Tierkörperbeseitigung

 

Ktabg. Vogelpohl bittet um Beantwortung folgender Frage, die zuvor unter dem 12.03.2012 schriftlich eingereicht wurde:

 

In der Zeitschrift „Eildienst“ (12/2011) des Landkreistages NRW hat Dr. Martin Klein als Hauptgeschäftsführer des LKT die derzeitige Kostenregelung für die Tierkörperbeseitigung in NRW problematisiert. In diesem Zusammenhang regt er die Anwendung des Verursacherprinzips an.

Nach der derzeitigen Rechtsgrundlage können die Kreise bzw. kreisfreien Städte in NRW lediglich 25 % der bei der Falltierbeseitigung entstehenden Kosten von den Tierhaltern einfordern. In anderen Bundesländern können bis zu 100 % der Kosten an den Verursacher weiter gereicht werden.

Diese Regelung führt vor allem für die ländlich strukturierten Kreise in NRW zu einer namhaften finanziellen Belastung. Zudem ist der Status Quo ordnungspolitisch stark umstritten.

Wie beurteilen Sie als Landrat des Kreises Coesfeld die derzeitige Rechtslage bezüglich der Tierkörperbeseitigung, bzw. die Anregung des Herrn Dr. Martin Klein?

 

Hierzu antwortet FBL Dr. Scheipers wie folgt:

 

„Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme ist § 32 Abs. 4 des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW. Danach haben die Kreise und kreisfreien Städte 25 Prozent der bei der Falltierbeseitigung entstehenden Kosten von den Tierhaltern einzufordern. Historisch beruht diese Regelung vor allem auf tierseuchenhygienischen Erwägungen, indem Tierhalter durch eine möglichst weitgehende Kostenübernahme der öffentlichen Hand von einer seuchenhygienisch gefährlichen illegalen Entsorgung von Falltierkörpern abgehalten werden sollten. Heute werden vor allem Wettbewerbsgründe für die Regelung angeführt, da sich auch in anderen Ländern die öffentliche Hand in entsprechender Höhe an den Entsorgungskosten der Tierhalter beteiligt und damit den europarechtlich zulässigen Beihilferahmen ausschöpft.

In Anbetracht der heute hygienisch gut organisierten Tierhalter mit hohem Eigeninteresse an einer korrekten Falltierbeseitigung stellt sich die – auch in der zitierten Dezember-Ausgabe des LKT-Eildienstes aufgeworfene Frage – einer angemessenen Kostenverteilung neu. Der Vorstand des Landkreistages hat sich bereits in seiner November-Sitzung für eine Neuregelung ausgesprochen. Favorisiert wird ein in anderen Bundesländern eingeschlagener Weg, bei dem sich neben den Tierhaltern vor allem das Land anteilig an den Kosten beteiligt. Bei einer länderübergreifend in dieser Weise abgestimmten Kostenregelung könnten die Kreise entlastet werden, ohne dass sich aus Sicht der Tierhalter Wettbewerbsverzerrungen ergäben. Für den Kreis geht es um jährliche Kosten für die Falltierbeseitigung von immerhin ca. 600.000 Euro.“

 

 

MVA Abfallentsorgung

 

Ktabg. Vogelpohl bittet um Beantwortung folgender Frage, die zuvor unter dem 12.03.2012 schriftlich eingereicht wurde:

 

Der Fernsehbeitrag „Überhöhte Müllgebühren“ in der Sendung Frontal 21 vom 28.02.2012 beschäftigt sich mit auffällig hohen Kapitalrenditen von Müllverbrennungsanlagen. In diesem Zusammenhang wird auch die GMVA Niederrhein angesprochen. Kritisiert wird „ein eklatantes Missverhältnis zwischen in Rechnung gestellten Entgelten und angefallenen Kosten“. Weiter wird ein Gerichtsurteil angesprochen, in dem die „Rechtswidrigkeit“ der Gebühren festgestellt hat.

 

Wie beurteilen Sie, als Landrat des Kreises Coesfeld, die Hinweise, Informationen und Kritikpunkte bezüglich der Kosten und Gebühren der GMVA Niederrhein?

 

 

Hierzu antwortet FBL Dr. Scheipers wie folgt:

 

„Das Thema „Überhöhte Müllgebühren“ in Folge von auffällig hohen Renditen von Müllverbrennungsanlagen war bereits Gegenstand in der gleichnamigen Sendung Anfang Oktober 2008. Auf die hieran anknüpfende Kritik eines Bürgers an der Verbrennung in Oberhausen hin ist der Kreistag umfassend informiert worden.

