Landrat Püning macht folgende Mitteilung:

 

 

Unkonventionelle Erdgasförderung; hier Aufsuchungserlaubnis Feld Donar

 

„Mit Schreiben vom 18.03.2011 wurde der Kreis Coesfeld um Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gebeten. Der Kreis hat nach eingehender Beratung und Beschlussfassung (SV-8-0429) wegen der Auswirkungen einer nachfolgenden Bohrtätigkeit in dem Anforderungsfeld auf die Grundwasservorkommen, den Veränderungen der Landschaftsbildes sowie einer kritischen Einschätzung der geotektonischen Verhältnisse eine ablehnende Stellungnahme (Schreiben vom 27.06.2011) abgegeben.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 23.01.2012 einem Firmenkonsortium unter der Federführung der Stadtwerke Hamm die Aufsuchungserlaubnis für das Feld Donar erteilt. Das Feld Donar liegt im Bereich der Stadt Hamm und der Gemeinden Ascheberg und Drensteinfurt.

 

Mit der Aufsuchungserlaubnis hat das Firmenkonsortium die alleinige Berechtigung erhalten, im Feld Donar Anträge für weitergehende Untersuchungen zu stellen. Für alle Untersuchungen sind im Vorfeld bergrechtliche Betriebsplanverfahren durchzuführen. Da mit den nun erteilten Berechtigungen noch keine Maßnahmen vor Ort für gefahrenträchtige Eingriffe in den Untergrund genehmigt worden sind, lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Aufsuchungserlaubnis vor.

 

Die Bedenken und Einwendungen des Kreises Coesfeld sind im Rahmen der weiteren bergrechtlichen Verfahren, in die der Kreis eingebunden sein wird, zu prüfen. Nach dem gemeinsamen Erlass vom 18.11.2011 sind alle Untersuchungen sowie vorbereitende Maßnahmen, die Frac-Maßnahmen vorsehen bzw. ermöglichen bis zur Vorlage des Gutachtens zur Risikoabschätzung von Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in NRW nicht entscheidungsreif.“

 

 

Einrichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I in Dülmen Rödder 59 a

 

„Am 23.02.2012 hat das antragstellende Unternehmen (REMEX Coesfeld Gesellschaft für Baustoffaufbereitung mbH) eine bereits seit längerem angekündigte Überarbeitung der Antragsunterlagen zur beabsichtigten Errichtung einer Deponie der Klasse I in Dülmen, Rödder 59a eingereicht. Nach erster Sichtung der Unterlagen beziehen sich die Änderungen und Ergänzungen im Wesentlichen auf weitere Darlegungen zum Bedarf für eine solche Deponie, auf die Einbindung eines Deponiekörpers in das Landschaftsbild, auf Belange des Artenschutzes, auf das Sickerwassermanagement, auf den Abfallartenkatalog und auf im Falle einer Realisierung vom Vorhabenträger beizubringende Sicherheiten.

 

Den betroffenen Trägern öffentlicher Belange und dem Landesbüro der Naturschutzverbände NRW werden die geänderten Antragsunterlagen zur Stellungnahme zugeleitet. Die das Verfahren eng begleitende Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder wird – entsprechend einer vereinbarten Vorgehensweise – über die bereits erfolgte Presseveröffentlichung hinaus gesondert informiert und auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Antragsunterlagen hingewiesen.

 

Nach Eingang der Stellungnahmen werden diese eingehend geprüft. Ein Erörterungstermin ist derzeit noch nicht absehbar.