Landrat Püning teilt mit:

 

Endgültige Fassung des Investitionsrahmenplanes 2011-2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes

 

„Die Bezirksregierung Münster hat gestern Abend darüber informiert, dass der Bundesverkehrsminister am 26. März 2012 die endgültige Fassung des Investitionsrahmenplans  2011- 2015 (IRP) für die Verkehrsinfrastruktur bekanntgegeben hat.

 

Zu dem am 15. Dez. 2011 vom Bundesverkehrsminister vorgestellten Entwurf wurden u.a. zwei für den Kreis Coesfeld wichtige Änderungen aufgenommen:

 

Die bislang vom Bundesverkehrsministerium abgelehnte Aufnahme des „2-gleisigen Ausbaus der Schienenstrecke Münster – Lünen“ ist jetzt doch aufgenommen worden.

 

Nunmehr ist die gesamte Ausbaustrecke in die Kategorie „D“ (sonstige wichtige Vorhaben nach 2015) enthalten. Eine Aufnahme in die Kategorie „C“ (neu zu beginnende Vorhaben vor 2015) konnte nicht erreicht werden, weil der Bund die baldige Erlangung des Baurechts pessimistischer einschätzt als das Land NRW.

 

Im Bundesfernstraßenausbau ist gegenüber dem Entwurf u.a. eine für den Kreis Coesfeld positive Veränderung eingetreten:

 

Neu in die Kategorie „C“ wurde die „B474 / Ortsumgehung Dülmen (Nordabschnitt)“ aufgenommen. Nach Mitteilung der Bezirksregierung läuft zur Zeit ein einheitliches Planfeststellungsverfahren für das Gesamtvorhaben „B67n / Reken – Dülmen“ und „B474 /OU Dülmen (Nordabschnitt)“. Insofern wurde die Inkonsequenz des IRP-Entwurfs, nur den B67n-Abschnitt unter Kategorie „C“ vorzusehen, im endgültigen IRP korrigiert.

 

Damit sind die Initiativen von zahlreichen Verbänden, Institutionen und öffentlichen Stellen, die sich für beide Maßnahmen stark gemacht haben, letztlich doch noch erfolgreich gewesen.“