 

Seither ist die Vertragslage unverändert, so dass auf die Ausführungen verwiesen werden kann. Der Kreis Coesfeld hat mit der GMVA Niederrhein keine Verträge über die Verbrennung von Abfällen abgeschlossen. Ein Vertragsverhältnis besteht dagegen seit Januar 1998 mit der Remondis-Gruppe über die Behandlung und Beseitigung der anfallenden Restabfälle mit einer Laufzeit bis 2025, die sich ihrerseits der GMVA Niederrhein bedient. Der Kreis hat der Verbrennung in der GMVA in Absprache mit der Bezirksregierung Münster zugestimmt.

 

Der Verbrennungspreis beträgt aktuell 116,- €/t und liegt damit im landesweiten Vergleich sehr günstig. Das Vertragsverhältnis mit Remondis enthält im Übrigen eine Meistbegünstigtenklausel, mit der sich Remondis bereit erklärt, die Leistungen zu günstigeren Konditionen durchzuführen, wenn diese auch einem anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ermöglicht werden.

 

Das angesprochene Urteil bezieht sich nach hier vorliegenden Informationen auf das Vertragsverhältnis der GMVA Niederrhein zu den Stadtwerken Oberhausen, welches sich kategorisch von der oben beschriebenen Situation im Kreis Coesfeld unterscheidet.“

 

 

Positionspapier „Zukunftsorientierte Lösungsansätze für den Bau und Betrieb von Tierhaltungsanlagen“

 

Ktabg. Vogelpohl bittet um Beantwortung folgender Frage, die zuvor unter dem 12.03.2012 schriftlich eingereicht wurde:

 

 

1.         Die BI Billerbeck beklagt in ihrem offenen Brief vom 1. Februar 2012, auch nach Abschluss der Kooperationsvereinbarung „Zukunftsorientierte Lösungsansätze für den Bau und Betrieb von Tierhaltungsanlagen“ nicht unmittelbar über die Ergebnisse informiert worden zu sein. In den politischen Beratungen im Vorfeld dieser Vereinbarungen ist von verschiedenen Fraktionen die Einbeziehung der einschlägigen Bürgerinitiativen angeregt bzw. eingefordert worden. Wann und in welcher Weise hat die Kreisverwaltung die Kooperation mit den Bürgerinitiativen gesucht bzw. diese über die Ergebnisse informiert? Falls es keine Kooperation oder Informationen gegeben haben sollte: Aus welchen Gründen wurden diese Bürgerinitiativen an der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung und den Runden Tischen bisher weder beteiligt noch über deren Arbeitsergebnisse informiert?

 

Hierzu antwortet FBL Dr. Scheipers wie folgt:

 

„Mit Beschluss vom 15.12.2010 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft und Kreisverwaltung vom 20.07.1999 in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und der Landwirtschaft analog zur bestehenden Kooperationsvereinbarung zur Wasserrahmenrichtlinie und zur Landschaftsplanung ein Positionspapier zum Bau von Stallanlagen im Kreis Coesfeld mit dem Ziel zu erarbeiten, die Konflikte zwischen wachsender Zahl der Mastbetriebe auf der einen und der städtebaulichen Entwicklung der Kommunen auf der anderen Seite abzumildern. Die von einem Ausschussmitglied im Fachausschuss angeregte unmittelbare Einbindung von Bürgerinitiativen ist in den weiteren Beratungen von Kreisausschuss und Kreistag nicht weiter verfolgt worden. Insbesondere hat der Kreistag – wohl auch mit Blick auf die im Vordergrund stehende informelle Erstberatung durch Landwirtschaft, Stadt und Genehmigungsbehörde – keine Beteiligung von Bürgerinitiativen an dem im Positionspapier angesprochenen Runden Tisch beschlossen. Das Positionspapier ist in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 22.09.2011 vorgestellt und in diesem Zusammenhang über den Bürgerinformationsservice und die Presseberichterstattung bekannt gemacht worden. Mit der Bürgerinitiative zur Werterhaltung der Region Billerbeck sollen die in dem „Offenen Brief“ vom 01.02.2012 aufgeworfenen Fragen nun in Kürze in einem Gespräch erörtert werden.“

 

2.         Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen und so einen Beitrag zur Förderung der politischen Kultur im Kreis Coesfeld zu leisten.

