Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Zu § 24a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (aktueller Bedarf und erreichter Ausbaustand der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren) wird folgendes festgestellt:

 

a)      aktueller Bedarf im Zuständigkeitsbereich: 1.161 Plätze (125 Plätze in Kindertagespflege, 796 Anmeldungen von 2jährigen Kindern und 240 Anmeldungen von Kinder unter zwei Jahren in Kindertageseinrichtungen)

(eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 1)

 

b)      erreichter Ausbaustand am 31.12.2011: 810 betreute Kinder; davon 685 in Kindertageseinrichtungen (274 Kinder in Gruppentyp II – Kinder unter drei Jahre – und 411 Kinder in Gruppentyp I – Kinder von 2 bis 6 Jahren)

(eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 2)

 

  1. Zu § 24a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots) wird folgendes beschlossen:

a)      Die im Kindergartenbedarfsplan für 2012/13 dargestellten Daten (765 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) bilden die Grundlage der Ausbauplanung im Kindergartenjahr 2012/13. Hinzu kommen 171 geplante Plätze in Kindertagespflege.

b)      Für den Stichtag 31.12.2012 wird eine Steigerung der Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf 28,8 % erwartet (23,5 % in Kindertageseinrichtungen, 5,3 % in Kindertagespflege).

 

 


s. Ausführungen zu TOP 2.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig