Sitzung: 28.03.2012 Kreistag
Landrat Püning verliest zwei Anfragen, die
ihm heute vom Ktabg. Dr. Kraneburg zugeleitet wurden.
Verbrennen
von Schlagabraum
In den Kommunen des Kreises Coesfeld wird
der Schlagabraum (Schnittgut aus Hecken im Außenbereich) zeitlich sehr
unterschiedlich zum Verbrennen freigegeben.
Die Zeitspanne, in der das Verbrennen von
den Kommunen erlaubt wird, reicht von ganzjährig bis beispielsweise bis zum 30.
April.
Da das „Auf den Stocksetzen der Hecken“ nur
bis Ende Februar zulässig ist, sollte aus ökologischen Gründen auch das
Verbrennen von Schlagabraum bis etwa Mitte März beendet sein.
Anstatt den Schlagabraum einfach in der
freien Natur zu verbrennen, wäre es wesentlich sinnvoller diesen in Form von
Holzhackschnitzeln energetisch zu verwerten.
Inwieweit kann die Kreisverwaltung auch
unter Einbeziehung des Heckenmanagers zu diesem Problem eine befriedigende
Lösung herbeiführen?
Hierzu antwortet Landrat Püning wie folgt:
„Die Verbrennung von Schlagabraum ist im
Kreisgebiet auf der kommunalen Ebene (Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen
Kommunen) über eine Allgemeinverfügung geregelt worden. Im Rahmen der
Aufstellung der Allgemeinverfügungen hat die Kreisverwaltung eine einheitliche
Terminierung vorgeschlagen. Diesem Vorschlag ist man aber nicht gefolgt.
Der Einsatz des Heckenmanagers ist an das
Euregioprojekt gekoppelt. Im Projektrahmen sind die Kommunen und private
Heckenbesitzer angesprochen worden, sich am zentralen Management der Hecken zu
beteiligen. Die Resonanz ist bisher sehr erfreulich, auch wenn bei weitem nicht
alle Heckenschnitte erfasst werden. Der Kreis hat über eine aktive Pressearbeit
in den letzten Jahren auf das Programm „Heckenmanager“ hingewiesen und für eine
Teilnahme geworben.
Die Nutzung des Schlagabraums für
Holzhackschnitzel obliegt den Heckenbesitzern. Nach hiesigem Kenntnisstand ist
eine energetische Nutzung wirtschaftlich meistens nicht darzustellen.“
Blühstreifen
an Maisäckern
Bei zwei Meter hoch gewachsenem Mais kommt
es im Sommer und Herbst an vielen Kreuzungen von Wirtschaftswegen und an
Straßeneinmündungen zu unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen. Um die
Verkehrssicherheit zu gewährleisten haben Landwirte in der Vergangenheit schon
Maisreihen wieder beseitigt.
Jetzt vor der Maisaussaat sollten die
Landwirte darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie für die
Verkehrssicherungspflicht mitverantwortlich sind. Als Alternative könnten an
den Gefährdungspunkten gut Blühstreifen angelegt werden.
Blühstreifen wären in vielerlei Hinsicht
vorteilhaft:
sie entschärfen unübersichtliche
Verkehrssituationen
sie stellen einen wohltuenden Kontrast zu
den uniform grünen Maisfeldern dar
sie erhöhen die Akzeptanz für die
Intensivlandwirtschaft in der Bevölkerung
sie haben ökologisch große Bedeutung für den
Erhalt der Artenvielfalt
sie werden vom Land NRW monetär gefördert
In welcher Weise kann die Kreisverwaltung
jetzt vor der Maisaussaat die Landwirtschaft dazu bewegen mehr Blühstreifen
einzusäen?
Hierzu antwortet Landrat Püning wie folgt:
„In Zusammenarbeit mit der
Landwirtschaftskammer und dem Naturschutzzentrum ist das Programm zur
Herrichtung von Blühstreifen aufgelegt und beworben worden. Um die Resonanz zu
steigern, wird insbesondere über Flyer und Hinweise im Rahmen von
Verbandsversammlungen über das Programm informiert.“
Ktabg. Dr. Kraneburg weist abschließend nochmals
nach seiner Auffassung bestehende Pflicht des Kreises Coesfeld hin, im Sinne
der Verkehrssicherheit bspw. durch Presseberichte oder in Zusammenarbeit mit
der Landwirtschaftskammer zu werben.
Mähen
der Banketten von Kreisstraßen
Ktabg. Bontrup erkundigt sich nach einem
einheitlichen Vorgehen beim Mähen von Banketten in Kreuzungsbereichen während
der Blütezeit der Gräser und Blumen.
Landrat Püning hält es für
selbstverständlich, dass hier die Verkehrssicherheit Vorrang genießt. Sofern
ihm ein Hinweis hierzu gegeben werde, dass dies nicht ausreichend geschehe,
werde diesem nachgegangen.
Landesförderung
des U3-Ausbaus nach Auflösung des Landtages
Ktabg. Havermeier bezieht sich auf eine
Äußerung der Leiterin des Kreisjugendamtes, Frau Dülker, im Lüdinghauser
Sozialausschuss. Sie befürchtete, dass mit der Auflösung des Landtages keine
Mittel mehr für den U3-Ausbau durch das Land zur Verfügung gestellt werden.
Nunmehr habe sie gelesen, dass die Mittel bereit gestellt werden.
Landrat Püning teilt hierzu mit, dass ihm
seit kurzem ein Erlass des Finanzministers vorliege, der sich u.a. mit dem
Finanzausgleich, den Schlüsselzuweisungen sowie mit den Investitionsförderungen
beschäftige. Mit neuen Investitionen werde restriktiv umgegangen. Bei einer
Fortführung von Programmen, für die in der Vergangenheit bereits Mittel bereit
gestellt wurden, werde ein Weg gefunden, die Mittel zur Verfügung zu stellen.
Zur letztgenannten Kategorie dürfte auch der Kindergartenausbau zählen.
Ergänzend weist FBL Schütt auf eine
Presseerklärung der Ministerin Schäfer vom Montag dieser Woche hin, wonach sie
in Abstimmung mit dem Finanzminister mitteilt, dass eine Weiterfinanzierung
erfolgen werde, und lediglich die Einzelheiten noch einer Umsetzung durch das
Landesjugendamt bedürfe. Die Verwaltung ginge davon aus, dass bis zum
30.06.2012 vom Jugendhilfeausschuss eine Rangliste zu beschließen sei.
Es werde daher auch die für den 03.05.2012
planmäßig vorgesehene Jugendhilfeausschusssitzung in den Juni verlegt werden.
Eine entsprechende Mitteilung werde derzeit vorbereitet.
Püning Heuermann
Landrat Schriftführer