 

Hierzu antwortet FBL Dr. Scheipers wie folgt:

 

„Die Einbeziehung betroffener Bürgerinnen und Bürger erfolgt bei größeren Vorhaben regelmäßig im Verwaltungsverfahren über die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Unterlagen, die Einwendungsmöglichkeit und den Termin zur Erörterung der von betroffenen Bürgern erhobenen Einwendungen. Vertreter der Bürgerinitiativen und in sonstiger Weise an der Thematik interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu den Erörterungsterminen stets willkommen und nehmen die Möglichkeit auch immer stärker wahr. Sie sind daher auch gut über die Anstrengungen informiert, über gesetzliche Mindeststandards hinausgehende und für sinnvoll erachtete Vorkehrungen zum Schutz von Nachbarschaft, Natur und Umwelt auf freiwilliger Basis vorzusehen.

In den Erörterungsterminen und über E-Mail Kontakte werden besonders auch von Bürgerinnen und Bürgern gegebene Informationen zu offenen Sachfragen und Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen ausgetauscht und vom Kreis an die staatlichen Stellen – Umweltministerium und Landesamt – weitergeleitet. Diese Stellen werten die Eingaben dann hinsichtlich notwendiger fachlicher und rechtlicher Initiativen aus, um die Standards zum Schutz von Nachbarschaft, Natur und Umwelt (z.B. Stand der Technik TA Luft, Abluftreinigung etc.) kontinuierlich fortzuentwickeln.

Auf die Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Prüfung und Erörterung ihrer Einwendungen wird – auch entsprechend dem Wunsch von Landrat und Politik – besondere Sorgfalt gelegt. Außerhalb der förmlichen Verfahren tauschen sich die Kolleginnen und Kollegen der Unteren Immissionsschutzbehörde, der Unteren Landschaftsbehörde, der Unteren Bauaufsichtsbehörde, der Abteilungs- und Fachbereichsleitung und auch der Landrat persönlich immer wieder mit von Tierhaltungsvorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aus, die sich mit ihren Besorgnissen über die Bürgersprechstunde oder schriftlich unmittelbar an den Landrat oder an die genannten Stellen der Kreisverwaltung wenden.

Speziell für die Stadt Billerbeck ist ein Runder Tisch einberufen worden, an dem sich Bürgerinnen und Bürger sowie die Kreisverwaltung aktiv beteiligen. Initiativen wie der erwähnte „Offene Brief“ oder Informationsveranstaltungen werden als Diskussionsforum genutzt. Das mit Vertretern der Landwirtschaft entwickelte Positionspapier soll ebenfalls mit den über die Bürgerinitiative zusammengeschlossenen Bürgerinnen und Bürgern erörtert werden.“

 

3.         Hat die Verwaltung Belege oder Hinweise dafür, dass als Folge der Branchenvereinbarung die Ausweitung der industriellen Massentierhaltung gedämpft wurde und sich die bestehenden Probleme und Belastungen bezüglich Umwelt, Natur und Schutz von Mensch und Tier nicht weiter verschärft haben?

 

Hierzu antwortet FBL Dr. Scheipers wie folgt:

 

„Ja. Es gibt bereits Fälle, in denen Antragsteller u.a. unter Hinweis auf das Positionspapier zu einer landschaftsverträglicheren Dimensionierung und Positionierung ihrer Vorhaben veranlasst werden konnten. Verschiedentlich werden ein vorläufiger Verzicht auf die Antragstellung oder eine Modifikation der Antragsunterlagen auch – unbeschadet der unbestritten fehlenden Rechtsverbindlichkeit dieses Dokuments gegenüber Dritten – mit den neuen zusätzlichen Anforderungen des Kreises Coesfeld begründet. Wie viele Fälle aufgrund einer auf das Positionspapier gestützten berufsständischen Beratung der Vertragspartner erst gar nicht oder nur in reduzierter Form an die Genehmigungsbehörde herangetragen werden, lässt sich naturgemäß nicht beziffern.“

 

 

Großvieheinheiten

 

Ktabg. Dr. Kraneburg bezieht sich auf eine Aussage von Landrat Püning zu Großvieheinheiten pro Hektar im Kreis Coesfeld i.H.v. 1,79 in einer der vorhergehenden Sitzungen.

 

„Trotz unserer sehr moderat angesetzten Berechnungswerte (Wikipeda) liegt der GV  Wert 2,83  für den Kreis Coesfeld wesentlich höher als der von Ihnen in der Dezembersitzung mit 1,79 bekannt gegebene Wert. Wir sind der Meinung, dass unsere Berechnung  der Realität sehr nahe kommt. Die Tierzahlen wurden dem aktuellen Haushalt 2012,  Seite 78 entnommen. Wir bitten um weitere Abklärung.

