Sitzung: 14.03.2012 Kreistag
FBL Dr. Scheipers macht
folgende Mitteilung:
Kreislaufwirtschaftsgesetz
„Am 15.12.2010 hatte der
Kreistag – in Übereinstimmung mit vielen anderen Kommunen – eine Resolution
verfasst, mit der er sich gegen wesentliche Inhalte des Entwurfs der
Bundesregierung für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz gewendet hat.
Kernpunkt der Kritik war die weitgehende Öffnung für gewerbliche Sammler.
Das Gesetz tritt in wesentlichen Teilen zum 01. Juni 2012 in Kraft.
Nach dem
beschlossenen Vermittlungsergebnis wird die Position der Kommunen gegenüber
privaten Entsorgern gestärkt. Damit private Entsorger in Kommunen etwa bei
Papiersammlungen aktiv werden können, muss ihre Sammel- und Verwertungsleistung
nach dem Wortlaut des Gesetzes nun „wesentlich leistungsfähiger“ sein als das
Angebot des kommunalen Entsorgungsträgers oder des von ihm beauftragten
Dritten. Der private Entsorger trägt hierfür die Beweislast.
Damit ist die durch die Neuregelung befürchtete „Rosinenpickerei“
privater Entsorgungsunternehmen zumindest erschwert worden.
Die Kommunen können somit weiterhin anfallende Wertstoffe verwerten und
dem Stoffkreislauf zuführen. So können die Gebühren für die Abfallentsorgung
durch die erzielten Wertstofferlöse voraussichtlich stabil gehalten werden.
Eine Vorfestlegung auf eine Wertstofftonne ist nach einhelliger
Auffassung nicht erfolgt.
Bei der Ausgestaltung des geplanten Wertstoffgesetzes werden die Kreise
über ihren Spitzenverband darauf drängen, dass auch künftig Erlöse zur
Kostendeckung vor Ort verwendet werden können.“