FBL Dr. Scheipers macht folgende Mitteilung:

 

Kreislaufwirtschaftsgesetz

 

„Am 15.12.2010 hatte der Kreistag – in Übereinstimmung mit vielen anderen Kommunen – eine Resolution verfasst, mit der er sich gegen wesentliche Inhalte des Entwurfs der Bundesregierung für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz gewendet hat. Kernpunkt der Kritik war die weitgehende Öffnung für gewerbliche Sammler.

 

Das Gesetz tritt in wesentlichen Teilen zum 01. Juni 2012 in Kraft.

 

Nach dem beschlossenen Vermittlungsergebnis wird die Position der Kommunen gegenüber privaten Entsorgern gestärkt. Damit private Entsorger in Kommunen etwa bei Papiersammlungen aktiv werden können, muss ihre Sammel- und Verwertungsleistung nach dem Wortlaut des Gesetzes nun „wesentlich leistungsfähiger“ sein als das Angebot des kommunalen Entsorgungsträgers oder des von ihm beauftragten Dritten. Der private Entsorger trägt hierfür die Beweislast.

 

Damit ist die durch die Neuregelung befürchtete „Rosinenpickerei“ privater Entsorgungsunternehmen zumindest erschwert worden.

 

Die Kommunen können somit weiterhin anfallende Wertstoffe verwerten und dem Stoffkreislauf zuführen. So können die Gebühren für die Abfallentsorgung durch die erzielten Wertstofferlöse voraussichtlich stabil gehalten werden.

 

Eine Vorfestlegung auf eine Wertstofftonne ist nach einhelliger Auffassung nicht erfolgt.

 

Bei der Ausgestaltung des geplanten Wertstoffgesetzes werden die Kreise über ihren Spitzenverband darauf drängen, dass auch künftig Erlöse zur Kostendeckung vor Ort verwendet werden können.“