 

Was wir auch nicht verstehen, ist die Tatsache, dass bei der Genehmigung neuer Großmastställe die GV Zahl keinerlei Berücksichtigung findet. Denn anhand der GV Zahl lässt sich doch die Höhe der Güllebelastung erkennen und die erreicht nach unserer Berechnung schon fast Oldenburger Werte. Vertreten Sie dazu eine andere Meinung?“

 

Hierauf antwortet Herr Dr. Scheipers, dass die auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/GRÜNE vom November 2011 gemachten Angaben zur Viehdichte im Kreis Coesfeld der Statistik von IT.NRW (vormals LDS) entnommen worden seien. In der Sitzung habe der Landrat die Quelle auch genannt. Es sei aber unstreitig, dass die statistischen Angaben zur Viehdichte insgesamt unbefriedigend seien, da es mehrere Statistiken (IT.NRW, Tierseuchenkasse, sonstige Erhebungen) gebe, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen. Nach allen Quellen ergebe sich für den Kreis Coesfeld eine Viehdichte, die zwar deutlich unter den für einzelne niedersächsische Landkreise veröffentlichten Werten liege, die aber insgesamt und im NRW-weiten Vergleich relativ hoch sei. Den nunmehr vom Ktabg. Dr. Kraneburg errechneten Wert von 2,83 oder einen annähernd hohen Wert habe er noch keiner offiziellen Quelle entnehmen können.  Bezugnehmend auf die weitere Frage nach der Berücksichtigung der GV-Belastung in laufenden Genehmigungsverfahren gebe es - so FBL Scheipers weiter - zur Zeit keine rechtliche Grundlage, das Unterschreiten einer bestimmten GV-Belastung in der Region zur Genehmigungsvoraussetzung für ein beantragtes Stallbauvorhaben zu erheben.

 

 

Schutz brütender Kiebitze

 

Ktabg. Dr. Kraneburg erinnert an den Schutz von brütenden Kiebitzen und anderen Arten.

 

„Im Kreis haben wir die widersprüchliche Situation, dass einerseits wegen mangelnder Nachfrage kaum noch Gelder für Naturschutzmaßnahmen ausgegeben werden, und andererseits ein erschreckender Artenschwund zu beklagen ist. Können Sie uns zusichern, Herr Landrat, dass Sie sich verstärkt für den Erhalt der Artenvielfalt einsetzen und unseren nachfolgenden Vorschlag zur Bewahrung des Kiebitzes mit der Landwirtschaft diskutieren werden. 

Die früher weit verbreitete Vogelart Kiebitz droht, wie schon das Rebhuhn und die Feldlerche, immer mehr aus dem Kreis Coesfeld zu verschwinden.

Für diese Arten haben sich die Überlebensbedingungen in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. So werden in der Regel 100% der Erstgelege des Kiebitzes im Verlaufe der Maisaussaat in der 2.Aprilhälfte zerstört. Die Nachwuchsrate aus den Nachgelegen ist zu gering, um die Art langfristig  zu erhalten.  Um dem Kiebitz im Kreisgebiet zumindest noch eine gewisse Chance auf Vorkommen und Reproduktion zu sichern, machen wir folgenden Vorschlag.

 

Soweit möglich sollte in jeder Kommune des Kreises ein ca. 5 Hektar großer Maisacker mit zusätzlich eingesätem Blühstreifen, auf dem möglichst mehrere Kiebitzpaare brüten, nicht Ende April sondern erst Ende Mai, wenn die Jungkiebitze weit genug entwickelt sind, mit Silomais eingesät werden. Die Auswahl und Begutachtung der geeigneten Flächen ist dem Naturschutzzentrum zu übertragen.

Der Ertragsausfall von schätzungsweise 30% sollte den Landwirten aus dem Naturschutzprogramm des Kreises erstattet werden.“

 

FBL Dr. Scheipers sagt zu, die Anregung an die verantwortlichen Fachleute im Hause weiterzuleiten.

 

Ktabg. Kummann weist darauf hin, dass die Krähen und Rabenvögel dem Kiebitznachwuchs großen Schaden zufügen.

 

Ktabg. Schulze Havixbeck möchte wissen, ob diese Fragen nicht sinnvollerweise im Fachausschuss gestellt und behandelt werden könnten.