Landrat Püning verliest zwei Anfragen, die ihm heute vom Ktabg. Dr. Kraneburg zugeleitet wurden.

 

Verbrennen von Schlagabraum

 

In den Kommunen des Kreises Coesfeld wird der Schlagabraum (Schnittgut aus Hecken im Außenbereich) zeitlich sehr unterschiedlich zum Verbrennen freigegeben.

Die Zeitspanne, in der das Verbrennen von den Kommunen erlaubt wird, reicht von ganzjährig bis beispielsweise bis zum 30. April.

Da das „Auf den Stocksetzen der Hecken“ nur bis Ende Februar zulässig ist, sollte aus ökologischen Gründen auch das Verbrennen von Schlagabraum bis etwa Mitte März beendet sein.

Anstatt den Schlagabraum einfach in der freien Natur zu verbrennen, wäre es wesentlich sinnvoller diesen in Form von Holzhackschnitzeln energetisch zu verwerten.

 

Inwieweit kann die Kreisverwaltung auch unter Einbeziehung des Heckenmanagers zu diesem Problem eine befriedigende Lösung herbeiführen?

 

Hierzu antwortet Landrat Püning wie folgt:

 

„Die Verbrennung von Schlagabraum ist im Kreisgebiet auf der kommunalen Ebene (Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kommunen) über eine Allgemeinverfügung geregelt worden. Im Rahmen der Aufstellung der Allgemeinverfügungen hat die Kreisverwaltung eine einheitliche Terminierung vorgeschlagen. Diesem Vorschlag ist man aber nicht gefolgt.

 

Der Einsatz des Heckenmanagers ist an das Euregioprojekt gekoppelt. Im Projektrahmen sind die Kommunen und private Heckenbesitzer angesprochen worden, sich am zentralen Management der Hecken zu beteiligen. Die Resonanz ist bisher sehr erfreulich, auch wenn bei weitem nicht alle Heckenschnitte erfasst werden. Der Kreis hat über eine aktive Pressearbeit in den letzten Jahren auf das Programm „Heckenmanager“ hingewiesen und für eine Teilnahme geworben.

 

Die Nutzung des Schlagabraums für Holzhackschnitzel obliegt den Heckenbesitzern. Nach hiesigem Kenntnisstand ist eine energetische Nutzung wirtschaftlich meistens nicht darzustellen.“

 

 

Blühstreifen an Maisäckern

Bei zwei Meter hoch gewachsenem Mais kommt es im Sommer und Herbst an vielen Kreuzungen von Wirtschaftswegen und an Straßeneinmündungen zu unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten haben Landwirte in der Vergangenheit schon Maisreihen wieder beseitigt.

Jetzt vor der Maisaussaat sollten die Landwirte darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie für die Verkehrssicherungspflicht mitverantwortlich sind. Als Alternative könnten an den Gefährdungspunkten gut Blühstreifen angelegt werden.

 

Blühstreifen wären in vielerlei Hinsicht vorteilhaft:

sie entschärfen unübersichtliche Verkehrssituationen

sie stellen einen wohltuenden Kontrast zu den uniform grünen Maisfeldern dar

sie erhöhen die Akzeptanz für die Intensivlandwirtschaft in der Bevölkerung

sie haben ökologisch große Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt

sie werden vom Land NRW monetär gefördert

 

In welcher Weise kann die Kreisverwaltung jetzt vor der Maisaussaat die Landwirtschaft dazu bewegen mehr Blühstreifen einzusäen?

 

Hierzu antwortet Landrat Püning wie folgt:

 

„In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und dem Naturschutzzentrum ist das Programm zur Herrichtung von Blühstreifen aufgelegt und beworben worden. Um die Resonanz zu steigern, wird insbesondere über Flyer und Hinweise im Rahmen von Verbandsversammlungen über das Programm informiert.“

 

Ktabg. Dr. Kraneburg weist abschließend nochmals nach seiner Auffassung bestehende Pflicht des Kreises Coesfeld hin, im Sinne der Verkehrssicherheit bspw. durch Presseberichte oder in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer zu werben.

 

 

Mähen der Banketten von Kreisstraßen

 

Ktabg. Bontrup erkundigt sich nach einem einheitlichen Vorgehen beim Mähen von Banketten in Kreuzungsbereichen während der Blütezeit der Gräser und Blumen.

 

Landrat Püning hält es für selbstverständlich, dass hier die Verkehrssicherheit Vorrang genießt. Sofern ihm ein Hinweis hierzu gegeben werde, dass dies nicht ausreichend geschehe, werde diesem nachgegangen.

 

 

Landesförderung des U3-Ausbaus nach Auflösung des Landtages

 

Ktabg. Havermeier bezieht sich auf eine Äußerung der Leiterin des Kreisjugendamtes, Frau Dülker, im Lüdinghauser Sozialausschuss. Sie befürchtete, dass mit der Auflösung des Landtages keine Mittel mehr für den U3-Ausbau durch das Land zur Verfügung gestellt werden. Nunmehr habe sie gelesen, dass die Mittel bereit gestellt werden.

 

Landrat Püning teilt hierzu mit, dass ihm seit kurzem ein Erlass des Finanzministers vorliege, der sich u.a. mit dem Finanzausgleich, den Schlüsselzuweisungen sowie mit den Investitionsförderungen beschäftige. Mit neuen Investitionen werde restriktiv umgegangen. Bei einer Fortführung von Programmen, für die in der Vergangenheit bereits Mittel bereit gestellt wurden, werde ein Weg gefunden, die Mittel zur Verfügung zu stellen. Zur letztgenannten Kategorie dürfte auch der Kindergartenausbau zählen.

 

Ergänzend weist FBL Schütt auf eine Presseerklärung der Ministerin Schäfer vom Montag dieser Woche hin, wonach sie in Abstimmung mit dem Finanzminister mitteilt, dass eine Weiterfinanzierung erfolgen werde, und lediglich die Einzelheiten noch einer Umsetzung durch das Landesjugendamt bedürfe. Die Verwaltung ginge davon aus, dass bis zum 30.06.2012 vom Jugendhilfeausschuss eine Rangliste zu beschließen sei.

Es werde daher auch die für den 03.05.2012 planmäßig vorgesehene Jugendhilfeausschusssitzung in den Juni verlegt werden. Eine entsprechende Mitteilung werde derzeit vorbereitet.

 

 

Püning                                                                         Heuermann

Landrat                                                                        Schriftführer