Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Deese stellt ihre Arbeit in der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung vor. Sie erläutert die gesetzlichen Grundlagen sowie die Grundzüge und Unterschiede von Konfliktberatung und Schwangerenberatung. Anhand von Beispielfällen stellt sie die Abläufe der Beratung, die häufigsten und größtenteils komplexen Gründe für das Aufsuchen der Beratungsstelle, die Aufgaben, Ziele und Inhalte der Beratungen sowie das Erfordernis dar, als Beratungsstelle sozial, neutral, kompetent und zugewandt zu agieren. Im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung habe jede schwangere Frau einen Rechtsanspruch auf umgehende Beratung. Anonymität und Schweigepflicht seien hierbei selbstverständliche Kriterien einer professionellen Beratung sowie die Achtung und Akzeptanz gegenüber der freien Entscheidung der Frau im Schwangerschaftskonflikt. Gut vernetzt mit anderen Institutionen vermittle sie den Zugang zu den unterschiedlichsten erforderlichen sozialen Hilfe- und Unterstützungssystemen, z.B. zu den Mitteln aus der Bundesstiftung Mutter und Kind.

Hinsichtlich ungewollter Schwangerschaften weist Frau Deese auf das Problem hin, dass vor allem bei Familien im SGB II - Leistungsbezug die oftmals teuren Verhütungsmittel aus dem Regelbedarf nicht finanzierbar seien.

Frau Deese stellt daraufhin einige Zahlen und Fakten zur Konfliktberatung sowie zur Schwangerenberatung vor. Auf die als Anlagen 2 und 3 beigefügten Darstellungen wird verwiesen.

Im Anschluss teilt Frau Deese mit, dass sie neben ihrer Beratungstätigkeit in den Gesamtschulen des Kreises und in Jugendzentren sowie künftig auch in den Caritaswerkstätten Nordkirchen zusammen mit einer männlichen Honorarkraft auch Sexualaufklärung anbiete. Dieses Angebot werde gerne angenommen.

Schließlich erläutert Frau Deese noch das Projekt „Babybedenkzeit“ und führt die Funktionen eines real-care-Babys vor. Ziel dieses Projektes sei es, ein Bewusstsein für Schwangerschaft und Elternsein zu schaffen und jungen Leuten zu helfen, verantwortungsvolle und informierte Entscheidungen über ihre Familienplanung zu treffen.

 

Im Rahmen der anschließenden Aussprache erkundigt sich Ktabg. Pieper über die Auskömmlichkeit der Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind, über die Verfügbarkeit von Praxen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, sowie über die Möglichkeit, im Rahmen der Prävention auch Verhütungsmittel aus Mitteln der Bundesstiftung zu finanzieren. Frau Deese entgegnet, dass sich die Höhe des Finanzvolumens der Stiftung an den jeweiligen Zahlen bzw. Bedarfen des Vorjahres orientieren würde. Bisher habe es hinsichtlich der Auskömmlichkeit keine Probleme gegeben, da die einzelnen Beratungsstellen die finanziellen Mittel je nach Bedarfslage untereinander ausgleichen könnten. Verhütungsmittel könnten aus der Bundesstiftung jedoch nicht finanziert werden.

Im Kreis Coesfeld gebe es lediglich einen Arzt, der einen medikamentösen Abbruch durchführe. Insofern müssten die betroffenen Frauen durchaus einen längeren Weg in Kauf nehmen.

 

Ktabg. Wilhelm fragt nach, ob bzw. wie bei Minderjährigen die Anonymität gewahrt werde. Frau Deese erklärt, dass die Einschaltung der Eltern nicht zwingend vorgeschrieben sei. In einigen Fällen sei es sogar erforderlich, zum Schutz der minderjährigen Frau die Eltern nicht zu informieren. In den meisten Fällen werde jedoch darauf hingewirkt, dass die hilfesuchende Person auch Gespräche mit ihren Eltern führe.

 

Ktabg. Havermeier möchte wissen, ob hinsichtlich der Betreuung nach der Geburt bereits sofort Kontakte hergestellt würden. Frau Deese bestätigt dies. Ergänzend weist Ktabg. Havermeier darauf hin, dass nach ihrer Kenntnis im Kreis Borken eine Finanzierung von Verhütungsmitteln u.U. möglich sei. Diesbezüglich macht Frau Deese jedoch deutlich, dass insofern der Kreis Borken eigene finanzielle Mittel zur Verfügung stelle.

 

Auf die Anfrage der Ktabg. Pieper bestätigt Frau Deese, dass auch eine Vernetzung mit den Frauenhäusern bestehe, eine tatsächliche Unterbringung dort jedoch von den Wünschen der Frauen abhänge.

 

Ktabg. Prof. Dr. Voß erkundigt sich, ob es bei der Aufklärungsarbeit in Schulen ethnische oder religiöse Probleme gebe. Hierzu erklärt Frau Deese, dass die Teilnahme an der Aufklärungsberatung freiwillig sei. In der Regel würden jedoch auch Kinder bzw. Jugendliche mit unterschiedlichem ethnischen oder religiösen Hintergrund das Angebot wahrnehmen.

 

Von Ktabg. Klose auf die Vernetzung mit anderen Schwangerschaftsberatungsstellen angesprochen bestätigt Frau Deese, dass regelmäßige Treffen in einem Arbeitskreis stattfinden würden.

 

Schließlich erkundigt sich Ktabg. Hues nach der Einbindung des Jugendamtes für den Fall, dass sich Problemsituationen abzeichnen. Frau Deese entgegnet, dass die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt verpflichtend sei, wenn der Verdacht bestehe, dass Kinder auffällig seien oder vernachlässigt würden. Teilweise werde auch der Sozialpsychiatrische Dienst eingebunden. Auffällig sei, dass die Problemlagen der Ratsuchenden immer komplexer würden.

 

Vorsitzende Schäpers bedankt sich bei Frau Deese für die informative und anschauliche Darstellung ihrer Arbeit.