über die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums liegt beim jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt.
Für die Förderung der Kommunalen Integrationszentren will das Land jährlich rd. 7,4 Mio. € zur Verfügung stellen. Grundlage der Förderung sind entsprechende Förderrichtlinien, die jedoch derzeit noch nicht vorliegen.
In § 9 sieht das Gesetz die Förderung von Integrationsmaßnahmen freier Träger vor, für die das Land jährlich rd. 2,3 Mio. € bereit stellen will. Auch für diese Förderung sind noch keine Förderrichtlinien bekannt.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration ist das Landesaufnahmegesetz außer Kraft getreten. Die hierin geregelten Pauschalen für die Aufnahme von Spätaussiedlern werden durch Integrationspauschalen ersetzt (§ 14 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration). Die Städte und Gemeinden erhalten nun für die Aufnahme ihnen zugewiesener Spätaussiedler/-innen und Ausländer/-innen für die Dauer von zwei Jahren je berechtigte Person, die Leistungen nach dem SGB XII bezieht, eine Vierteljahrespauschale von 1.050 € und für jede berechtigte Person, die Leistungen nach dem SGB II bezieht, eine Vierteljahrespauschale von 250 €.
Informationen zur Ausführung des Gesetzes liegen noch nicht vor. Sie sind vom Land jedoch angekündigt worden und werden zu gegebener Zeit weitergegeben.
6. Kreisstrukturreform
des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen e.V. (FLVW) – Text vgl.
Niederschrift zu TOP 1 - s.o.