Sitzung: 05.03.2012 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0610
Beschluss:
Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2012/13 (Anlage 1) wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2012/13 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.
FBL 2 Schütt erläutert, dass
kleine Ungenauigkeiten zwischen der SV-8-0610 zum Kindergartenbedarfsplan und
der SV-8-0608 zum Ausbaubeschluss den unterschiedlichen Erstellungsdaten
geschuldet seien. Hinsichtlich des Bedarfsplanes sei grundsätzlich bis zur
Entscheidung im Kreistag noch Bewegung möglich.
Die mit der Planung zu
erreichende U3-Versorgungsquote sei mit 18,98 % in Senden und 28,51 % in Olfen
sehr unterschiedlich und hänge mit der örtlichen Situation zusammen. Durch
Einfrieren des Einschulungsstichtages auf den 30.09. sowie erhöhten Zuzügen sei
auch mit den bereits getätigten Investitionen eine weitere Verbesserung der
Versorgungsquote aktuell nicht möglich, da die Plätze zum Teil noch für über
dreijährige Kinder benötigt würden.
Die Träger seien aktuell
angeschrieben worden, bis zu einer gesetzten Frist weitere
Investitionskostenförderanträge vorzulegen.
Es folgt ein reger Austausch zur
Problematik, die U3-Versorgung bis zum Kindergartenjahr 2013/14 auf das
angestrebte Ziel von 35 % voran zu bringen. Hierbei beteiligen sich
insbesondere Ktabg. Danielczyk, Ktabg. Schäpers, Mitglied Kaatze, Mitglied
Neumann, Mitglied Kuhlmann, Mitglied Cordes und Vorsitzender Wobbe.
FBL 2 Schütt äußert, dass mit
Blick auf fehlende Fördermittel zunächst das Land in der Verpflichtung sei
nachzubessern. Dies sollte zunächst gefordert werden. Darüber hinaus sei zu
prüfen, ob über Mietmodelle und kreative Lösungen, wie Nutzung von freien
Kapazitäten in Schulen etc., das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Dabei
hoffe die Verwaltung, dass notwendige Übergangslösungen vom Landesjugendamt
mitgetragen werden.
Mitglied Willing-Kertelge fragt,
wie man mit Blick auf die Begrenzung der 45 Std.-Plätze für über 3-jährige auf
veränderte Bedarfe in den einzelnen Einrichtungen seitens des Kreisjugendamtes
reagiere.
AL´in Dülker erläutert, dass die
nach der Anmeldephase gemeldeten Bedarfe abgedeckt werden konnten, allerdings
sich durch Veränderung von Gruppentypen die Abdeckungsmöglichkeiten etwas
verändert hätten. Aus vorhandenen Budgets sei es den Trägern möglich im Rahmen
der Mehrbelegung auch mehr Plätze zu vergeben.
Vorsitzender Wobbe bittet um
Unterlagen zu vorliegenden und erwarteten Anträgen mit Anzahl zu schaffender
reiner U3-Plätze bzw. auch Plätze für Kinder über drei Jahren durch
Investorenmodelle, Angaben zu möglichen Übergangslösungen und Mietlösungen.
Ziel sei eine Schlussrechnung mit Auflistung benötigter Plätze für Kinder unter
drei Jahren und über drei Jahren in den
jeweiligen Orten, um eine Forderung gegenüber Bund und Land auf finanzielle
Unterstützung aufstellen zu können.
Ktabg. Schäpers schließt sich
dieser Bitte an.
Auf Nachfrage von Mitglied
Wissing-Kmiecik, ob der Bereich Kindertagespflege weiter ausgebaut werden kann,
antwortet AL´in Dülker, dass die Kindertagespflege ein wichtiges
Versorgungselement sei. Angestrebt sei auch für diesen Bereich eine gesicherte
Betreuung durch Vernetzung der Tagespflegepersonen und gegenseitiger Vertretungen.
Perspektivisch würde die Kindertagespflege jedoch für viele nicht als
Berufsfeld gesehen und eher ein späterer Rückgang in den ursprünglichen Beruf
angestrebt. Personen, die Interesse an dem Berufsfeld Kindertagespflege haben,
sollten an das Kreisjugendamt verwiesen werden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig