Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.                  Der Finanzaufwand wird grundsätzlich anerkannt.

 

2.                  Zur Umsetzung des Sanierungskonzeptes werden gem. § 83 Abs. 1 u. 3 GO NRW Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen überplanmäßig wie folgt bereitgestellt:

 

a)      für die überplanmäßigen konsumtiven Aufwendungen:                       800.000,00 €

b)      für die überplanmäßigen investiven Auszahlungen:                          1.083.000,00 €.

 

3.                  Die zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Mittel sind im Haushalt 2013 – soweit sie nicht aus der bisher nicht zweckentsprechend verwendeten Schulpauschale finanziert werden können- vorrangig aus der Schulpauschale des Jahres 2013 zu bestreiten.

 

 


Einleitend weist Landrat Püning auf die Besichtigung der Baustelle am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg durch die Mitglieder des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr hin. Das Gebäude stamme aus den 50er Jahren. Bei den anfallenden Umbaumaßnahmen habe es Überraschungen gegeben, von denen sich die Fachausschussmitglieder hätten überzeugen können.

 

Ktabg. Kohaus erkundigt sich, ob die im Beschlussvorschlag genannten Mittel mit der Schulpauschale des Jahres 2013 „gegengerechnet“ werden und im Rahmen des Haushaltes bereitgestellt werden.

 

Ktabg. Schulze Esking bezieht sich auf die heutige Fachausschusssitzung und den hierbei gefassten Beschluss, wonach die Schulpauschale des Jahres 2013 für die zusätzlichen Mittel vorrangig verwendet werden soll. Die Verwaltung soll bereits jetzt einen entsprechenden Auftrag für die Etataufstellung 2013 erhalten.

 

Ktabg. Suntrup weist auf den in der Fachausschusssitzung einstimmig gefassten Beschluss hin, wonach die Mittel der Schulpauschale für die Maßnahmen zweckgebunden sein sollen. Darüber hinaus gehende weitere Mittel müssten im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Landrat Püning teilt hierzu mit, dass die Höhe der Schulpauschale für das Jahr 2013 nicht bekannt sei sowie mit der Schulpauschale auch die konsumtiven und investiven Bedarfe der anderen Schulen in Trägerschaft des Kreises Coesfeld abzudecken sind und diese Bedarfe im Jahre 2013 nicht auf „0“ reduziert werden können. Wenn die Schulpauschale für das Jahr 2013 vorrangig für die Maßnahme am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg verwendet werden soll, wären die Bedarfe der anderen Schulen aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu bestreiten.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               47 JA-Stimmen

                                                      1 Enthaltung