Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2012/13 (Anlage 1) wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2012/13 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.

 


FBL 2 Schütt erläutert, dass kleine Ungenauigkeiten zwischen der SV-8-0610 zum Kindergartenbedarfsplan und der SV-8-0608 zum Ausbaubeschluss den unterschiedlichen Erstellungsdaten geschuldet seien. Hinsichtlich des Bedarfsplanes sei grundsätzlich bis zur Entscheidung im Kreistag noch Bewegung möglich.

Die mit der Planung zu erreichende U3-Versorgungsquote sei mit 18,98 % in Senden und 28,51 % in Olfen sehr unterschiedlich und hänge mit der örtlichen Situation zusammen. Durch Einfrieren des Einschulungsstichtages auf den 30.09. sowie erhöhten Zuzügen sei auch mit den bereits getätigten Investitionen eine weitere Verbesserung der Versorgungsquote aktuell nicht möglich, da die Plätze zum Teil noch für über dreijährige Kinder benötigt würden.

 

Die Träger seien aktuell angeschrieben worden, bis zu einer gesetzten Frist weitere Investitionskostenförderanträge vorzulegen.

 

Es folgt ein reger Austausch zur Problematik, die U3-Versorgung bis zum Kindergartenjahr 2013/14 auf das angestrebte Ziel von 35 % voran zu bringen. Hierbei beteiligen sich insbesondere Ktabg. Danielczyk, Ktabg. Schäpers, Mitglied Kaatze, Mitglied Neumann, Mitglied Kuhlmann, Mitglied Cordes und Vorsitzender Wobbe.

 

FBL 2 Schütt äußert, dass mit Blick auf fehlende Fördermittel zunächst das Land in der Verpflichtung sei nachzubessern. Dies sollte zunächst gefordert werden. Darüber hinaus sei zu prüfen, ob über Mietmodelle und kreative Lösungen, wie Nutzung von freien Kapazitäten in Schulen etc., das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Dabei hoffe die Verwaltung, dass notwendige Übergangslösungen vom Landesjugendamt mitgetragen werden.

 

Mitglied Willing-Kertelge fragt, wie man mit Blick auf die Begrenzung der 45 Std.-Plätze für über 3-jährige auf veränderte Bedarfe in den einzelnen Einrichtungen seitens des Kreisjugendamtes reagiere.

 

AL´in Dülker erläutert, dass die nach der Anmeldephase gemeldeten Bedarfe abgedeckt werden konnten, allerdings sich durch Veränderung von Gruppentypen die Abdeckungsmöglichkeiten etwas verändert hätten. Aus vorhandenen Budgets sei es den Trägern möglich im Rahmen der Mehrbelegung auch mehr Plätze zu vergeben.

 

Vorsitzender Wobbe bittet um Unterlagen zu vorliegenden und erwarteten Anträgen mit Anzahl zu schaffender reiner U3-Plätze bzw. auch Plätze für Kinder über drei Jahren durch Investorenmodelle, Angaben zu möglichen Übergangslösungen und Mietlösungen. Ziel sei eine Schlussrechnung mit Auflistung benötigter Plätze für Kinder unter drei Jahren und über drei Jahren  in den jeweiligen Orten, um eine Forderung gegenüber Bund und Land auf finanzielle Unterstützung aufstellen zu können.

 

Ktabg. Schäpers schließt sich dieser Bitte an.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Wissing-Kmiecik, ob der Bereich Kindertagespflege weiter ausgebaut werden kann, antwortet AL´in Dülker, dass die Kindertagespflege ein wichtiges Versorgungselement sei. Angestrebt sei auch für diesen Bereich eine gesicherte Betreuung durch Vernetzung der Tagespflegepersonen und gegenseitiger Vertretungen. Perspektivisch würde die Kindertagespflege jedoch für viele nicht als Berufsfeld gesehen und eher ein späterer Rückgang in den ursprünglichen Beruf angestrebt. Personen, die Interesse an dem Berufsfeld Kindertagespflege haben, sollten an das Kreisjugendamt verwiesen werden.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig